Viele Banken in Deutschland setzen bei der Vergabe eines Kredites voraus, dass der potentielle Darlehensnehmer einen Arbeitsplatz hat. Verbraucher, die beispielsweise arbeitssuchend sind oder sich in Elternzeit befinden, bekommen von seriösen Geldhäusern in der Regel nur sehr selten ein Darlehen gewährt. Leider haben es auch Verbraucher, die zwar einen Arbeitsplatz haben, sich jedoch noch in der Probezeit befinden, oftmals schwer, die Bank von einer Kreditvergabe zu überzeugen.
Unbefristeter Arbeitsplatz als Sicherheit bei der Kreditvergabe
Dass Banken gegenüber Verbrauchern, die sich noch in der Probezeit befinden, bei der Kreditvergabe oftmals skeptisch sind, hat einen einfachen Grund: Ein regelmäßiges Einkommen aus einer unbefristeten Festanstellung gibt dem Geldhaus die Sicherheit, dass der Kreditnehmer während der gesamten Kreditlaufzeit in der Lage ist, die fälligen Tilgungsraten zu überweisen.
Vergibt die Bank jedoch heute ein Darlehen an einen Verbraucher, der noch in der Probezeit ist, kann sie nicht sicher sein, dass der Kreditnehmer von seinem Arbeitgeber übernommen wird und die anfallenden Tilgungen daher garantiert bezahlen kann.
Kredit in der Probezeit dank zweitem Darlehensnehmer
Für Verbraucher, die einen Ratenkredit benötigen und aktuell noch in der Probezeit angestellt sind, gibt es jedoch einen einfachen Trick: Beantragt der Verbraucher das Darlehen gemeinsam mit einem zweiten Antragssteller, beispielsweise einem Freund oder Bekannten, erhöht dies meist die Wahrscheinlichkeit der Kreditvergabe. Wichtig ist hierbei jedoch, dass sich der zweite Antragssteller in einer unbefristeten Festanstellung befindet und ein ausreichendes Einkommen bezieht.
Sollte einer der beiden Kreditnehmer während der Tilgungsphase nicht mehr in der Lage sein, die fälligen Kreditraten zu bezahlen, haftet der zweite Verbraucher gleichermaßen für die vereinbarte Rückzahlung. Für die Bank sinkt das Risiko daher deutlich, auf den gesamten Kreditkosten aufgrund der Probezeit des einen Darlehensnehmers sitzen zu bleiben.