Der Abschlusstag, auch Handelstag oder Wertstellungstag, ist der Tag für den Geschäftsabschluss einer Transaktion zwischen zwei Handelsparteien. Der Geschäftsabschluss kann mündlich, schriftlich oder digital getätigt werden. Als Tag des Abschlusses für einen Vertrag, geht der Abschlusstag der eigentlichen Abwicklung des Geschäfts vielfach voraus. Das ist z.B. der Fall, wenn ein Produkt erst nach dem Geschäftsabschluss angefertigt, von einem Drittanbieter angeliefert oder über längere Strecken transportiert werden muss. Die Abwicklung einer Transaktion kann auch über lange Zeit hinziehen, wenn die Erfüllung eines Auftrags in Etappen abgewickelt wird. Diese Einzelheiten werden jedoch am Abschlusstag der Vertragsunterzeichnung festgelegt.
An der Börse wird für den Abschlusstag gewöhnlich die englische Bezeichnung „trade date“ (Handelstag) verwendet. Hier handelt es sich um den Tag, an dem ein Geschäft rechtlich bindend eingegangen wird. Besonders im Wertpapierbereich findet diese Bezeichnung häufig Anwendung, denn hier gilt der Abschlusstag, an dem die Wertstellung des Papiers hinsichtlich der Berechnung seiner Zinsperiode, die Laufzeit, beginnt. Dabei wird nicht unbedingt ein Tag nach den üblichen Tagestunden gerechnet. Findet ein Handel sehr spät oder auch sehr früh statt, gilt der folgende oder noch der vorhergehende Tag als Abschlusstag.
Inhalt
Abschlusstag – Bedeutung für Kaufverträge
Ein Kaufvertrag kann schriftlich, mündlich oder als Fernvertrag per Telefon oder online geschlossen werden. Je nach Art des Handels kann der Tag des Abschlusses des Kaufvertrages der Tag sein, an dem Ware und Geld zwischen Käufer und Verkäufer wechseln. Für die Übergabe der Ware und die Bezahlungen können auch andere Varianten festgelegt werden. Unabhängig davon, um welche Art von Kaufvertrag es sich handelt, treten die vertraglichen Bedingungen mit dem Abschluss des Kaufvertrages (schriftlich oder mündlich), dem Abschlusstag in Kraft. Dieser Abschlusstag wird bei jedem kommerziellen Geschäft datiert und belegt. Beim Kauf im Ladengeschäft erhält der Kunden den datierten Kassenbeleg, bei anderen Käufen eine Quittung für die Bezahlung oder Belege für die Zahlung von Kaufraten.
Die Datierung vom Abschlusstag ist für beide Vertragsparteien beim Verkauf und Kauf wichtig. An diesem Tag tritt der Kaufvertrag in Kraft, einschließlich aller Bedingungen, Klauseln und der Gewährleistung. Bei Käufen im Internet hat der Kunde ein Widerspruchsrecht. In der Regel beläuft sich dafür die Frist auf 14 Tage, sofern keine anderen Abmachungen getroffen wurden. Diese Frist beginnt mit dem Abschlusstag des Kaufvertrages, somit dem Tag der Ausführung und Bestätigung der Bestellung auf digitalem Weg.
An den Abschlusstag sind weitere Rechte und Pflichten von Verkäufer und Käufer gebunden. Mit dem Tag des rechtsgültigen Vertragsschlusses beginnen wichtige Fristen wie:
- Garantie und Gewährleistung
- Lieferfrist
- Frist zur Herstellung einer bestimmten Ware
- Zahlungsfristen
- Frist für Widerspruchsrecht
- Fristen für Reklamationen und Rückgaben, Rücksendungen
Wichtig ist, dass alle Belege über den Abschlusstag für Kaufvertrag aufbewahrt werden, um eine fristgerechte Leistung einfordern zu können.
