Die Absicherung ist eine Schutzmaßnahme zur Abwehr von Gefahren und Risiken. Es gibt die verschiedensten Formen von Absicherungen von der Absicherung gegen gesundheitliche und materielle Schäden durch Versicherungen, der Absicherung zum Schutz des Eigentums durch Diebstahl- und Einbruchschutz bis zur Absicherung von technischen Geräten zur Unfall- und Schadensvermeidung. Zahlreiche Absicherungen sind gesetzlich geregelt, z.B. durch das Verkehrsrecht, Mietrecht, Eigentumsrecht, Handelsrecht, Versicherungsrecht usw. Die Rechtsgültigkeit von Verträgen wird gesetzlich abgesichert wie auch der Handel.
Inhalt
Banken – Absicherung von Darlehen
Die Absicherung eines Darlehens durch Sicherheiten ist nötig, um das Risiko der Bank bei Darlehensvergabe zu reduzieren. Wird insbesondere bei kleineren Darlehen häufig aufgrund des Verwaltungsaufwandes auf eine Absicherung verzichtet, ist diese bei Immobilienkrediten Standard. Hier wird in aller Regel eine dingliche Absicherung in Form einer Grundschuldeintragung ins Grundbuch vorgenommen. Sie erlaubt der Bank eine Zwangsvollstreckung, sollten Kreditnehmer die Kreditrückzahlung nicht mehr erbringen können.
Weitere Absicherungsvarianten
Die Absicherung für ein Darlehen ist immer dann nötig, wenn dieses aufgenommen wird. Sie wird häufig auch als dingliche Absicherung bezeichnet, und besonders häufig beim Erwerb von Immobilien eingesetzt. Häufig werden der Bank Grundpfandrechte wie eine Grundschuld eingeräumt. Dabei wird die Bank mit ins Grundbuch eingetragen. Besonders häufig bezeichnet man diese Form des Darlehens dann auch als Hypothekendarlehen.
Doch bei einigen Darlehen wird auch die Absicherung über eine Lebensversicherung verlangt. In diesen Fällen schließt der Darlehensnehmer eine Lebensversicherung auf seinen Namen ab. Die Ablaufleistung tritt er aber direkt an die kreditgebende Bank ab. So kann auch die endgültige Ablösung des Kredits von vornherein abgesichert werden.
Neben den Grundpfandrechten ist die Absicherung eines Darlehens auch durch weitere Sicherheiten möglich. Gern gewählt werden hierbei etwa die Verpfändung von Bauspar- oder anderen Sparguthaben bzw. die Abtretung von Lebensversicherungsansprüchen. Die Leistung der Versicherung wird in diesem Fall direkt an die Bank ausgezahlt. Vor allem bei endfälligen Darlehen, die durch die Ablaufleistung einer Versicherung oder das Guthaben eines Bausparvertrages abgelöst werden sollen, kommen diese Absicherungsvarianten zum Einsatz.
Für die Aufnahme eines jeden Darlehens fordert die kreditgebende Bank eine Absicherung. Besonders beim Erwerb von Immobilien wird diese Absicherung oft als „dingliche Absicherung“ eingesetzt. In vielen Fällen wird die Bank dann ins Grundbuch eingetragen, sodass sie eine Grundschuld bekommt. Diese Form der Absicherung nennt sich Hypothekendarlehen. Eine weitere Möglichkeit für eine Absicherung bildet die Lebensversicherung über seinen Namen. Welche Art die Bank wählt, liegt im Ermessen dieser. Durch diese Möglichkeiten ist die Rückzahlung des Kredits schon bei der Abschließung des Vertrags für das Darlehen für die Bank abgesichert.
Absicherung für Verbraucherkredite, Sofortkredite
Bei den einfachen Verbraucher-Ratenkrediten wird von den Banken keine dingliche Absicherung gefordert, sondern als Absicherung wird das regelmäßige Einkommen herangezogen. In der Regel sichert das Monatsgehalt von Angestellten den Kredit ab. Bei Rentnern gilt das für die monatliche Rente. Diese Einkünfte sind im Fall vom totalen Zahlungsausfall bis zum Existenzminimum pfändbar. Um vor der Vergabe der Gelder bereits Klarheit über die künftige Absicherung für den Kredit zu haben, führen die Bank die Prüfung der persönlichen Bonität des Antragstellers durch. In Deutschland wird dazu vor allem die Auskunft von der Schufa herangezogen. Hier ist auch ersichtlich, wie weit der Antragsteller bereits verschuldet ist und ob es bei vorangegangenen Krediten oder Ratenkäufen bereits Zahlungsausfälle, Mahnverfahren und dergleichen gab.
