Der Begriff Faustpfand stammt aus dem Bankwesen und beschreibt eine Sache bzw. einen Gegenstand, der zur Absicherung eines Kredites an den Kreditgeber (Gläubiger) ausgehändigt oder verpfändet wurde und nach der Ablösung des Kredites wieder in den Besitz des Kreditnehmers zurückgeht. Diese Art der Kreditvereinbarung fällt unter den Lombardkredit, der per gesetzt nach §§ 1204 ff BGB geregelt wird.
Die Sache (das Pfandobjekt), welche als Sicherheit für einen Kredit an den Gläubiger verpfändet wird, muss laut Gesetz vom Schuldner körperlich (physisch) übergeben bzw. übertragen werden. Ausnahme hierfür ist, wenn das Pfandobjekt bereits beim Kreditgeber verwahrt ist, beispielsweise im Schließfach der Bank. Rechtlich gesehen bleibt der Kreditnehmer der Eigentümer des Pfandobjektes und der Kreditgeber wird Besitzer des Pfandobjektes.
Der Name Faustpfand stammt noch aus der Zeit, wo das Pfandobjekt noch sprichwörtlich in die Faust gepasst hat. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Ausleihe in Sportvereinen oder bei Freizeitparks. Um sich bei dem Veranstalter Ausrüstung, wie Schläger und Schlittschuhe auszuleihen, wird meist ein Pfand hinterlegt. Gerade beim Beispiel der Schlittschuhe wird meist ein Straßenschuh des Ausleihers als Pfand genommen. Diesen bekommt er nach der Abgabe der Schlittschuhe wieder zurück. Oft werden aber auch Autoschlüssel oder Ähnliches als Pfand genommen.
Im Bereich des Bankwesens hat sich der Begriff des Faustpfandes erst später etabliert. Doch heute ist das Faustpfand fester Bestandteil in der Welt der Kreditsicherheiten. Hier gilt das Faustpfand auch als Sache, die eben nicht mehr in eine Hand passt oder auch nicht übergeben werden kann. Es bleibt allerdings, dass das Pfand nach der Vereinbarung dem Kreditnehmer nicht mehr völlig zur Verfügung steht und der Kreditgeber als momentaner Besitzer gilt. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Pfändung eines Sparbuches. Der Kreditnehmer ist zwar noch Eigentümer des Sparbuches, kann jedoch ohne die Erlaubnis des Kreditgebers nicht mehr frei über dies bestimmen.
Da solche Vereinbarungen in schriftlicher Form erfolgen müssen, gibt es bei den Pfandobjekten, die eben nicht mehr Übergeben werden eine sogenannte Pfandvereinbarung.
Laut dieser Vereinbarung kann der Kreditgeber bei Vertragsbruch oder eben bei mangelnder Rückzahlung des Kredites, sein Recht auf das Pfand einsetzen und auf die Herausgabe dessen Klagen, um mit dem Pfand den Restkredit auszugleichen.
Neben den Pflichten für den Kreditnehmer gibt es auch für den Kreditgeber einige Dinge zu beachten und Pflichten zu erfüllen. So ist es die Pflicht des Kreditgebers, wenn er das Faustpfand in seinem Besitz hat, auch auf den erhält des Ausgangszustandes zu achten. Sprich im Besitzverhältnis des Kreditgebers darf dem Pfand kein Schaden oder Gewinnverlust, durch Gebrauch ereilen. Ebenso muss das Pfand sachgemäß gelagert werden und vor etwaigen Diebstahl geschützt sein. Werden diese Auflagen verletzt, kann es zu einem Verlust der Rückzahlungen kommen und sogar eine Strafe folgen.
Daher wird, besonders zum Schutz des Pfandes meist bei großen Sachgegenständen anstelle des Pfandrechts eine Sicherungsübereignung genutzt. Die Sicherungsübereignung dreht das Besitzer- und Eigentümerverhältnis, wie es beim Pfandrecht ist um. Dies bedeutet, dass während beim Pfandrecht der Eigentümer auch Eigentümer bleibt und nur der Besitz an den Kreditgeber wechselt, wird bei der Sicherungsübereignung der Besitz weiterhin dem Kreditnehmer bleiben und das Eigentum an den Kreditgeber übergehen.
Ein gutes Beispiel hierfür ist der Kauf eines Autos mithilfe eines Bankkredites. Das Auto ist im Besitz des Kreditnehmers, aber die Bank ist Eigentümer des Autos, bis dieses abbezahlt ist.
Inhalt
Die Voraussetzungen für das Pfandrecht
Die Grundvoraussetzung für die Ausübung des sogenannten Faustrechtes ist eine Übertragung des Besitzes. Das Faustpfand wird immer dann eingesetzt, wenn ein Kredit vergeben wird und dafür verpfändbare Gegenstände als Sicherheit angeboten werden. Die verpfändbaren Gegenstände werden für die gesamte Laufzeit des Darlehens von dem Kreditgeber in Besitz genommen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass die Gegenstände bis zur kompletten Rückzahlung der Kreditsumme den Besitzer wechseln und als Sicherheit dienen.
