Kredite.de fasst zusammen:
- Erfragen Sie beim Sachbearbeiter des Kreditinstitutes die genauen Gründe der Kreditablehnung.
- Prüfen Sie selbstkritisch Ihre Kreditwürdigkeit.
- Stellen Sie dem kreditgebenden Institut Kreditsicherheiten wie die Nennung eines Bürgen in Aussicht.
Wer einen Kredit beantragen möchte, muss in der Regel einige Vorarbeit leisten, um den günstigsten Kredit aufzuspüren und sich für den richtigen Kreditgeber zu entscheiden. Besonders unerfreulich ist es dann, wenn das ausgewählte Kreditinstitut dem Kreditantrag nicht nachkommen möchte und den Kreditwunsch ablehnt.
Die Ablehnung bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass man keine Aussicht auf einen Kredit bei einer anderen Bank erhält. Allerdings sollte man die Gründe der Kreditablehnung genauer unter die Lupe nehmen. Dazu muss der Kreditnehmer die Gründe, die zur Ablehnung des Antrages führten in Erfahrung bringen. In einem Gespräch mit dem Sachbearbeiter sollte der Antragsteller sich nach den genauen Gründen erkundigen.
Häufig werden Gründe wie eine nicht ausreichende Kreditfähigkeit angeführt. Diese kann beispielsweise aus einer Minderjährigkeit resultieren oder aus der Betreuungspflicht des Kreditnehmers. Häufig ist jedoch eine mangelnde Kreditwürdigkeit das ausschlaggebende Kriterium für eine Ablehnung des Kredites.
Wenn ein zu geringes oder unregelmäßiges Einkommen vorliegt oder die Ausgaben zu hoch sind, wird dem Kreditantrag in der Regel nicht nachgekommen. Auch Kreditnehmer, die einen negativen Schufa-Eintrag vorweisen können, haben Schwierigkeiten bei der Kreditbewilligung.
Um die Chancen auf einen Kredit zu erhöhen, sollten Kreditinteressierte im Vorfeld die persönlichen Voraussetzungen prüfen. Bessere Aussichten auf einen Kredit besitzen Kreditnehmer mit geeigneten Kreditsicherheiten. Darunter werden zum einen Sachsicherheiten und zum anderen Personalsicherheiten verstanden. Sachsicherheiten können zum Beispiel aus Verpfändungen, Hypotheken oder der Abtretung von Ansprüchen bestehen. Personalsicherheiten werden von Dritten geliefert. Darunter versteht sich zum Beispiel die Nennung eines Bürgen, welcher für das Kreditinstitut eine weitere