Alle Rechte und Pflichten in Zusammenhang sind an die Datierung des Abschlusstages gebunden. Beginnend mit dem Abschlusstag des Kaufvertrages müssen beide Handelspartner die vertraglich vereinbarten Bedingungen erfüllen. Kommt ein Handelspartner dem nicht nach, können auch rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Vertragsabschluss für Leistungen in der Zukunft
Auch bei einem Vertrag, der sich auf zukünftige Leistungen bezieht, sind die Vertragsparteien ab dem Abschlusstag an den Vertrag gebunden. Daher ist die Datierung von Verträgen unverzichtbar. Leistungen für die Zukunft können beispielsweise mit Handwerkern und anderen Dienstleistern geschlossen werden. Es ist erforderlich solche Leistungen vertraglich zu terminieren. So wird beim Vertragsschluss am Abschlusstag festgelegt, wann Reparaturen, Installationen, Bauarbeiten usw. auszuführen sind. Ab dem Abschlusstag ist dem Kunden die vereinbarte Dienstleistung sicher und kann rechtlich eingefordert werden. Verträge für in der Zukunft festgelegte Leistungstermine können ebenfalls schriftlich oder über das Internet geschlossen werden. Schwierig wird der Nachweis, wenn solche Verträge lediglich mündlich geschlossen werden und es keine Zeugen für die vertragliche Abmachung gibt. Ohne einen belegbaren Abschlusstag können weder Mahnfristen noch Zahlungsfristen rechtskräftig wahrgenommen und Vertragsverletzungen gerichtlich eingefordert werden.
Bei langfristigen Verträgen wie für Telekommunikation und Energieversorgung ist der Abschlusstag entscheidend für die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Verträge mit 12 oder 24 Monaten Laufzeit können zum Ablauf dieser Zeit fristgerecht gekündigt werden. Die Laufzeit beginnt mit dem Abschlusstag. Wird der Vertrag nicht gekündigt, wird er vielfach automatisch um die gleiche Laufzeit verlängert.
Gesetzliche Änderungen – Rückforderungen
Insbesondere bei Verträgen mit sehr langen Gültigkeiten wie unbefristeten Mietverträgen, Darlehnsverträgen mit sehr langen Laufzeiten und mehr, können während der Vertragslaufzeit neue gesetzliche Regelungen in Kraft treten. Möglich ist dabei, dass vormals übliche Abmachungen nicht mehr rechtsgültig sind. Daraus können sich für die Kunden Rechte für Rückforderungen ergeben. So können beispielsweise Klauseln in Mietverträgen für ungültig erklärt werden oder Zahlungen für bestimmte Leistungen. Zum Beispiel konnten 2014 Kreditnehmer Rückforderungen für Bearbeitungsgebühren für Kredite von den Banken zurückfordern. Wird ein Rückforderungsrecht durch eine Gesetzesänderung oder bindendes Gerichtsurteil eingeräumt, werden dafür Fristen festgelegt. Der Abschlusstag des jeweiligen Vertrages ist in solchen Fällen entscheidend, ob ein Kunde eine Rückforderung stellen kann.
Bedeutung vom Abschlusstag bei Versicherungen
Bei zahlreichen Abschlüssen von Versicherung wird während eines vertraglich festgesetzten Zeitraums noch nicht die volle Versicherungsleistung gewährt. Diese Wartezeit fügen die Versicherungen zur eigenen Absicherung in die Verträge ein. Es soll damit vermieden werden, dass Versicherte kurz nach Vertragsschluss einen teuren Schaden melden und nach der Regulierung vielleicht die Versicherung einfach wieder kündigen. Die Wartezeiten beginnen mit dem Abschlusstag und können Fristen von einem, drei oder sechs Monaten, sogar von einigen Jahren sein. Üblich sind solche Wartezeiten z.B. bei der
- Rechtsschutzversicherung für bestimmte Rechtsgebiete,
- Elementarversicherung im Rahmen von Wohngebäude- und Hausratsversicherungen,
- Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne Gesundheitsprüfung,
- Zahnzusatzversicherungen.
Tritt ein Schaden ein, wissen Versicherte oft nicht mehr, wann sie die Versicherung abgeschlossen haben oder wann bestimmte Erweiterungen in ihre Versicherung aufgenommen wurden. Maßgeblich für die Wartezeit ist ein Blick auf den Abschlusstag, der im Versicherungsvertrag datiert ist. Werden zusätzliche Leistungen in eine Versicherung aufgenommen, beispielsweise die Elementarversicherung gegen Überschwemmungen in die Wohngebäudeversicherung, gilt der Abschlusstag für die zusätzliche Leistung als Stichtag für den Beginn der Wartezeit.
Ob eine Versicherung Wartezeiten zur Bedingung macht oder nicht, bleibt der Versicherung überlassen. Auch wie lange die Wartezeiten vertraglich eingefügt werden, obliegt einzig der Versicherung. Kunden, die einen schnell greifenden Versicherungsschutz suchen, können in Online Vergleichen nach einer Versicherung ohne Wartezeit suchen. Es kann allerdings sein, dass diese Versicherung teurer ist als der Vertrag mit der üblichen Wartezeit.
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