Der Darlehensvertrag ist die Grundlage für die Gewährung eines jeden Darlehens. Er enthält alle Bedingungen, alle Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner.
Was es beim Darlehensvertrag zu beachten gilt
Der Darlehensvertrag ist die Grundlage für die Gewährung eines jeden Darlehens. Er enthält alle Bedingungen, alle Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner. Dabei ist der Darlehensvertrag jedoch nicht immer zugunsten des Darlehensnehmers ausgestaltet. Insbesondere bei sehr hohen Darlehenssummen sollten Darlehensnehmer deshalb auf einer gründlichen Überprüfung von einem Darlehensvertrag bestehen. Zunächst einmal sind die Konditionen zu überprüfen. Sind die Zinssätze wirklich so niedrig, wie man sich das vorgestellt hatte? Sind versteckte Kosten im Darlehensvertrag zu finden? Lässt sich der eine oder andere Punkt noch nachverhandeln? All diese Fragen sollte man sich vor der Unterzeichnung stellen und sie entsprechend prüfen.
Wer geschickt vergleicht, kann von vornherein einen besseren Darlehensvertrag erhalten. Hierbei gilt, dass der Darlehensvertrag eine genaue Angabe über die Zinsen, die Laufzeit und evtl. Sondertilgungen enthalten sollte. Bei den Zinsen sollte man insbesondere auf besonders niedrige Zinssätze achten. Diese kann man ermitteln, indem man vorab einen Vergleich anstellt. Dieser ist einfach möglich, wenn man das Internet nutzt, wo zahlreiche Darlehensrechner zur Verfügung stehen. Der Rechner im Web kann allerdings nur bedingt Auskunft über die später anfallenden Kosten geben. Aus diesem Grund ist ein individuelles Angebot unverzichtbar. In aller Regel werden nämlich die Zinsen im Darlehensvertrag danach berechnet, wie hoch die Einkommen der Antragsteller sind und wie gut deren Bonität ist. Die Zinsen im Darlehensvertrag sollten dann in jedem Fall mit denen auf dem individuellen Angebot übereinstimmen.
Des Weiteren ist zu beachten, ob zusätzliche Kosten anfallen. Viele Banken verlangen den Abschluss einer Restschuldversicherung, die für das noch bestehende Darlehen im Todesfall des Darlehensnehmers aufkommt. Allerdings sind solche an den Darlehensvertrag gekoppelten Restschuldversicherungen alles andere als günstig. Sie sind oft auf dem freien Markt günstiger erhältlich und sollten nach Möglichkeit dort abgeschlossen werden um die Kosten für den Darlehensvertrag nicht unnötig in die Höhe zu treiben.
Außerdem sollten Regelungen zu Sondertilgungen im Darlehensvertrag vereinbart werden. Sondertilgungen sind im Idealfall jederzeit und in beliebiger Höhe möglich, ohne dass Zusatzkosten entstehen. Allerdings kommen solche Regelungen in der Praxis nur äußerst selten zum Einsatz. Die meisten Banken gewähren kostenfreie Sondertilgungen laut Darlehensvertrag nur in begrenzter Höhe. Werden höhere Sondertilgungen geleistet, kommt es zu zusätzlichen Kosten.
Ebenso sollte im Darlehensvertrag eine Regelung enthalten sein, die evtl. Ratenzahlungsaussetzungen regelt. Dabei handelt es sich um die kurzfristige Aussetzung der Ratenzahlungen für das Darlehen, welche insbesondere bei Baudarlehen häufig zum Einsatz kommt. Mindestens zwei Ratenzahlungen sollten laut Darlehensvertrag jährlich ausgesetzt werden können, ohne dass dafür Strafen zu erwarten sind.