Ein Unternehmen zu gründen, muss nicht schwer sein. Eine gute Geschäftsidee, ein Konzept und die nötige Portion Mut sind die ersten Wege direkt in die Selbstständigkeit. In erster Linie ist es wichtig, die Schritte zu kennen, die für eine Existenzgründung erforderlich sind. Hier können diverse Anlaufstellen die ersten Hürden für einen Existenzgründer ebnen. Um einen Einblick in die Selbstständigkeit zu erhalten, ist zum Beispiel ein Existenzgründerseminar von Vorteil. Über diese Seminare werden Themen vermittelt, wie zum Beispiel Buchhaltung, Finanzplanung und Investition. Hierbei ist Investition das wichtigste Ziel, bevor eine Existenzgründung in die Tat umgesetzt werden kann. Die Existenzgründerseminare geben Kontakte an die Teilnehmer weiter, über die erforderliche Investitionsmittel bereitgestellt werden. Wichtig ist hier vor allem ein sehr gutes Konzept, dass Banken oder Kreditunternehmen überzeugen muss. Eine der bekanntesten Anlaufstellen für Investitionen ist die KfW, die in diesen Fällen entsprechende Existenzgründerdarlehn bereitstellen.
Inhalt
Ziel der Förderung
Eines Kreditform zur Gründung von Unternehmen ist der ERP-Gründerkredit. Dieser Kredit gilt als Vorreiter für alle nachfolgenden Kreditarten, die für Gründer bereitgestellt werden und schlussendlich von unterschiedlichen Kreditanstalten in ihr Portfolio aufgenommen wurden. Allgemein kann ein Existenzgründerdarlehen als zinsgünstige Finanzierung für Existenzgründer verstanden werden. Neben der Existenzgründung kann das Existenzgründerdarlehen auf für Nachfolgeregelungen verwendet werden. Dies bedeutet, dass ein Existenzgründer nicht zwingend im Familienbetrieb die Nachfolge antreten muss, sondern auch bei bereits bestehenden Unternehmen, die aus Altergründen eine Frage der Nachfolge stellen müssen. Als Existenzgründer können unter anderem auch Freiberufler bezeichnet werden, die über ihr zu gründendes Unternehmen den Haupterwerb erzielen möchten.
Der Weg der Finanzierung
Wie erwähnt, wird in der Regel für eine Existenzgründung Fremdkapital benötigt. Wie viel Fremdkapital es im Endeffekt sein muss, hängt von der Geschäftsidee ab und ob der zukünftige Unternehmer möglicherweise bereits über Eigenkapital verfügt. Über ein Existenzgründerdarlehen hat ein Existenzgründer die Möglichkeit, einen zinsgünstiges Darlehn zu erhalten. Hierfür hat die Europäische Union über ein KMU-Fenster (KMU = Kleine und mittlere Unternehmen) eben für kleine unter mittlere Unternehmen Kredite mit besonders günstigen Konditionen eingeführt. Der niedrige Zinssatz wird durch die Zuhilfenahme eines ERP-Sondervermögens erreicht. Hierfür werden explizit Mittel bereitgestellt.
Förderprogramme und ihre Zielgruppen
Gründerkredite können nahezu von jedem Interessenten beantragt werden. Über Existenzgründerseminare erfahren Teilnehmer zum Beispiel, welche Zielgruppen für die entsprechenden Förderprogramme zur Finanzierung einer Existenzgründung infrage kommen. Hierzu zählen unter anderem
- Natürliche Personen, die ein Unternehmen gründen wollen oder aber die Tätigkeit eines Freiberuflers planen.
- Natürliche Personen, die ein gewerbliches Unternehmen gründen wollen, mit der Zielrichtung der Produktion im Gewerbe, des Handwerks, des Handels oder im Dienstleistungssektor
- Natürliche Personen, die ein gewerbliches Sozialunternehmen gründen wollen und dessen Hauptaugenmerk in der Gewinnerzielung liegt
Die Förderungsmaßnahme über das Existenzgründerdarlehen ist darauf ausgelegt, die Unternehmensgründung innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit zu festigen und einen finanziellen Background zu ermöglichen.
Die Förderungsmaßnahme ist allerdings auch auf Zielgruppen ausgerichtet, die ihr Unternehmen bereits länger als fünf Jahre betreiben. Hierzu zählen unter anderem auch die natürlichen Personen, die in ihrer Tätigkeit ein gewerbliches Unternehmen, beziehungsweise ein gewerblich-soziales Unternehmen betreiben. Hier zählt natürlich auch in erster Linie die Gewinnerzielungsabsicht. Ebenso können Personen die Fördermittel beantragen, die ein Selbstständigkeit im Sinne einer Unternehmensnachfolge gegründet und über diesen Weg bereits fünf Jahre eine Selbstständigkeit ausgeübt haben.
