Eine der elementaren Kreditkonditionen, die schriftlich im Darlehensvertrag fixiert werden, ist die Dauer der Rückzahlung – die sogenannte Kreditlaufzeit. Sie bedingt unter anderem die Höhe der fälligen Darlehenszinsen und die monatliche Tilgungsrate, die der Verbraucher zur Rückzahlung der Schuld an die Bank bezahlen muss. Doch was passiert, wenn sich der finanzielle Spielraum des Schuldners unerwartet – durch einen Bonus, die Auszahlung einer Versicherung oder ein Erbe – verändert?
Viele Banken bieten ihren Kunden für diesen Fall die Möglichkeit an, kostenlose Sondertilgungen vorzunehmen. Seit dem am 11.06.2010 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung von Verbraucherkreditrichtlinien haben Verbraucher auch außerhalb des vereinbarten Tilgungsplanes die Möglichkeit, das Darlehen teilweise oder komplett an die Bank zurückzuzahlen. Die Häufigkeit und Höhe dieser Sonderzahlung legt die Bank zusätzlich im Kreditvertrag fest.
Neben der Möglichkeit der Sonderzahlungen haben Schuldner zudem die Option, das gesamte Darlehen bei der Bank abzulösen. Sollten die fälligen Zinsen für Ratenkredite nach Abschluss des Kreditvertrages deutlich gesunken sein, ist es oftmals sinnvoll das gesamte Darlehen umzuschulden. Hierfür muss der Verbraucher lediglich ein günstigeres Darlehen bei einer anderen Bank aufnehmen – die Darlehenshöhe entspricht der Restschuld des alten Kredites. Durch die unterschiedlichen Zinsniveaus beider Darlehen besteht für Schuldner hier ein großes Sparpotential.
Doch Vorsicht: Auch wenn kostenlose Sondertilgungen – wie der Name verspricht – nicht mit einer extra Gebühr verbunden sind, sind diese Sonderzahlungen bei den meisten Banken nicht komplett kostenfrei: Da die Bank für die ursprünglich vereinbarte Laufzeit mit regelmäßigen Zinszahlungen des Verbrauchers gerechnet hat, entgeht dem Geldhaus durch die Sonderzahlung oder Umschuldung ein Zinsschaden. Diesen Ausfall muss der Kunde durch die Zahlung der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung ausgleichen. Die Höhe dieser Gebühr ist sowohl von der restlichen Laufzeit des Kredites als auch von der noch ausstehenden Darlehenshöhe abhängig: Beträgt die Restlaufzeit des Kredites mehr als ein Jahr, kann die Bank vom Kunden eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 0,5 Prozent des noch ausstehenden Geldbetrages verlangen. Bei einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten beträgt die Gebühr maximal ein Prozent der ausstehenden Kreditsumme. Trotz dieser zusätzlichen Gebühr lohnt es sich für Verbraucher meist, das überschüssige Geld in eine schnelle Rückzahlung des Kredites zu stecken: Die Einsparung durch die schnelle Tilgung trotz der Vorfälligkeitsentschädigung ist meist aufgrund der aktuell sehr niedrigen Sparzinsen höher.