Der Zahlungsverzug stellt den Moment dar, ab dem ein Kreditnehmer mit den Zahlungen für sein Darlehen in Rückstand gerät. Ab diesen Zeitpunkt befindet er sich im Mahnverfahren, welches mit weiteren Kosten verbunden ist. Der Zahlungsverzug stellt rechtlich gesehen einen offiziellen Schuldposten dar, der immer mit allen Kosten zu Lasten des Kreditnehmer geht. Daher ist es von erheblicher Bedeutung, diesen Umstand zu vermeiden.
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Wann genau tritt der Zahlungsverzug ein?
Der Zahlungsverzug tritt in dem Moment ein, in dem eine bestimmte Frist, die für eine Zahlung angesetzt wurde, überschritten wurde. In einem entsprechenden Vertrag ist meist ein Zahlungstermin für anfallende Raten angegeben. Dieses stellt den Zeitpunkt dar, zu welchem der entsprechende Betrag auf dem Konto des Gläubigers eingegangen sein muss.
Je nach Bank kann eine Überweisung einige Zeit in Anspruch nehmen, sodass diese Zeitspanne ebenfalls zu erfassen ist. In der Regel gilt, dass eine zur Zahlung verpflichtete Person, spätestens drei Tage nachdem vorgegebenen Termin in Verzug gerät. Für gewöhnlich folgt dann die entsprechende Zahlungserinnerung, die eine neue Frist für die Zahlung setzt, wobei hier meist noch keine Kosten erhoben werden.
Es sollte bedacht werden, dass die oben genannte Regelung nur dann gilt, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Sollte abweichend von der gesetzlichen Regelung eine andere Frist über den Zahlungsverzug vereinbart worden sein, gilt diese entsprechend und erst damit die gesetzliche Richtlinie.
Folgen des Zahlungsverzuges
Tritt der Zahlungsverzug ein, so muss der Kunde mit diversen Konsequenzen rechnen. Nach dem fruchtlosen verstreichen der Zahlungserinnerungsfrist, beginnt das offizielle Mahnverfahren. In diesem wird der Kunde vom Gläubiger angemahnt, den offenen Betrag innerhalb bestimmter weiterer Fristen zu Zahlen. Die jeweiligen Mahnungen sind meist mit einem erhöhten Entgelt verbunden, sodass die sogenannten Mahngebühren auf den Betrag aufgeschlagen werden müssen.
In der Regel wird dreimal vom Gläubiger gemahnt, bevor dieser andere Mittel ergreifen kann. In einem solchen Fall wird dann ein Inkassounternehmen eingeschaltet, welches damit beauftragt wird, den säumigen Betrag vom Kunden einzuziehen. Hierdurch können erhebliche weitere Kosten entstehen. Dies ist allein von dem Umstand abhängig, welchen Kostensatz das Unternehmen für seine Dienste Berechnet und welche Auslagen für dieses zu ersetzen sind.
Das Inkassounternehmen kann letztendlich das gerichtliche Mahnverfahren eröffnen. Dies ist zum teil auch schon bei anwaltlicher Vertretung durch Abmahnanwälte möglich. Das gerichtliche Mahnverfahren endet im Vollstreckungsbescheid, durch welchen ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden kann, die ausstehende Summe mittels Pfändung zu erlangen oder aber bevollmächtigt ist, die Vermögensauskunft abzunehmen.
In welchen Fällen kann ein Zahlungsverzug eintreten?
Der Zahlungsverzug ist nicht von einer Kreditschuld abhängig, sondern kann unter vielen verschiedenen Umständen eintreten. So ist dies auch bei nicht gezahlten Rechnungen der Fall. Der Zahlungsverzug stellt rechtlich eine Schuldbehauptung dar, die durch den Kunden als Zahlungspflichtigen zurückgewiesen und entkräftet werden kann. Kann diese glaubhaft nachweisen, dass durch ihn kein Zahlungsverzug zu vertreten ist, kann die Behauptung nicht weiter aufrecht erhalten werden.
