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Was sind Leasingraten?
Das Leasing ist eine Form der Finanzierung, bei dem ein Objekt oder Gegenstand angemietet wird. Hierfür müssen regelmäßig anfallende Leasingraten an den Leasinggeber entrichtet werden. Angeboten werden diese Leasingverträge entweder von spezialisierten Leasinggesellschaften oder von Herstellern, die ihre Produkte zur Vermietung bereitstellen. Im Gegensatz zu Privatleuten können Unternehmen die anfallenden Mietzahlungen steuerlich als Kosten geltend machen und erhalten dadurch einen steuerlichen Vorteil. Kann das Kapital zum Kauf des präferierten Objektes nicht kurzfristig aufgebracht werden oder ist dies anderweitig verplant, so stellt das Leasing eine gut Alternative dar. Dennoch müssen auch bei Nichtnutzung des Leasinggegenstandes die regelmäßigen Zahlungen an den Gläubiger entrichtet werden. Ebenso kann das Gut nicht einfach verkauft werden, da der Schuldner kein Eigentum am Objekt erlangt hat.
Bei einer Leasingrate handelt es sich um eine Rate, welche monatlich zu zahlen ist und zudem vertraglich festgelegt wurde. In der Regel zahlt man eine Leasingrate, wenn man ein Fahrzeug erwirbt. Der Ablauf ist hier recht einfach, der Leasingnehmer erwirbt beispielsweise ein Fahrzeug und zahlt an den Autohändler monatliche Raten, die sogenannten Leasingraten. Diese Raten müssen über einen festgelegten Zeitraum monatlich abgeführt werden. Am Ende der Laufzeit ist ein Restbetrag an den Autohändler zu zahlen, damit das Fahrzeug komplett in den Besitz des Käufers übergeht. Hier ist darauf zu achten, das der Autohändler in den meisten Fällen vertraglich vereinbart wie viel Kilometer der Nutzer des Autos im Jahr zurücklegen darf, sollte die Fahrleistung jedoch höher sein so verlangt der Autohändler eine Art Schadensersatz bzw. Nachzahlung anhand einer Kilometerpauschale. Ebenso ist der Leasingnehmer gerade bei einem Neuwagen verpflichtet eine Vollkasko-Versicherung abzuschließen.
Rückgabe vom Fahrzeug
Kann man am Ende der Laufzeit das Fahrzeug einfach dem Händler zurückgeben?
Die Möglichkeit der Rückgabe des Fahrzeuges an den Händler nach der vereinbarten Laufzeit ist möglich. Der Händler schaut sich das Fahrzeug genau an und errechnet, welcher Wert noch an dem Fahrzeug besteht, dann wird dies mit den bereits gezahlten Raten verrechnet und der Differenzbetrag ist von dem Leasingnehmer an den Autohändler zu zahlen. In vielne Fällen werden sich hier jedoch der Autohändler und der Leasingnehmer nicht einig über die noch zu zahlende Summe und es wird ein Gutachter beauftragt, der errechnet welchen Wert das Fahrzeug tatsächlich noch hat. Es ist immer ratsam , gerade wenn man das Fahrzeug an den Händler zurück geben möchte, dass man dieses in einem tadellosen Zustand abgibt.
Tausch vom Fahrzeug
Kann ich das Fahrzeug nach Vertragsende auch gegen ein anderes Fahrzeug tauschen?
Ein Tausch ist nach der Leasingzeit ebenfalls möglich, dies machen oftmals Firmen. Sie geben das Auto an den Händler zurück und suchen sich quasi ein anderes Fahrzeug aus, es wird ein neuer Vertrag geschlossen und Sie bekommen eine neue monatliche Leasingrate zugeteilt, welche Sie wieder über einen bestimmten Zeitraum zahlen müssen.
Reparaturen
Wer zahlt Reparaturen an dem Leasingfahrzeug?
