Bei Leasinggeschäften findet häufig der Begriff des Ablösewertes Anwendung. Wird etwa ein Auto geleast, wird zu Beginn der Wert des jeweiligen Objektes inklusive der vom Kunden zu zahlenden Zinsen festgelegt. Gleichzeitig wird vereinbart, welche monatliche Rate für das Leasing bezahlt werden soll. Diese monatliche Rate wird auf Basis der Laufzeit, des Fahrzeugwertes und natürlich der Höhe der Verzinsung ermittelt. Vielfach ist der zu zahlende Betrag geringer als eine klassische Kreditfinanzierung und daher sehr beliebt.
Selbstständige können die Leasingkosten sogar steuerlich geltend machen. Der Kunde tilgt beim Leasing Monat für Monat einen bestimmten Betrag, der den Wert des Leasingobjektes schrittweise verringert. Zum Ende der Laufzeit verbleibt schließlich der Restwert, zu dem der Leasingnehmer das Leasingobjekt auf Wunsch erwerben kann. Damit geht das Auto schließlich in den Besitz des Leasingnehmers über, denn der Leasingwert wurde komplett übernommen. Eine solche Ablöse ist natürlich nicht erst am Ende der Laufzeit möglich, sondern kann auch vorher vereinbart werden.
Der Ablösewert kommt vor allem bei Leasinggeschäften zum Einsatz und spielt somit im Kfz-Handel eine wichtige Rolle. Es handelt sich um einen festgesetzten Betrag im Leasingvertrag, der einschließlich der Zinsen in dem vereinbarten Leasing-Zeitraum zurückgeführt also getilgt wird. Bei dem Ablösewert handelt es sich um den Geldwert des Leasingobjektes einschließlich der berechneten Zinsen. Durch die regelmäßigen Zahlungsleistungen verringert sich der Ablösewert während der Tilgungsphase.
Zum Ende der Leasing-Laufzeit gibt es im Normalfall einen Restwert. Dieser Restwert kann von dem Leasingnehmer übernommen werden, wenn er das Objekt kaufen möchte. Diese Möglichkeit, das Objekt vollständig zu übernehmen, ist nicht nur zum Laufzeitende der Leasing-Phase möglich, sondern auch während des gesamten Tilgungszeitraums. Der fällige Betrag heißt in der Branche Ablösewert. In diesem Betriff steckt die Ablösung des Objekts, also die Übernahme durch den Leasingnehmer, der das Objekt vom Leasinggeber abkauft.
Inhalt
Ablösewert und Marktwert: der gleiche Betrag?
Im Zusammenhang mit einem Leasingvertrag kommt oft die Frage auf, ob der Ablösewert dem Marktwert entspricht. Die beiden Beträge müssen jedoch nicht miteinander übereinstimmen. Das liegt daran, dass sich der Ablösewert an der Tilgungsrate orientiert, während der eigentliche Marktwert von anderen Einflüssen abhängig ist. Im Beispielfall eines Autos, das über Leasing finanziert wird, richtet sich der Marktwert nach dem Kilometerstand, dem Alter und dem Gesamtzustand des Fahrzeugs. Eventuelle Beschädigungen verringern den Marktwert. Wenn man einen Leasingvertrag abschließt, wird deshalb der Zustand im Detail geprüft. Die Regelung von Mehr- oder Mindererlös muss im Vertrag genau festgelegt werden, um mögliche Zusatzkosten für die Leasingnehmer zu verhindern.
In einem Leasingvertrag wird beispielsweise eine jährliche Kilometerleistung vereinbart. Wenn das Leasingfahrzeug mehr Kilometer fährt als ursprünglich festgelegt und der Leasingnehmer auf die Eigentumsübernahme verzichtet, fallen voraussichtlich zusätzliche Kosten für ihn an. Um ein Fahrzeug zu übernehmen und den Ablösewert zu bezahlen, kann man gegebenenfalls einen Kredit aufnehmen. Möglicherweise ist das im Vergleich zum Leasingmodell eine günstigere Lösung, wenn niedrige Monatsraten und eine entsprechend längere Kreditlaufzeit vereinbart werden.
Der Ablösewert im Kreditgeschäft
Auch im Kreditgeschäft spricht man vom Ablösewert. In diesem Fall stehen jedoch andere Zusammenhänge im Vordergrund. Hier bezieht sich der Begriff auf die Ablösung von einem Kredit oder kommt bei einer Umschuldung zum Einsatz. Wenn es um eine Kreditablösung geht, lassen sich einer oder auch mehrere Kreditbeträge zu einem großen Kredit zusammenfassen. Das ist auch dann möglich, wenn es sich um mehrere Kreditnehmer handelt.