Etwas anders gestaltet sich dies bei Gütern, auf den ein Grundpfandrecht lastet. Hier hat der Gläubiger in erster Linie die Möglichkeit die Sache zum Zwecke der Sicherstellung zu beschlagnahmen, um sich sein Recht auf die Zahlung zu sichern. In erster Linie geschieht dies, wenn bei einem Fahrzeugkredit ein Verzug eintritt. Hier kann den Händler den Wagen zurückführen lassen und ist erst dann verpflichtet diesen auszuhändigen, wenn der gesamte Schuldposten beglichen wurde.
Der Zahlungsverzug kann auch bei Dauerschuldverhältnissen wie der Stromrechnung oder dem Wasserabschlag auftreten. In einem solchen Fall hat der Versorgungsbetrieb das Recht, die Lieferung bis zum Zeitpunkt der Zahlung einzustellen. Somit muss auch in einem solchen Fall zuerst die Gesamtforderung beglichen werden, bevor ein erneuter Anschluss erfolgen kann.
Besondere Tragweite bei Krediten
Anders als bei Haushaltsrechnungen oder Einkäufen auf Rechnung, kann der Zahlungsverzug bei einem Kredit durchaus große Konsequenzen haben. Wird der geforderte Betrag nicht beglichen, ist es der Bank möglich den Kredit zu kündigen. Hierdurch wird der gesamte Restbetrag einschließlich der fälligen Zinsen sofort zur Zahlung fällig. Somit müsste der Kreditnehmer theoretisch eine erhebliche Summe auf einmal aufbringen, was in den meisten Fällen nicht möglich ist.
Einforderung der Grundschuld
Was den meisten Menschen nicht klar ist, ist die Tatsache, dass die jeweilige Bank nicht erst dreimal obligatorisch Mahnen muss, bis sie die Grundschuld auf einer Immobilie einfordern kann. Rechtlich betrachtet – auch wenn dies in der Praxis nur selten angewendet wird – kann die Pfändung des Objektes schon nach dem eintreten des Zahlungsverzuges durchgeführt werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Kunde seine weiteren Zahlungsverpflichtungen erfüllt.
Somit kann die Kündigung des Kredites auch mit der Pfändung des Gebäudes einhergehen, welche sich dann in der Regel nicht mehr verhindern lässt. Die Pfändung ist dabei nicht durch einen Gerichtsbeschluss zu erwirken, denn es muss dem Kreditnehmer klar sein, dass das jeweilige Gebäude eigentlich der Bank gehört und diese sozusagen das Hausrecht ausüben kann. Allerdings sind angemessene Fristen für eine Räumung zu setzen, die auch von den Kreditinstituten eingehalten werden müssen.
Schnelle Maßnahmen bei Zahlungsverzug
Im Idealfall lässt man es erst gar nicht zum Zahlungsverzug kommen. Dies kann dadurch abwendet werden, dass sich der Kunde schon vor dem Ausbleiben des Betrages beim jeweiligen Gläubiger meldet und diesen auf den entsprechenden Umstand hinweist. Auf diese Weise kann vorzeitig ein neues Zahlungsziel vereinbart werden, dass den Zahlungsverzug entsprechend hinausschiebt.
Sollte der Zahlungsverzug bereits eingetreten sein, kann gilt es sich so schnell wie möglich an den Gläubiger zu wenden, um mit ihm eine Lösung zu finden. Das Nichtstun ist dabei die schlimmste Vorgehensweise, denn hierdurch können hohe Geldforderung entstehen, die dann nicht mehr beglichen werden können.
Verhandlungen mit Inkassounternehmen
Sollte der Zahlungsverzug bereits zu Beauftragung eines Inkassounternehmens geführt haben, sodass kann der Kunde auch mit diesem Verhandeln. In der Regel lässt sich hier sogar einfacher eine Lösung finden, als mit dem eigentlichen Gläubiger. Inkassounternehmen haben einen großen Spielraum bei der Entscheidungsfindung und können Ratenvereinbarungen in der Regel nach eigenem Ermessen schließen.
Keine aufschiebende Wirkung
Es gilt zu beachten, dass der Eintritt des Zahlungsverzuges bei einer Dauerschuld keine aufschiebende Wirkung hat. Dies bedeutet, dass die nächste Rate pünktlich zum vorgegeben Termin gezahlt werden muss, wenn keine weiteren Kosten auf einen zukommen sollen.
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