Ein Dispositionskredit oder auch Dispokredit genannt, wird einem Kontoinhaber einseitig durch das kontoführende Kreditinstitut eingeräumt. Von Seiten des Kontoinhabers ist keine Vertragsunterschrift erforderlich. Diese einseitige Willenserklärung der Bank wird entweder durch ein Schreiben an den Kontoinhaber oder eine Mitteilung auf dem Kontoauszug kundgetan. Damit wird der Kunde über die Höhe der möglichen Kontoüberziehung und den zu zahlenden Zinssatz informiert. Durch die tatsächliche Kontoüberziehung nimmt der Kunde die einseitige Willenserklärung an.
Voraussetzung für die Gewährung eines Dispositionskredites sind regelmäßige Zahlungseingänge auf dem Konto nach deren Höhe das Kreditinstitut auch die Höhe des Dispositionskredites bemisst.
Hier variieren die Banken zwischen dem zweifachen und dreifachen Wert der regelmäßigen monatlichen Zahlungseingänge. Mit einem Dispositionskredit haben Kontoinhaber die Möglichkeit, Zahlungen und Verfügungen zu tätigen, obwohl ihre Konten keine Guthaben aufweisen.
Die Kreditinstitute haben dabei die Erwartung, dass die Kontoüberziehung einen kurzfristigen Vorgriff auf die zu erwartenden Zahlung darstellt und innerhalb von zwei bis drei Monaten wieder ausgeglichen wird.
Dispositionskredite werden meist dazu genutzt, um Anschaffungen oder Ausgaben zu finanzieren, bei denen der Kontoinhaber der Meinung ist, dass er die Kontoüberziehung mit seinen Einnahmen und eigener Disziplin wieder zurückführen wird. Der Dispositionskredit dient keinesfalls als dauerhafte Kontoüberziehung. Wenn ein Kontoinhaber es über einen längeren Zeitraum nicht schafft, seine Überziehung aus dem Dispositionskredit zurückzuführen, sollte er sich online informieren und den Dispokredit umschulden in einen Ratenkredit. Über den Ratenkredit muss der Kreditnehmer dann feste monatliche Raten zur Rückführung des Kredites zahlen. Oftmals liegen die Zinsen für einen Ratenkredit niedriges als die für Dispositionskredit. Dafür fällt in der Regel eine Bearbeitungsgebühr an.