Seit Beginn des Jahres 2006 wurden den Häuslebauern diese Zulagen gestrichen. Alternativen wurden ausgetüftelt, die sich letztendlich in der Rentenkasse widerspiegeln werden. Was und wie genau, erklärt der Versicherungsmakler oder der unabhängige Finanzberater gerne.
Pro Jahr bekam eine Familie mit einem Kind, welches kindergeldberechtigt war, achthundert Euro ausbezahlt. Gehörten die Kinder nicht mehr dem Haushalt an, wurde das Baukindergeld nicht mehr ausbezahlt. Das heißt, Familien, in denen Kinder leben, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich in Ausbildung, Wehrdienst oder Zivildienst befinden und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, waren berechtigt, das Baukindergeld zu beantragen.
Wurde vor drei Jahren die Eigenheimzulage inklusive dem Baukindergeld beantragt, wurden beide Gelder für volle acht Jahre gewährt, solange die eben genannten Bedingungen für das Baukindergeld erfüllt wurden.
Wie bereits erwähnt, sollen Häuslebauer weiterhin gefördert werden. Der Wegfall der Eigenheimzulage und damit verbunden auch der Wegfall vom Baukindergeld sollen kompensiert werden, indem das Eigenheim als Teil der Altersvorsorge gefördert wird. Zielsetzung soll sein, dass in der Rente davon abgesehen werden kann, weiterhin für seine Miete aufkommen zu müssen. Die Renten sind nicht gerade hoch – das wissen junge Arbeitnehmer genauso, wie Rentner und auch die Politiker.
Im Alter dann noch für Miete aufkommen – davon möchte man gerne abgehen, um eigenes Wohnen im Alter zu fördern. Mit einer gesunden Mixtur aus Förderung und privater Rentensicherung bieten Bausparkassen oder Banken und Versicherungsberater gerne eine entsprechende Beratung an.