Der Begriff Ersatzsicherheit kommt dem Begriff Zusatzsicherheit gleich. Wer heutzutage ein Darlehen aufnehmen möchte, kann damit rechnen für dieses beim zuständigen Kreditinstitut eine Sicherheit hinterlassen zu müssen. Reicht nun diese Sicherheit ( Grundschuld, Hypothek, Bürgschaften) für die gewünschte Darlehenssumme nicht aus, so kann eine Ersatzsicherheit zu Einsatz kommen. Meist wird diese notwendig, wenn der Darlehensnehmer über eine zu geringe Bonität verfügt oder die Beleihungsgrenze überschritten wird. Eine Ersatzsicherheit kann beispielsweise in Form von Verpfändeten Wertpapieren, im Besitz befindliche Marken bzw. Patente, Unternehmensanteile oder Erbanteilen, auftreten. Ebenso kann eine Risikolebensversicherung als Zusatzsicherheit in Betracht gezogen werden. All diese Sicherheiten bieten dem Gläubiger im Falle einer nicht Tilgung der Schuld durch den Darlehensnehmer eine gleichwertigen Ersatz für das verliehene Kapital.
Zu den bekanntesten Ersatzsicherheiten gehören:
- die Bürgschaft
- Abtretungen von Versicherungen
- zukünftige Provisionen
- Verpfändungen von Geschäftsanteilen
- Verpfändung vom Grundpfandrecht
Inhalt
Die Bürgschaft als Ersatzsicherheit
Es handelt sich bei der Bürgschaft um einen rechtsgültigen Vertrag, bei dem der Bürge die Verpflichtung eingeht, die Verbindlichkeiten einer Person gegenüber einer dritten Person als Schuldner zu übernehmen, wenn der eigentliche Schuldner nicht in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten zu bezahlen. Eines der besten Beispiele ist die Absicherung bei einem Kredit. Eine Person möchte bei einer Bank einen Kredit aufnehmen, aber die Person ist nicht Kreditwürdig oder nur sehr gering. Somit kann eine Bürgschaft helfen, trotzdem einen Kredit bei der Bank zu bekommen. Der Bürge ist dann die Ersatzsicherheit für die Bank. Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag. Der Bürge übernimmt nur die Pflichten gegenüber der Bank und hat keine Rechte. Die Rechte liegen allein bei dem Gläubiger also bei der Bank. Bevor der Bürge zu seinen Pflichten herangezogen werden darf, muss die Bank allerdings alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Forderungen von dem eigentlichen Gläubiger zu bekommen. Es gibt aber einige Einschränkungen in Bezug auf die Bürgschaft, die der Bank die Durchführung der Bürgschaft erschweren können, das beginnt bei einer Bürgschaft im Verwandtenkreis und endet bei einer Bürgschaft bei einem Bürgen, der in nächster Zukunft nicht in der Lage ist seinen Pflichten nachzukommen. Die Bürgschaft ist heute bei vielen Banken eine gern gesehene Ersatzsicherheit und kommt sehr häufig zum Einsatz.
Abtretungen von Guthaben oder Versicherungen als Ersatzsicherheiten
Gerade bei der Baufinanzierung kommen sehr häufig die Bauspardarlehen zum Einsatz, deren Guthabenabtretung als Ersatzsicherheit dienen kann. Der Bausparvertrag wird in der Regel in einem sehr jungen Alter abgeschlossen, schon in der Hoffnung irgendwann ein Haus zu bauen oder eine Eigentumswohnung zu kaufen, um unabhängig von den steigenden Mietpreisen zu sein. Dabei wird der Bausparvertrag für eine feste Laufzeit angelegt und nach der Laufzeit kann das Guthaben aus dem Bausparvertrag als Kapital zur Darlehenstilgung verwendet werden. Die Banken akzeptieren das angesparte Kapital des Bausparvertrages durchaus als Ersatzsicherheit und nehmen es als Eigenkapital auf. Dann kann der Antragssteller noch einen Kredit für den Hausbau oder den Kauf der Eigentumswohnung bekommen.
Eine weitere Ersatzsicherheit wird mit einer Lebensversicherung gegeben. Viele Menschen schließen eine Lebensversicherung ab, die eigentlich als Sicherheit für den Partner oder die Kinder dienen soll. Über viele Jahre wird in die Lebensversicherung eingezahlt und bei einem Versicherungsfall können die Begünstigten von der angesparten Summe profitieren und alle Kosten begleichen. Aber die Lebensversicherung kann auch als Ersatzsicherheit für einen Kredit dienen. Dazu muss die Lebensversicherung in der Regel entweder schon einige Jahre bestehen oder zumindest schon abgeschlossen sein. Die Bank akzeptiert die Lebensversicherung meist zu 80% als Ersatzsicherheit. Sie kommt aber nur zum Einsatz, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder nachkommen kann. In einem solchen Fall wird die Bank also der Gläubiger auf das Guthaben der Lebensversicherung zurückgreifen, um die Restschuld auszugleichen.
