Im Gegensatz zu früher ist die Aufnahme eines Kredites für viele Verbraucher heutzutage keine besondere Angelegenheit mehr: Im Handel werden uns täglich zahllose Null-Prozent-Finanzierungen angeboten, der Versandhandel ermöglicht die Bezahlung der Bestellungen über eine bequeme Ratenzahlung und das neue Auto wird ohnehin über eine KfZ-Finanzierung abbezahlt – Kredite wohin das Auge reicht.
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Der Kreditvertrag ist gesetzliche Grundlage zur Darlehensauszahlung
Bei all diesen Alltäglichkeiten sollten Verbraucher beim Abschluss einer Ratenfinanzierung oder dem Kauf auf Kredit jedoch niemals vergessen, dass sie eine langfristige Verbindlichkeit gegenüber einer Bank oder einem Geschäft eingehen. Durch die Unterzeichnung des Finanzierungsangebotes wird, unabhängig davon, ob dieses im Handel, beim Autohändler oder direkt in der Bank abgeschlossen wird, ein bindender Kreditvertrag unterzeichnet. Seit dem Jahr 2002 ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgehalten, dass sämtliche Darlehensbeträge, die mehr als 200 Euro betragen, nur nach Unterzeichnung eines schriftlichen Kreditvertrages ausgezahlt werden dürfen. Dieses Schriftstück enthält sämtliche vereinbarten Darlehenskonditionen und ist sowohl für den Gläubiger, als auch für den Kreditnehmer während der gesamten Laufzeit bindend.
Neben der vereinbarten Darlehenssumme, die nach Abschluss des Vertrages an den Verbraucher ausgezahlt wird, ist im Kreditvertrag schriftlich fixiert, zu welchem Zinssatz die Bank dem Kunden das Geld überlässt und innerhalb welches Zeitraumes der Verbraucher die Geldschuld komplett an das Geldhaus zurückzahlen muss. Hierzu werden sowohl die monatlich fällige Tilgungsrate als auch die gesamte Darlehenslaufzeit definiert. Zudem wird im Kreditvertrag festgehalten, ob und in welchem Umfang die Bank dem Kunden außerplanmäßige Sondertilgungen ermöglicht und welche Gebühren für diese Zahlungen gegebenenfalls fällig werden.
Kreditvertrag vor der Unterzeichnung genau prüfen
Zusätzlich zu diesen elementaren Konditionen werden im Kreditvertrag natürlich Daten zu beiden Vertragsparteien hinterlegt, unter anderem der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum des Darlehensnehmers. Zusätzlich werden bei den meisten Banken im Kreditvertrag Informationen zu den finanziellen Verhältnissen des Kunden festgehalten. Das Referenzkonto des Verbrauchers, auf das zunächst die beantragte Kreditsumme überwiesen wird und von dem die Bank während der Darlehenslaufzeit sämtliche Tilgungsraten abgebucht, wird zudem im Kreditvertrag vermerkt.
Vor der Unterzeichnung des Vertrages sollten potentielle Darlehensnehmer sämtliche Angaben daher genau auf ihre Richtigkeit überprüfen und die Bank bei fehlerhaften Angaben umgehend über notwendige Korrekturen informieren. Für den Verbraucher besteht jedoch auch nach der Unterzeichnung des Kreditvertrages die Möglichkeit, bestimmte Vertragsinhalte wie beispielsweise die Höhe der monatlichen Tilgungszahlungen, abzuändern – diese Anpassungen sind jedoch meist mit einem größeren Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden und sollten daher vermieden werden.