Der Begriff Abschluss wird mit verschiedenen Vorgängen in der Wirtschaft, der Gesellschaft und des Rechtswesens verbunden. Beim Abschluss eines Vertrages handelt es sich um den Akt einer rechtsverbindlichen Vereinbarung, die bestimmte Rechte und Pflichten beinhaltet. Jeder Vertragsschluss setzt ein beiderseitiges Einvernehmen der beteiligten Parteien voraus. Die vertragschließenden Parteien müssen willens und fähig sein, die Inhalte des Vertrages gemäß den Vereinbarungen zu erfüllen. Der Jahresabschluss eines Unternehmens kennzeichnet über die Bilanz den Stand der Gewinn- und Verlustrechnung. Der periodische Kontoabschluss (Quartal, Jahr) zeigt die Feststellung von Soll und Haben. Mit Kreditabschluss wird der Zeitpunkt gekennzeichnet, zu dem der Kreditvertrag rechtswirksam ist.
Inhalt
Abschluss Kreditvertrag Voraussetzungen
Für den Abschluss eines Kreditvertrages in Deutschland müssen Personen das 18. Lebensjahr vollendet sein, im Vollbesitz der bürgerlichen Rechte sein und einen Wohnsitz in Deutschland sowie ein Konto bei einer deutschen Bank haben. Da jeder Vertrag die Fähigkeit zur Erfüllung voraussetzt, müssen die Personen über ein regelmäßiges Einkommen verfügen, das die Rückzahlung gewährleistet. Arbeitnehmer müssen in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen. Bei Selbstständigen, Freiberuflern, Klein- und Mittelunternehmen informiert sich die Bank über die Einkommensteuer und die Jahresabschlüsse. Die Fähigkeit, einen Kredit pünktlich zu bedienen wird mit Bonität umschrieben. Hier gibt es verschiedene Grade der Zahlungsfähigkeit. Der Feststellung dienen die Höhe des Einkommens, weitere Verschuldungen sowie die Sicherheit des Einkommens und seiner Pfändbarkeit. Bei bestimmten Krediten können auch Sachwerte die Zahlungsfähigkeit sicher, z.B. der Neuwagen beim Autokredit, Immobilien. Zur Sicherung der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit für Abschlüsse mit langdauernden Verpflichtungen gibt es in Deutschland die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Entscheidende Daten zur wirtschaftlichen Situation von Privatpersonen werden hier erfasst und werden von den Banken zur Einschätzung der Bonität herangezogen.
Online Abschluss Kredite und andere Verträge
Im digitalen Zeitalter werden Vertragsabschlüsse zu immer größeren Anteilen online getätigt. Für Kaufverträge online genügt die einfache Identifikation mit den geforderten Personenangaben und der Zahlung über die eigene Bank, Kreditkarte, Bezahldienste oder als Sofortüberweisung. Rechnungskäufe werden nach Warenerhalt beglichen. Der Kaufvertrag hat jedoch die Rechtskraft, das Geld bei langem Verzug auf dem Rechtsweg einzuklagen. Beim Kreditabschluss galt online lange das ortsgebundene PostIdent-Verfahren über die Legitimation auf einer Postdienststelle. Anstelle vom PostIdent-Verfahren tritt inzwischen immer häufiger das Videoident-Verfahren für den Kreditabschluss, die Kreditkarte oder die Kontoeröffnung. Voraussetzungen dafür sind ein gültiges Ausweispapier, die Internetverbindung (PC, Laptop, Tablet, Smartphone), Webcam, Lautsprecher und Mikrofon, Browser mit WebRTC-Unterstützung (Web Real Time Communication) oder Programm für Videotelefonie. Dann kann per Videotelefonie die vollständige Überprüfung der Identität durchgeführt werden. Andere Vertragsabschlüsse können mit der digitalen Signatur ausschließlich online vollzogen. Der Abschluss online hat die gleiche Rechtskraft wie der direkt vor Ort mit handschriftlicher Unterschrift mit einem Vertragspartner geschlossener Vertrag. Durch die Digitalisierung im Kreditwesen können Abschlüsse über weite Entfernungen und in extrem kurzer Zeit vorgenommen werden. Die Banken haben die Möglichkeit der direkten Überprüfung der online übermittelten Daten. Handels- und Dienstleistungsverträge, Wirtschaftsverträge aller Art, einschließlich der verschiedenen Kaufverträge können schnell und unkompliziert über weite Entfernungen hinweg rechtskräftig geschlossen werden.
