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Bei der Vergabe von Darlehen, auch bei geringer Darlehenssumme, wird heutzutage oftmals eine Sicherheit durch das zuständige Kreditinstitut verlangt. Solch eine Sicherheit, beispielsweise eine Immobilie, schützt den Gläubiger vor größeren Verlusten, sollte der Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Reichen nun die geforderten Sicherheiten nicht aus, da sonst beispielsweise der Beleihungswert einer Immobilie überschritten würde, oder weist der Schuldner eine zu geringe Kreditwürdigkeit auf so können Zusatzsicherheiten durch das Kreditinstitut (Gläubiger) eingefordert werden.
Näheres über Zusatzsicherheiten hier.
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