Absicherung durch Versicherung
Versicherungen zählen zu den wichtigsten Absicherungen gegen die materiellen und sozialen Folgen der verschiedensten Schadensfälle. Die Geschichte der Versicherungen reicht über viele Jahrhunderte zurück. Am Anfang standen vor allem die Schiffsversicherungen. Heute gibt es ein sehr umfassendes Versicherungswesen, das faktisch in alle Lebensbereiche reicht. Nicht gegen alles und jedes muss sich jeder versichern. So braucht ein Mieter keine eigene Wohngebäudeversicherung und jemand, der kein Kraftfahrzeug besitzt keine Kfz-Versicherung.
Einige Versicherungen wurden sogar gesetzlich verpflichtend gemacht. Das ist heute beispielsweise:
- Allgemeine Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Bei Besitz eines Kfz die Kfz Haftpflichtversicherung
- Je nach Bundesland für Hundehalter: Hunde Haftpflichtversicherung
Die meisten Versicherungen werden durch private Versicherungsverträge mit einer großen Versicherungsgesellschaft geregelt. Zu den wichtigsten Versicherungen zählen:
- Private Haftpflichtversicherung
- Hausratsversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- Für Hauseigentümer: Wohngebäudeversicherung – Elementarschadenversicherung
- Für Familien: Risikolebensversicherung
- Für Reisen: Reiseversicherung, die Reisekrankenversicherung
Die private Haftpflichtversicherung empfiehlt sich grundsätzlich für jeden Bürger. Kinder sind über eine Familienhaftpflichtversicherung mitversichert. Die Privathaftpflicht schütz vor den finanziellen Risiken nach einem Schaden, der ohne Mutwillen einem anderen zugefügt wurde. Die Hausratsversicherung entschädigt, je nach Deckungssumme, für Schäden in Wohnung oder Haus wie Blitzschlag, Sturm, Hagel, Feuer, Einbruch/Diebstahl oder Schaden durch Leitungswasser. Beim Eigenheim muss sie um die Wohngebäudeversicherung erweitert werden.
Jede der wichtigen sowie andere Versicherungen und Zusatzversicherungen lassen sich verschiedenen Lebenssituationen anpassen. Wird eine Familie gegründet oder ziehen die erwachsenen Kinder aus, muss z.B. die Hausratsversicherung angepasst werden. Die Versicherungen bieten dafür die unterschiedlichsten Tarife und viele Leistungsmodule an. Zu gesetzlichen Versicherungen können zusätzliche Versicherungen gewählt werden. So lässt sich die gesetzliche Krankenversicherung durch eine private Krankenzusatzversicherung und die Zahnzusatzversicherung erweitern. Für die Kfz Haftpflichtversicherung gibt es die private Erweiterung durch die Teil- und Vollkaskoversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung kann durch private Altersvorsorge und private Pflegeversicherungen ergänzt werden. Weitere Ergänzungen sind die private Unfallversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Nicht nur durch die verschiedenen Tarife entstehen große Unterschiede bei den Kosten für eine Versicherung, sondern die Versicherungen bieten gleiche Leistungen im wirtschaftlichen Wettbewerb zu verschiedenen Preisen an. Soll aus der großen Anzahl der Versicherungen eine vernünftige, bedarfsgerechte Wahl getroffen werden, gilt es zwei wichtige Aspekte zu beachten:
- Welche Versicherungen sind in der aktuellen Lebensphase wichtig?
- Welche Kosten für Versicherungen sind ohne Not tragbar?
Danach können in einem unabhängigen, kostenlosen und unverbindlichen Versicherungs-Vergleich online Versicherungen verglichen werden. Die Vergleiche listen sowohl die Leistungen wie die Kosten der jeweiligen Versicherung. Nähere Informationen sind dann bei dem einzelnen Anbieter zu finden. Ein Versicherungsrechner online kann bei der Kostenberechnung hilfreich sein.
Vermieden werden sollten bei der privaten Absicherung sowohl die Unterversicherung wie die Überversicherung. Geht beispielsweise die Familie auseinander, muss in die kleine Zweizimmerwohnung nicht die teure Hausratsversicherung der Fünfzimmerwohnung mit Vorgarten mitgenommen werden. Empfehlenswert ist, von Zeit zu Zeit einen gründlichen Versicherungscheck für alle privaten Versicherungen durchzuführen und zu prüfen, ob die Absicherung ausreichend ist. Erscheinen die Kosten zu hoch, kann auch zwischenzeitlich ein Vergleich von aktuellen Versicherungen herangezogen und ein Wechsel von Versicherungen geprüft werden.
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