Vor dem Abschluss – Verträge eingehend prüfen
Die Auswahl online und der schnelle Vertragsabschluss online ermöglichen schnelle Verfahren. Gerade bei den schnellen Online-Verfahren können jedoch leicht versteckte, verschleierte oder extrem kleingedruckte Klauseln in Verträgen übersehen werden. Dieses Risiko ist besonders beim Abschluss vom Kredit für Privatleute recht hoch. Digitale Informationen verleiten dazu, sehr schnell, nicht selten auch flüchtig zu lesen. Konnte der gedruckte Vertragsentwurf zu Hause noch von Familienmitgliedern geprüft werden, möchte online der Kunde besonders schnell zum Abschluss und zu seinem Kredit kommen. Es kann verhängnisvoll sein, die Vertragsvorlagen nicht gründlich zu prüfen. Gerade der Kreditabschluss bedeutet eine oft über viele Jahre reichende Ratenverpflichtung. Nicht nur auf die Zinsen gilt es das Augenmerk zu legen, sondern auch andere Konditionen. So spielt es eine wichtige Rolle, ob kostenlose Sonderzahlungen angeboten werden, um schnell den Kredit zu tilgen. Gibt es dieses Angebot, wird die Bank bei vorzeitigen Tilgungen Vorfälligkeits- und Bearbeitungsgebühren erheben, die den Kredit verteuern. Das Werbeangebot einer Bank zeigt gewöhnlich die niedrigsten Zinsen an, die möglich sind. Bei Bewilligung des Antrags können dann die Zinsen in der Vertragsvorlage entschieden höher sein. In der Realität kann zu den günstigen Zinsen seltener ein Abschluss getätigt werden. Bei vielen Bankangeboten sind die Zinsen bonitätsabhängig. Immer sind sie abhängig von der Laufzeit. Je schnelle die Tilgung erfolgt, desto günstiger der Kredit. Das bedeutet jedoch auch sehr hohe monatliche Raten. Antragsteller sollten im Vorfeld genau durchrechnen, welche Ratenhöhe ihnen möglich ist. Es sollte nicht nur knapp möglich sein, die Raten zu bedienen, sondern auch unter Bedingungen, bei denen einmal weniger Geld verfügbar ist.
Kaufverträge online sollten ebenso einer vorherigen Prüfung unterzogen werden. Leicht übersehen Kunden beim schnellen Kaufabschluss lange Lieferfristen, Informationen zu variabler Qualität von Artikeln und mehr. Um Käufer zu schützen wurde das mindestens 14-tägige Widerrufsrecht eingeführt. In dieser Zeit kann ein Kunde einen Kaufabschluss folgenlos und kostenlos widerrufen und die Ware zurücksenden oder die Lieferung stornieren.
Der Jahresabschluss
Unternehmen sind zur Erstellung vom Jahresabschluss verpflichtet. Beim Jahresabschluss wird die Buchhaltung über ein Geschäftsjahr hinweg abgeschlossen. Inhalte vom Jahresabschluss sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Für Kapitalgesellschaften ist zum Jahresabschluss ein Anhang verpflichtend. Durch Aufführung der Abschlüsse für Einzelposten der Bilanz werden hier zusätzlich Informationen zur Ertragslage, Finanzlage und Vermögenslage offengelegt. Nicht zu einem Jahresabschluss verpflichtet sind Selbstständige und Freiberufler. Bei diesen Gruppen wird der Abschluss über eine Einnahmenüberschussrechnung offengelegt.
Vertragsabschluss – beiderseitige Verpflichtung
Ein rechtskräftiger Vertrag wird immer zwischen mindestens zwei Parteien geschlossen. Der Abschluss kann auch zwischen einem Anbieter und mehreren Nutzern oder mehreren Vertretern auf beiden Seiten getätigt werden. In jedem Fall ist der Vertragsabschluss immer binden für alle Unterzeichnung. So ist zum Beispiel beim Kreditabschluss der Kreditgeber zur vereinbarten Kapitalleistung verpflichtet. Weiterhin ist er an die vereinbarten Zinsen gebunden und die Vereinbarung über Laufzeit. Die Laufzeit bindet Kreditgeber und Kreditnehmer. Der Kreditgeber muss für die genannte Zeit das Geld zur Verfügung stellen. Der Kreditnehmer ist verpflichtet, pünktlich die vereinbarten Raten zu zahlen. Beim Kaufabschluss muss der Verkäufer das genannte Produkt zur vereinbarten Zeit und zum vereinbarten Preis zur Verfügung. Entspricht das Produkt nicht dem Vertrag (genannte Qualität, Material, Menge usw.) kann der Kunde das Produkt zurückgeben und vom Vertrag zurücktreten.
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