Der Leasingnehmer muss das Fahrzeug zu einem Check regelmäßig in der Werkstatt voführen, jedoch ist es oftmals so, dass der Autohändler mit einer Vertragswerkstatt zusammenarbeitet und Sie das Leasingfahrzeug hier zur Überprüfung abgeben können. In den meisten Fällen ist die Vertragswerkstatt wesentlich preiswerter als wenn Sie sich an eine andere Werkstatt wenden. Es ist zudem wichtig, dass Sie wissen, dass Sie sich stets an eine original Werkstatt wenden müssen, eine freie Werkstatt wird von dem Autohändler nicht akzeptiert.
Unfall mit Leasingfahrzeug
Was passiert, wenn man einen Unfall mit einem Leasingfahrzeug baut?
Ein Unfall sollte möglichst vermieden werden, egal ob Sie der Verursacher sind oder jemand anderes, denn die Volkaskoversicherung zahlt zwar den Schaden an dem anderen Fahrzeug, jedoch müssen Sie dafür aufkommen, wenn das Leasingfahrzeug durch einen Unfall an Wert verliert. Reparaturen dürfen nur in einer Fachwerkstatt vorgenommen werden und zudem müssen Sie einen Gutachter beauftragen. Vergessen Sie nicht an der Unfallstelle die Polizei zu rufen, denn diese nimmt alle Einzelheiten auf und es kann sein, dass der Autohändler diesen Unfallbericht einsehen möchte.
Was ist eine Sach- und Preisgefahrhaftung?
Die Sach- und Preisgefahrhaftung ist eine Versicherung, welche der Autohändler oftmals verlangt, wenn ein Auto geleast wird. Diese Versicherung tritt ein, wenn der Leasingnehmer einen Unfall verursacht, denn hier können die Kosten erheblich sein und der Leasingnehmer wäre gar nicht in der Lage diese zu tragen.
Kündigung vom Leasingvertrag
Kann man einen Leasingvertrag kündigen?
Die Möglichkeiten einen Leasingvertrag zu kündigen sind nicht besonders groß und einen Vorteil von einer solchen Kündigung hat wohl eher der Leasinggeber als der Leasingnehmer. Sie müssen beachten, dass während der Grundmietzeit ein Leasingvertrag nicht gekündigt werden kann. In manchen Leasingverträgen ist keine Grundmietzeit enthalten und man kann somit eine Kündigung aussprechen, jedoch immer nur schriftlich. Es ist jedoch anzuraten einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag abzuschließen. In einem solchen Fall zahlt der Leasingnehmer eine sogenannte Abstandszahlung an den Leasinggeber. Hierbei handelt es sich etwas um eine Art Entschädigung, da der Händler bereits Zeit in den Leasingvertrag gesteckt hat. Beachten Sie zudem, dass der Leasinggeber möglicherweise eine Wertminderung des Fahrzeuges zusätzlich verlangt.
Der Leasinggeber kann selbstverständlich eine fristlose Kündigung des Leasingvertrages aussprechen, jedoch nur, wenn der Leasingnehmer seinen monatlichen Verpflichtungen der Leasingrate nicht nachkommt. Sollten Sie eine Leasingrate nicht zahlen, so werden Sie angemahnt, jedoch bei der zweiten Leasingrate, die Sie nicht an den Händler zahlen erfolgt in der Regel die fristlose Kündigung des Leasingvertrages und Sie haben das Fahrzeug innerhalb kürzester Zeit an den Händler zurück zu geben. Der Händler wird hier unter Umständen einen Gutachter beauftragen den noch verbleibenden Wert des Fahrzeuges zu ermitteln und die bereits gezahlten Raten mit dem Zeitwert verrechnen, den Differenzbetrag bekommen Sie dann in Rechnung gestellt und müssen diesen an den Autohändler leisten, können Sie dies nicht wird sich der Händler gerichtlichen Beistand holen und unter Umständen den offenen Betrag pfänden lassen.
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