Anforderungen an Zielgruppen
Die Fördermittel sind, wie erwähnt an bestimmte Zielgruppen gerichtet. Allerdings gelten bestimmte Voraussetzungen, die an die Anforderungen der Antragsteller orientiert sind. So müssen unter anderem
- Natürlich Personen über eine fachliche Eignung verfügen, die für Tätigkeit erforderlich ist, um in der gewählten Unternehmung aktiv werden zu können.
- Natürliche Personen eine gute kaufmännische Befähigung verfügen, um das Unternehmen gewinnerzielend führen zu können und zusätzlich genügend kaufmännischen Einfluss ausüben.
- Kleine Unternehmen und Unternehmen aus dem Mittelstand, sowie Unternehmen mit einem gewerblich-sozialen Status und dem Hauptinteresse der Gewinnerzielungsabsicht die Anforderungen der Europäischen Union und ihrer Definition im Sinne der kleinen und mittelständischen Unternehmen erfüllen.
- Kleine und mittelständische Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen
- kleine und mittelständische Unternehmen weniger als 50 Millionen Euro im Jahr an Umsatz erwirtschaften
- kleine und mittlere Unternehmen weniger als 43 Millionen Euro in ihrer Jahresbilanz ausweisen
Existenzgründerdarlehen und der Förderinhalt
Eine Förderung im Rahmen der De-minimis-Verordnung(1) kann lediglich in dem Fall gewährt werden, wenn ein nachhaltig-wirtschaftlicher Erfolg erkennbar wird. In dem Fall wird eine mittel- beziehungsweise langfristige Bereitstellung der Fördermittel in Aussicht gestellt. Es sind entsprechende Förderinhalte vorhanden, an denen sich die jeweilig notwendige Förderung in Form eines Existenzgründerdarlehens orientiert.
Wie folgt wird erkennbar, welche Förderinhalte zu einer aktiven Förderung führen:
- Jede Art von Existenzgründung – bedeutet, Neugründung von Unternehmen, die Übernahme bereits bestehender Unternehmen, sowie eine Übernahme von tätigen Beteiligungen
- Jede Existenzgründung auch als Nebenerwerb
- Jede Art von Existenzgründung im Rahmen einer Nachfolgeregelung
- Jede Art von Existenzgründung im Rahmen von Unternehmensübernahmen
- Jede Art von wiederholten Unternehmensgründung
Höhe des Existenzgründerdarlehens
Bestandteil eines vorzeigefähigen Konzepts ist auch die Erstellung einer Investitionsbedarfsanalyse. Über diese Analyse errechnet der Existenzgründer die erforderlichen Mittel zur Gründung eines Unternehmens unter Berücksichtigung der ersten fünf Geschäftsjahre. Hieraus ergibt sich ein Investitionsbedarf unter die voraussichtliche Höhe des erforderlichen Kreditrahmens. Bei der Höhe von Existenzgründerdarlehen gibt es Vorgaben hinsichtlich der Kreditbeträge, den Laufzeiten und den Zinssätzen. Inhaltlich orientieren sich die Kreditbeträge an den Gründungskosten, sowie an den Betriebsmitteln. Hier kann eine Gewährung von Mitteln in maximaler Höhe von 25 Millionen Euro in Aussicht gestellt werden – je nach Vorhaben.
Laufzeit des Existenzgründerdarlehens
Im Sinne von Betriebsmittelfinanzierungen ist eine Laufzeit des Existenzgründerdarlehens von fünf Jahren vorgesehen, wobei in dieser Laufzeit eine Anlaufzeit der Gründungsphase von einem Jahr eingerechnet wird, die für den Existenzgründer tilgungsfrei ist. Ähnliche Konditionen finden sich zum Beispiel in
- Warenlagerfinanzierungen, die über eine gleiche Laufzeit verfügen, mit einem ebenfalls einjährigen tilgungsfreien Anlaufjahr oder aber mit einer Laufzeit von zehn Jahren und einer zweijährigen tilgungsfreien Anlaufjahr
- Unternehmensübernahmen, mit gleichen Laufzeiten wie den Betriebsmittelfinanzierungen und Erweiterung der Laufzeiten bis auf maximal 20 Jahre und drei inbegriffenen tilgungsfreien Anlaufjahren.
Zinssätze bei Existenzgründerdarlehen
Existenzgründerdarlehen sind innerhalb der ersten zehn Jahre zinsgebunden – bedeutet, dass der Zins innerhalb dieser Laufzeit festgeschrieben ist. Bei Laufzeiten länger als zehn Jahre wird vor Beendigung der Zinsbindung ein Prolongationsangebot (2) unterbreitet.
- De-minimis-Verordnung: Beihilfen unterhalb einer Bagatellgrenze nicht Anmelde- und Genehmigungspflichtig bei der Europäischen Union
- Prolongationsangebot: Verlängerung von Konditionen bezüglich einer Darlehnslaufzeit