Als Inkasso wird der Einzug von Forderungen bezeichnet, diese Bezeichnung stammt ursprünglich aus dem Finanzierungsbereich der Betriebswirtschaftslehre. Für den Einzug von Forderungen hat sich sogar ein Dienstleistungszweig gebildet, die sogenannten Inkassounternehmen. Das Inkasso ist in drei Teilgebiete untergliedert. Eine Firma kann ein Inkassounternehmen beauftragen- nur bestimmte Forderungen einzutreiben, beispielsweise wenn ein Mahnverfahren ansteht oder sie übergibt alle ausstehenden Forderungen an die Unternehmung. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Vollabtretung. Hier werden Forderungen an das Inkassounternehmen verkauft.
In der Regel schätzt das Inkassobüro die Forderungen nach Risiko ein und vergütet diese dem Verkäufer entsprechend. Auch bei risikofreien Forderungen wird eine Gewinnmarge einberechnet sodass der Verkäufer nur ca. 90% vom der Forderung erhält. Dieser nimmt den Verlust jedoch in kauf, da er keine zusätzlichen Personalkosten für die Verwaltung aufwenden muss oder einen Liquiditätsengpass überbrücken muss.
Der Begriff Inkasso, wie er im Geschäftssinn angewendet wird, ist der italienischen Sprache entlehnt (incassare oder incasso) und bedeutet „Geld einziehen oder einkassieren.“
Jedes Unternehmen, das als Inkassobeauftragter agiert, ist an die rechtlichen Bedingungen eines Geschäftsbesorgungsvertrages gebunden. Für Banken gelten Inkassodienste als Bankgeschäfte, entsprechend des KWG. (Kreditwesengesetz)
Inhalt
Entstehungsgeschichte
Dem Inkassodienst liegt eine lange Historie und Entwicklung, in unserer Gesellschaft und Finanzwelt, zugrunde.
Die anfänglich, rein als Auskunfteien betriebenen Gesellschaften, dienten im 19. Jahrhundert der Datenverwaltung von Privatpersonen und Unternehmen. Auf Anfrage, konnten Auskünfte zu den jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnissen, erteilt werden. Im Laufe der Zeit, lag es auf der Hand, dass sich Gläubiger bei „anhaltendem Zahlungsverzug“ der Schuldner, ebenfalls an die Auskunfteien wandten. Dadurch entstand in den 1920er Jahren erstmals die „zusätzliche Dienstleistung,“ die sich dem Forderungseinzug (als eigentliches Inkassounternehmen) widmete.
Wurde das Geschäft des „Eintreibens von offenen Rechnungen“ (in früherer Zeit) eher als Filmstoff für die Kino- und und Fernsehwelt angesehen, hat sich der „Einzug von Forderungen“ als eigenes Marktsegment etabliert und zum festen Bestandteil in der Finanzwirtschaft entwickelt.
Inkasso-Unternehmen
Eigeständig operierende Firmen, bzw. Einzelunternehmen, welche mit der Beitreibung von Forderungen beauftragt werden.
Welche Strukturen bestehen wofür? Eine Generalisierung der Art und Konstellation von Inkassofirmen fällt schwer, weil jeder Gläubiger individuelle Ansprüche gegenüber Volumen und Bedingungen der Aussenstände stellt.
Der Marktplatz im Bereich Forderungsmanagement besteht primär aus einzelnen Inkassobeauftragten, die mit Wirtschaftsauskunfteien, Gerichtsvollziehern und Amtsgerichten zusammenarbeiten.
Die Creditreform AG ist der älteste und zweitgrößte Inkassodienstleister in Deutschland (Creditreform e.V. mit Sitz in Neuss) und unterhält zudem international agierende Landesgesellschaften.
Der größte Inkasso- und Finanzdienstleister bundesweit ist die EOS GmbH mit Sitz in Hamburg.
Es gibt zahlreiche unabhängige Inkasso-Anbieter, die im Internet ihre Dienste online offerieren. Die entsprechend passende Auswahl zu treffen, hängt demnach und im Wesentlichen, von individuell bestehenden Faktoren ab. Eine erste Fallbeschreibung, vorab und unverbindlich einzusenden, kann (zur ersten Einschätzung des Sachverhalts, bzw. der Rechtssituation) hierbei grundsätzlich von Vorteil sein.
Der Inkassoauftrag
Ob privatrechtliche Einzelforderungen, mittelständische Unternehmen oder institutionelle Gläubiger – die geschuldete Rechnung, bzw. Gesamtforderung wird dem Inkassodienst als Vorgang eingereicht. Dieser wertet demnach die Forderungsakte ein und schätzt die Erfolgsaussicht ein.