Oft wird der Wunsch nach einer Kreditablösung oder Umschuldung dadurch begünstigt, dass man sich davon gewisse Vorteile verspricht. Dazu gehört die verbesserte Übersicht über die Finanzsituation. Vor allem erhoffen sich die Kreditnehmer günstigere Zinsen und entsprechend geringere Monatsraten für die Kredittilgung. Teilweise kann man dadurch auch die Tilgungsdauer verkürzen. Vor der Übertragung eines solchen Kredits muss man bei der Bank bzw. beim Kreditinstitut einen entsprechenden Antrag einreichen. Daraufhin erfährt man den genauen Ablösewert zum gewünschten Übergangsdatum.
Die Zusammensetzung des Ablösewerts
Bei dem Ablösewert im Kreditgeschäft handelt es sich um eine rechnerische Größe. Der Ablösewert gibt den Wert eines Objekts oder eines Kredits zu einem fest definierten Zeitpunkt an. Dabei setzt sich der Ablösebetrag aus mehreren Elementen zusammen. Bei einem Kredit werden neben der Restschuld auch die Zinsen ermittelt, die bis zum Ablösetermin anfallen. Eventuell kommen noch Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren dazu. Abhängig vom Kreditvertrag können einige Kreditinstitute auch eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Bei einer Kreditübernahme wird der so ermittelte Ablösewert vom neuen Kreditgeber gezahlt. Abhängig davon, wie hoch der Übernahmekredit sein soll und welche Sicherheiten hinterlegt werden müssen, kann eine solche Kreditablösung recht zügig über die Bühne gehen.
Details zur Kreditsicherheit
Bei einer Ablösung eines Kredits sollte die Sicherheit nicht vernachlässigt werden. Die Vermögensgegenstände sollen gewährleisten, dass der Kredit inklusive Zinsen im Rahmen der vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt wird. Deshalb fordern die meisten Kreditgeber Sicherheiten von den Kreditnehmern an. Das ist oft auch dann der Fall, wenn die Kreditnehmer eine gute Bonität vorweisen können. Für die Kreditgeber besteht immer ein gewisses Ausfallrisiko, daher versuchen sie abzuschätzen, ob der Kreditnehmer das Geld tatsächlich zurückzahlen kann.
Abhängig davon, wie hoch der Ablösebetrag des aktuellen Kredits noch ist, gehen einige Banken aber auch recht unbürokratisch vor. Wenn es sich um eine höhere Kreditablösung handelt, müssen die Sicherheiten hingegen genau geprüft werden. Eine solche Ablösung mit Sicherheiten erfordert etwas mehr Arbeit. Hier wird einerseits die ablösende Bank aktiv, andererseits der bisherige Kreditgeber. Der neue, übernehmende Kreditgeber löst die bestehenden Verbindlichkeiten bei dem alten Kreditgeber ab und erhält im gleichen Zug die hinterlegten Sicherheiten. Erst wenn die Sicherheiten komplett an den ablösenden Kreditgeber übergegangen sind, erfolgt die Bezahlung des Ablösewertes. Wenn keine Möglichkeit besteht, die Sicherheiten zu übertragen, so wird auch der Ablösewert nicht gezahlt, sodass die geplante Ablösung des Kredites scheitert.
Der Ablösewert beim Leasing
Wird vom Kunden gewünscht, das Auto vor Ablauf der Leasingzeit zu übernehmen, ermittelt der Leasinggeber den Ablösewert. Auf Basis des ermittelten Objektwertes, der bereits geleisteten Zahlungen sowie der Restlaufzeit wird schließlich der Ablösewert bestimmt. Wird dieser gezahlt, geht das Auto auch in diesem Fall in den Besitz des ehemaligen Leasingnehmers über. Grundsätzlich ist es jederzeit möglich, von der Leasinggesellschaft den Ablösewert berechnen zu lassen und das Auto zu übernehmen. In der Praxis zeigt sich allerdings häufig, dass die von den Leasinggesellschaften berechneten Ablösewerte kaum dem tatsächlichen Restwert des Fahrzeugs entsprechen und eine vorzeitige Vertragsauflösung daher nur in den wenigsten Fällen in Frage kommt. Als Alternative zum Leasing stehen daher die verschiedensten Kreditlösungen der Banken zur Verfügung, mit der das Fahrzeug sofort und oft mit geringeren Kosten finanziert werden kann
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