Mehr als ein Drittel der deutschen Verbraucher nimmt für die Finanzierung von Konsumanschaffungen einen Ratenkredit bei der Bank auf – dies ergab eine aktuelle Studie der GfK-Finanzmarktforschung im Auftrag des Bankenfachverbandes. Vor der kreditfinanzierten Anschaffung von beispielsweise Haushaltsgeräten, Autos oder Möbeln, steht jedoch stets eine Hürde: Die Bonitätsprüfung durch die Bank. In diesem internen Prüfungsverfahren schätzt die Bank das Risiko eines Kreditausfalles durch den potentiellen Kreditnehmer ein. Sollte ein Antragssteller, diese Prüfung aufgrund eines zu geringen Einkommens oder einer unsicheren Arbeitsstelle nicht bestehen, wird der Kreditantrag abgelehnt.
Verbraucher, deren Finanzierungwunsch aus Bonitätsgründen von der Bank abgelehnt wurde, haben eine weitere Möglichkeit, die Bank dennoch von der Auszahlung der gewünschten Geldsumme zu überzeugen: Über einen Partnerkredit. In diesem Fall beantragen zwei Verbraucher gemeinsam einen normalen Ratenkredit bei der Bank. Ob die beiden Antragssteller Ehepartner, Freunde oder anderweitig Bekannte sind, spielt für die Bank dabei keine Rolle. Sollten zwei Verbraucher gemeinsam ein Darlehen beantragen, ist es der Bank ausschließlich wichtig, dass beide potentiellen Kreditnehmer über ein ausreichendes Einkommen, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und eine einwandfreie Schufa verfügen.
Durch das zusätzliche Einkommen des zweiten Kreditnehmers steigt die Bonität des gesamten Antrages. Für die Bank sinkt daher das Risiko eines Zahlungsausfalles: Mit größerer Wahrscheinlichkeit stimmt das Geldhaus daher der Kreditvergabe zu. Außerdem kann die Bank durch die höhere Sicherheit das Geld an zwei Kreditnehmer zu niedrigeren Zinsen vergeben. Direkt im Kreditantrag sollte jedoch angegeben werden, dass das Darlehen von zwei Kreditnehmern beantragt wird: Für beide Verbraucher müssen im Anschluss Informationen zur Person, den finanziellen Mitteln und der Arbeitsstelle angegeben werden. Während der Bonitätsprüfung fragt die Bank auch die Schufa-Akte beider Antragssteller ab. Doch Vorsicht: Wenn einer der beiden Kreditnehmer während der Tilgungsphase nicht mehr in der Lage sein sollte, die fälligen Monatsraten an die Bank zu überweisen, kann das Geldhaus das Gehalt beider Kreditnehmer pfänden, um die noch ausstehende Geldschuld zu begleichen.