Immer wieder hört man von der Arbeitnehmersparzulage Bausparvertrag. Doch was genau hat es damit eigentlich auf sich? Die Arbeitnehmersparzulage Bausparvertrag stellt einen staatlichen Zuschuss dar, der für das Bausparen an sich gewährt wird. Möglich sind dabei bis zu 43 Euro jährlich, sofern man die vermögenswirksamen Leistungen Bausparvertrag ebenfalls nutzt. Das heißt, die vermögenswirksamen Leistungen, VL, werden direkt in den Bausparer eingezahlt. Bei der Einkommenssteuererklärung muss man dann die Arbeitnehmersparzulage beantragen.
Allerdings kann diese nur für Personen gewährt werden, deren zu versteuerndes Einkommen gewisse Grenzen nicht überschreitet. Diese Grenzen liegen bei Alleinstehenden bei 17.900 Euro, bei Verheirateten bei 35.800 Euro im Jahr. Das zu versteuernde Einkommen ist dabei nicht mit dem Bruttoeinkommen zu verwechseln, welches deutlich höher ausfallen kann.
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, so kann man auch die Arbeitnehmersparzulage Bausparvertrag beantragen und damit die eigene Bausparsumme etwas schneller erreichen. Nachdem der Bausparvertrag dann zuteilungsreif geworden ist und sofern man das Bauspardarlehen in Anspruch nimmt, finden sich hier auch noch weitere Vorteile. So kann man zum Einen oft von geringeren Zinsen für das Bauspardarlehen profitieren, zum Anderen aber auch von der Möglichkeit, jederzeit Sondertilgungen zu leisten und somit das Bauspardarlehen schneller abtragen.
Damit die Rechnung jedoch aufgeht, muss man sich erst einmal auf die Suche nach einem passen VL Bausparvertrag machen. Denn nicht jeder VWL Bausparvertrag ist auch gleichermaßen günstig. Hier lohnt sich ein Bausparvertrag Vergleich, der oft bereits online durchgeführt werden kann. Dieser Bausparvertrag Vergleich sollte in jedem Fall vor jedem Bausparvertrag Abschluss stehen, um später kein böses Erwachen zu erleben, wenn die Kosten doch höher, als geplant ausfallen.