Eine Krankenhausfinanzierung ist notwendig, um den Betrieb der Krankenhäuser zu sichern. Dafür müssen die entsprechenden finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Krankenhäuser müssen modernisiert und erweitert werden, auch die laufende Instandhaltung ist zu finanzieren. Die Beschäftigten im Krankenhaus müssen bezahlt werden, auch dies erfolgt durch die Krankenhausfinanzierung.
Was ist eine Krankenhausfinanzierung?
Eine Krankenhausfinanzierung ist notwendig, um den Betrieb der Krankenhäuser zu sichern. Dafür müssen die entsprechenden finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Krankenhäuser müssen modernisiert und erweitert werden, auch die laufende Instandhaltung ist zu finanzieren. Die Beschäftigten im Krankenhaus müssen bezahlt werden, auch dies erfolgt durch die Krankenhausfinanzierung. Krankenhäuser erbringen für die Versorgung der Patienten voll- und teilstationäre Leistungen. Diese Leistungen werden über die Krankenhausfinanzierung bezahlt.
Grundlage für die Krankenhausfinanzierung in Deutschland ist das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) vom 29.07.1972. Darin ist die duale Finanzierung geregelt. Bei der dualen Krankenhausfinanzierung in Deutschland werden die Investitionskosten und die pflegesatzfähigen Kosten voneinander getrennt. Zu den Investitionskosten gehören Aufwendungen für Modernisierung, für die Anschaffung großer medizinischer Geräte, für Instandsetzungen, für Neubauten und vieles mehr. Dieser Teil der Krankenhausfinanzierung erfolgt durch die Bundesländer und wird über Steuergelder vorgenommen. Zu den pflegesatzfähigen Kosten zählen die Betriebskosten der Krankenhäuser für Strom, Heizung, Personal, Verbrauchsmaterial und ähnliches. Diese Kosten werden von den Krankenkassen übernommen und durch die Patienten selbst aufgrund des Tagessatzes für Behandlungen im Krankenhaus mitgetragen. Die Krankenkassen übernehmen für die Behandlung ihrer Versicherten die Kosten. Dazu erhalten sie vom jeweiligen Krankenhaus eine Rechnung über den Versorgungsaufwand. Je nach Krankheitsfall werden dafür verschiedene Fallgruppen unterschieden. Für die verschiedenen Krankheitsfälle wurden Kodierungen erarbeitet, mit denen die Einteilung in die Fallgruppen erfolgt. Diese Kodierungen sind in einem Fallpauschalenkatalog erfasst, der bereits mehrfach überarbeitet wurde. Da jedoch den Krankenkassen nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen, ist von den Patienten bei einer Krankenhausbehandlung ein Eigenanteil zu bezahlen.
Für die Krankenhausfinanzierung der voll- und teilstationären Leistungen gelten in Deutschland verschiedene Regelungen. Für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser gilt die Bundespflegesatzverordnung. Die Abrechnung und Vergütung erfolgt über tagesgleiche Pflegesätze. Bei den somatischen Krankenhäusern, die sich auf Operationen, Knochenbrüche, innere Erkrankungen usw. spezialisiert haben, gilt das Krankenhausentgeltgesetz als Grundlage der Krankenhausfinanzierung. Dabei wird ein pauschaliertes Vergütungssystem je nach Fallgruppe genutzt. Je nach Schwere der Fälle wird jeder Fallgruppe ein bestimmtes Kostengewicht zugeordnet.
Da die Leistungen der privaten Krankenkassen umfangreicher sind als die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, können gesetzlich Krankenversicherte, um bessere Leistungen zu erhalten, eine private Zusatzkrankenversicherung bei einer privaten Krankenkasse abschließen. Die private Zusatzkrankenversicherung beteiligt sich an der Krankenhausfinanzierung, indem sie die Kosten für Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer usw. übernimmt.
Für die Krankenhausfinanzierung stehen den Krankenhäusern Budgets in unterschiedlicher Höhe zur Verfügung. Diese richten sich nach der vereinbarten Belegung. Wenn die Belegung unterschritten wird, erhält das Krankenhaus das gesamte vereinbarte Budget. Bei einer Überschreitung der Belegung muss der Erlös, der über das Budget hinausgeht, abgeführt werden.
Die Bundesregierung erarbeitet verschiedene Änderungsvorschläge für die gesetzlichen Regelungen in der Krankenhausfinanzierung.