Die Verpfändung von Grundpfandrechten
Bei einer Baufinanzierung ist die Verpfändung des Grundpfandrechts eine sehr beliebte Möglichkeit um eine Ersatzsicherheit zu bekommen. Die Aufnahme einer Baufinanzierung wird in der Regel mit Hilfe einer Sicherheit gepaart. Die Bank lässt sich dafür ins Grundbuch eintragen und zwar immer an erster Stelle, um ihre Forderungen, bei Nichtzahlung als erster Schuldner bezahlt zu bekommen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass das Grundpfandrecht für eine Immobilie bei einer Person liegt und diese Person hat das Recht, das Grundpfandrecht zu verpfänden. Dazu tritt die Person seine Rechte an dem Grundpfandrecht an die Bank beziehungsweise den Gläubiger ab.
Weitere Ersatzsicherheiten im Bereich Finanzen
- Investmentzertifikate
Bei den Investmentzertifikaten handelt es sich um eine Form von Wertpapieren, die einen Anteilsschein darstellen. Dazu gehören Anleihen, Sparbücher oder Aktien, aber auch andere verbriefte Finanzinstrumente von Geldanlagen. Beim Wunsch einer Finanzierung können die Investmentzertifikate als Ersatzsicherheit dienen, um die Möglichkeit zu erhöhen einen Kredit zu bekommen oder die Möglichkeit zu verbessern einen sehr hohen Kredit zu erhalten. - Schuldverschreibungen
Die Schuldverschreibung ist ein Wertpapier, das unter vielen Namen bekannt ist, von Anleihen über Rentenpapiere bis hin zu Obligationen. Für Schuldverschreibungen bekommt der Anleger in der Regel Zinsen. Der Anleger stellt sein Kapital zur Verfügung und dafür bekommt er Zinsen. Im Grunde handelt es sich also um eine langfristige Kreditvergabe. Die Schuldverschreibungen sind eine gute Möglichkeit eine Ersatzsicherheit anzubieten, da die meisten Wertpapiere dieser Art über einen längeren Zeitraum laufen. - Schatzbriefe
Beim Schatzbrief handelt es sich um eine Art Rentenversicherung, mit der mittel- oder langfristig ein Vermögen aufgebaut werden kann. In der Regel ist ein Schatzbrief zur Altersvorsorge gedacht. Es werden alle Vorteile einer Rentenversicherung mit Anlagemöglichkeiten kombiniert. Dabei ist der Schatzbrief eine flexible Vorsorge, bei denen Zusatzzahlungen möglich sind und das Kapital entnommen werden kann. Aus dem Grund bietet sich der Schatzbrief auch als Ersatzsicherheit an. - Wertpapieren und Aktien
Wertpapiere und Aktien sind gern gesehene Ersatzsicherheiten, die rein des Vermögensaufbaus dienen. Heute besitzen sehr viele Menschen Aktien oder Fonds, die zur Altersvorsorgen dienen. Bei einer gewünschten Finanzierung können Wertpapiere, Aktien und Fonds als Ersatzsicherheiten eingesetzt werden. Sie erhöhen die Möglichkeit einen Kredit zu bekommen. - Zessionen als Ersatzsicherheit
Zessionen sind in der Regel bei Versicherungen zu finden, die verschiedene Risiken anbieten, um ein finanziellen Gut abzusichern. Als Beispiel bietet sich ein Fahrzeug an. Zur Absicherung des Fahrzeugs gibt es eine Kaskoversicherung. Die Kaskoversicherung kann auf Teilkasko oder Vollkasko aufgeteilt werden. Die Vollkasko lohnt sich meist nur bei einem Neuwagen, der einen hohen Wert hat. Die Teilkasko lohnt sich bei einem preiswerteren Gebrauchtwagen. Auch bei einer Immobilie gibt es Zessionen. Hier handelt es sich beispielsweise um eine Feuerversicherung, die für die Immobilie abgeschlossen wird. - Sicherheitsübereignung als Ersatzsicherheit
Heute ist es keine Seltenheit, dass Firmen Kredit aufnehmen. In einem solchen Fall wird eine Sicherheitsübereignung stattfinden. Hier wird zwischen der Raumsicherungs- und Markierungsübereignung unterschieden. Auf den Gläubiger werden in einem solchen Fall entweder das Anwartsschaftsrecht oder das Vollrecht übertragen, das auf bestimmte materielle Güter beschränkt ist. Eine präzise Auflistung ist notwendig, damit diese Ersatzsicherheit aktiv werden kann. Bei der sogenannten Raumsicherungsübereignung werden Skizzen der Räumlichkeiten angefertigt und dazu wird eine Liste gelegt, die mit den aktuellen und künftigen Lagerbeständen bestückt ist. Die Sicherheitsübereignung hat viele Vorteile. Der Gläubiger hat die Vorteile, dass er für die Ersatzsicherheit kein Lager einrichten muss, denn das Lager ist beim Schuldner vorhanden und die Sicherheit bleibt schließlich beim Schuldner. Der Gläubiger hingegen kann den Gegenstand weiterhin benutzen, damit der Fortbestand der Firma gewährleistet werden kann.