Die gesetzliche Rente ist einer der tragenden Stützpfeiler unserer Gesellschaft. Obschon sie in Folge der demografischen Entwicklung den Menschen nicht mehr alleine einen sorgenfreien Lebensabend garantieren kann und zunehmend durch private Formen der Altersvorsorge ergänzt werden muss, bleibt sie dennoch elementar für die soziale Marktwirtschaft.
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Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen zuvordest darin, dass den Versicherten im Alter nach einer relativ komplizierten Formel eine Rente zusteht, die ein Leben lang nach Abschluss des Erwerbslebens monatlich ausbezahlt wird. Entscheidend hier für ist die Anzahl der Beitragsjahre in denen tatsächlich in die Versicherung einbezahlt wurde sowie die Versicherungsjahre, zu denen etwa ein Hochschulstudium gehören kann, in dem selbstverständlich nichts bezahlt wird, das aber dennoch als erbrachte Lebensleistung in den Rentenanspruch einfließt.
Als Minimum für eine volle Rente werden 35 Versicherungsjahre angesetzt, was sich in den nächsten Jahrzehnten durch steigende Lebenserwartung und demografische Entwicklung sicher ändern wird. Entscheidend für die tatsächliche Höhe der späteren Rente sind indes selbstverständlich die in die Versicherung einbezahlten Beiträge.
Hier gilt folgendes Punktesystem:
Wer im Jahr exakt im Durschschnitt aller Versicherten verdient und entsprechend in die Rentenversicherung einbezahlt, erhält einen Punkt. Dieser wird mit einem gewissen Betrag honoriert, der im jeweiligen Rentenbescheid nachzulesen ist.
Bemessungsgrundlage für die gesetzliche Rentenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrundlage dient dazu, dass Gutverdiener nicht zu viel Geld in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen müssen. Dies ist politisch zwar umstritten, dient aber auch dazu, das System zu entlasten, da die Gesellschaft kaum die Rente eines Schauspielers oder Spitzenmanagers bezahlen könnte, wenn dieser demselben System unterworfen wäre. Derzeit liegt die Bemessungsgrundlage bei:
- € 67.200,- / Jahr im Westen und
- € 57.600,- / Jahr im Osten Deutschlands.
Wer über diese Beträge hinaus verdient, kann entweder in der gesetzlichen Versicherung verbleiben, wobei die betreffende Person lediglich bis zu dieser Verdienstgrenze Beiträge abzuführen hat oder sich komplett aus dem sozialen Systemen verabschieden und eine private Altersvorsorge betreiben. Allerdings verfallen dann auch jegliche Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Ausnahme einer Grundsicherung, die vermutlich keinen langfristigen Bestand haben wird.