Es wird unterschieden, ob eine Forderung rein sukzessive beigetrieben werden soll oder diese gesamtheitlich verkauft wird. Beim regulären Inkassodienst „übernimmt“ der Inkassodienstleister die Korrespondenz und bewirkt zunächst die Situation einer „dritten Person.“ Allein diese Massnahme bewirkt beim Schuldner ein deutliches Verständnis für die Ernsthaftigkeit und Entschlossenheit des Gläubigers. Werden im Zuge der Korrespondenz mit dem Schuldner Erfolge erzielt, werden diese im Einzelnen und entsprechend vereinbarter Konditionen abgerechnet, bzw. aufgeteilt. Das Abrechnungsverhältnis variiert, weil Inkassogebühren und gegebenen Falles notwendige Vollstreckungsmassnahmen, getrennt von erzielten Verzugszinsen und Hauptforderungsanteil einzukalkulieren sind.
Factoring
Wem „das Zuwarten und Verhandeln“ hinsichtlich offener Bestände zu viel müßige Anstrengung und Zeitverluste bereitet, der kann eine „Direktlösung“ wählen. Besonders bei den Großunternehmen und der Industrie erfreut sich Factoring großer Beliebtheit, weil dabei das Angenehme (Ausgelagerte Fallbearbeitung) mit dem Nützlichen (Zeiteinsparung plus unmittelbare Liquidität innerhalb der Geschäftsbilanz) verbunden wird.
Im Falle eines beabsichtigten Forderungsverkaufs (Factoring) verständigen sich Gläubiger und Inkassobeauftragter auf einen „Verkaufspreis“ der Gesamtforderung und der Gläubiger erhält die vereinbarte Summe unmittelbar ausbezahlt. Die Handelsspanne kann hierbei zwischen 70 bis 90 Prozent der ursprünglichen Forderungen liegen, weil das folgliche Individualrisiko, der Inkassobeauftragte trägt.
Sobald es jedoch zur gewünschten Übereinkunft kommt, ist die Fallakte des Debitors, für Gläubiger, recht schnell vom Tisch und es sind sofort wieder mehr freie Kapazitäten für das Tagesgeschäft erreicht.
Anerkennung in der Marktwirtschaft
Das Hinzuziehen eines Inkassobeauftragten, wird ein probates Mittel bleiben, um als Gläubiger fachkompetente Hilfe zu erfahren. Schwankungen in der Marktwirtschaft und Phasen der Rezession gehören zu den Hauptursachen von aufkommenden Zahlungsschwierigkeiten.
Diesbezügliche Folgen ziehen weite Kreise – um überfällige Mietrückstände oder Kautionsansprüche, kümmern sich Haus- und Wohnungseigentümer längst nicht mehr selbst.
Zwar können offene Honorarforderungen von Steuerberatern und Rechtsanwälten oftmals eigeninitiativ gelöst werden – die steigende Ausfallquote rechtfertigt dennoch sehr oft das Hinzuziehen des eines sonderbeauftragten Dienstleisters, weil ein zusätzliches Forderungsmanagement, schlichtweg zu hohe Mehraufwände bedeuten würde.
Banken mobilisieren in der Regel eigene Inkassoabteilungen, wenn es um Kreditausfälle oder ausbleibene Rückführungen des Dispositionsrahmens geht.
Leasinggesellschaften gliedern im ausgegebenen Vertragswerk, separat geltende Inkassoklauseln ein, um sich dadurch einen rechtlichen Zeitvorsprung zu sichern.
Die Telekommunikationsbranche verzeichnet jährlich Einbussen in Millionenhöhe beim Beitreiben von offenen Mobilfunk- und Festnetz-/DSL-Verträgen in Kauf.
Stromversorger und Wasserwerke könne zwar mit dem „Abstellen Ihrer Dienste“ einen Teil Ihrer Ausfälle kompensieren; dennoch sind die jährlich verzeichneten Verluste, auch hier, immenser Natur.
Fazit: Unabhängig von der sehenswerten Erfolgsquote, bleibt ein gutes Drittel der initiierten Aufträge, als letztlich Ausfall bestehen und muss abgeschrieben werden.
Zukunft und Rechtslage
In naher Zukunft ist es durchaus möglich, dass Inkassounternehmen einer Erlaubnispflicht unterliegen werden. Diesbezügliche Ankündigungen, über eine gesetzlich fundamentierte Entscheidung und anhaltende Prüfungsprozedere, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits im Jahr 2014 verlautbart.
Demnach würde eine solche Neuregelung für die „ausgelagerte Debitorenbuchhaltung“ und somit ebenfalls für den Großteil der Vorgänge, bzw. Inkassoaufträge, eine Erlaubnis- und Lizenzpflicht, gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) mit sich bringen.
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