Bei einer selbstschuldnersichen Bürgschaft gibt es immer den Gläubiger, den Schuldner und zuletzt noch den Bürgen.
Diese läuft wie folgt ab:
Der Schuldner geht zu einer Bank, weil er einen Kredit benötigt. Die Bank (der Gläubiger) gewährt ihm diesen Kredit, allerdings unter der Voraussetzung einer selbstschuldnerischen Bürgschaft. Also bringt der Schuldner noch eine dritte Person ein, den sogenannten Bürgen. Dieser muss dann weiter die Zahlungen leisten, sobald der Schuldner zahlungsunfähig wird und die Bank (der Gläubiger) sonst nicht mehr die vereinbarten Ratenzahlungen zurückerhält.
Das Spezielle bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft ist, dass der Gläubiger nicht zunächst alle Möglichkeiten ausschöpfen muss, um direkt vom Schuldner sein Geld zu erhalten, sondern sich direkt – also ohne Umwege – an den Bürgen wenden und von ihm die weiteren Zahlungen der Raten verlangen kann.
Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft entfällt für den Gläubiger also ein zeitaufwändiger Umweg, um an sein Geld zu gelangen. Bei einer „normalen“ Bürgschaft muss der Gläubiger (die Bank) nämlich zunächst alle Wege ausschöpfen, vom Schuldner direkt die Ratenzahlungen zu erhalten, bevor er an den Bürgen treten darf. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft haftet der Bürge sofort für den Schuldner und kann somit auch sofort zur Verantwortung gezogen bzw. zur Zahlung verpflichtet werden.