Eine Kapitallebensversicherung vereint zwei Formen der Absicherung. Zum einen sichert sie das Leben des Versicherungsnehmers ab, zum anderen dient sie als Sparanlage. Erlebt der Versicherungsnehmenr den Ablauf der Versicherung, geht die vereinbarte Versicherungssumme, an den in der Police eingetragenen Bezugsberechtigten. Das ist in aller Regel der Versicherungsnehmer selbst. Den Bezugsberechtigten, kann der Versicherungsnehmer, bei Abschluß der Versicherung, als auch während der Laufzeit frei wählen. Waren die Auszahlungen der Kapitallebensversicherungen die bis ins Jahr 2004 abgeschlossen worden sind steuerfrei, so wurde dies geändert.
Kapitallebensversicherungen die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen werden, müssen bei Auszahlung versteuert werden. Bei einigen dieser Versicherungen, ist es möglich, auch eine Auszahlung in Form einer monatlichen Rente festzulegen. Die Kapitallebensversicherung gewährt auch während der Laufzeit, sogenannte Überschussbeteiligungen, die allerdings nicht garantiert werden können. Diese, sowie die Verzinsung der Beiträge, erhöhen am Ende der Laufzeit die Versicherungssumme. Auch eine Versicherung auf zwei verbundene Leben ist möglich. Das bedeutet, hier gibt es zwei versicherte Personen. Hierbei wird die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt und zwar dann, wenn einer der versicherten Personen während der Versicherungsdauer verstirbt.
Die Kapitallebensversicherung ist eine gute Geldanlage, verbunden mit der Absicherung des Lebens, wird allerdings durch die schon zuvor genannte Versteuerung an Attraktivität gegenüber anderen Anlagen verlieren.