Beispiel:
In einem Pfandhaus werden wertvolle Gegenstände hinterlassen, die in den Besitz des Pfandleihers übergehen. Der Kunde hat eine bestimmte Zeit die Möglichkeit die geliehene Summe zurückzuzahlen, um den verpfändeten Gegenstand zurückzubekommen. Wird das Geld nicht fristgerecht zurückgezahlt, dann geht der Gegenstand in den Besitz des Pfandleihers über und er kann mit dem Gegenstand nun machen was er will. Er kann ich verkaufen, versteigern oder auch verschenken. Alle Rechte sind mit Ablauf der Frist an den Pfandleiher übergegangen.
Es gibt aber noch eine weitere Voraussetzung für das Pfandrecht. Der Kunde muss eindeutig nachweisen, dass der Gegenstand, den er verpfänden möchte auch sein Eigentum ist. Also wird ein Eigentumsnachweis verlangt. Unrechtmäßig erworbene oder gestohlene Gegenstände dürfen nicht zum Pfandgegenstand werden. In der Regel wird ein Kaufbeleg oder eine Rechnung verlangt, mit dem der Kunde nachweisen kann, dass der Gegenstand in seinem Besitz ist.
Das Faustpfand als Schätzwert
Damit das Faustpfand akzeptiert werden kann wird sich ein Gutachter oder ein Wertermittler mit dem Gegenstand beschäftigen, der als Faustpfand herhalten soll. In einem Pfandleihhaus ist der Pfandleiher der Gutachter, der sich immer auf seine Erfahrungswerte verlässt. Bei der Vergabe eines Kredits wird ein spezieller Gutachter eingestellt, der den Wert des Gegenstandes ermittelt. Die Kreditsumme beziehungsweise die geliehene Summe ist in der Regel niemals so hoch wie der Wert des Gegenstandes. Aber in den meisten Fällen kommt die Summe nah dran. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass nur eine kleine Summe geliehen wird und der Gegenstand nur als Sicherheit dient. Somit handelt es sich bei dem Faustpfand in der Regel nur um einen Schätzwert und nicht um den genauen Wert. Den emotionalen und persönlichen Wert des Gegenstandes kann der Pfandleiher oder der Kreditgeber nicht berücksichtigen.
Rechtliche Informationen zum Faustpfand
Im § 1204 des Bundesgesetzbuches sind alle rechtlichen Hintergründe zum Faustpfand festgelegt.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1204 Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen
(1) Eine bewegliche Sache kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger berechtigt ist, Befriedigung aus der Sache zu suchen (Pfandrecht).
(2) Das Pfandrecht kann auch für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt werden.
Vorteile des Faustpfandes
Die Vorteile des Faustpfandes in Bezug auf einen Kredit ist, dass der Kreditnehmer der Eigentümer des Gegenstandes bleibt, dass als Faustpfand eingesetzt wird. Sobald der Kredit komplett zurückgezahlt ist bekommt er den Faustpfand zurück und kann ihn auf Wunsch wieder als Sicherheit beim nächsten Kredit einsetzen.
Zudem sind die günstigen Konditionen als Vorteil zu nennen. Bei der Vergabe eines Kredites spielt das Risiko der Bank eine bedeutende Rolle, je höher das Zahlungsausfallrisiko ist desto höher fallen auch die Zinssätze aus. Bekommt die Bank einen Faustpfand, der annähernd den Wert der geforderten Kreditsumme hat, dann sinkt das Risiko eines Zahlungsausfalls immens und somit können deutlich niedrigere Zinssätze angeboten werden.
Nachteile des Faustpfandes
Ein Nachteil beim Faustpfand ist, dass der Kreditnehmer den Gegenstand, denn er als Faustpfand angegeben hat nicht mehr nutzen darf, obwohl er der Eigentümer ist. Der Grund ist ganz einfach. Einige Gegenstände wie ein Fahrzeug verlieren bei Benutzung an Wert und somit hat die Bank keine ausreichende Sicherheit mehr. Somit verlangt die Bank, dass das Faustpfand nicht mehr verwendet wird und die Bank zum Besitzer wird.
Ein weiterer Nachteil ist der sogenannte Beleihungssatz. Der Beleihungssatz ist der geschätzte Wert für einen Gegenstand und davon etwa 30 bis 40%. Der Gegenstand wird also nie mit dem tatsächlichen Wert beliehen, sondern im Höchstfall nur bis zu 40%. Der Beleihungssatz beim Faustpfand ist in der Regel recht gering.
Ein Nachteil für den Kreditgeber beim Faustpfand liegt darin, dass der Kreditgeber viel Platz braucht, denn er nimmt das Faustpfand in Besitz und muss ihn aufbewahren. Bei kleineren Gegenständen wie Schmuckstücke oder ähnliches ist das meist kein Problem, aber bei Fahrzeugen oder anderen größeren Gegenständen kann das mitunter sehr schwierig werden.
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