Ein Abstandsgeld wird fällig, wenn ein Vertragspartner von einem Vertragsabschluss zurücktritt. Durch die Zahlung des Abstandsgeldes wird der Vertragspartner von weiteren Rechtsansprüchen und auch –pflichten befreit. Das Abstandgeld ist zugleich als Entschädigung für entgangene Vorteile aus dem Vertrag anzusehen.
Bei Mietverträgen, insbesondere auf dem Immobilienmarkt, wird ein Abstandsgeld gezahlt, wenn die Mietsache vor Vertragsende zu Überlassung an einen Dritten überlassen wird. Im rechtlichen Streitfall kann das Abstandsgeld als Vergleichssumme angeboten und verhandelt werden.
Häufig findet sich der Begriff Abstandsgeld bei Termingeschäften, wo sowohl Käufer als auch Verkäufer das Recht haben, mittels Prämienzahlung aus dem Vertrag zurückzutreten.
Inhalt
Abstandsgeld als freie Vereinbarung
In der Regel beruhen Vereinbarungen über ein Abstandsgeld und dessen Höhe auf freiwilligen Vereinbarungen zwischen zwei Vertragsparteien. Die Vereinbarung über ein Abstandgeld wird vorgenommen, um eine Vertragsauflösung ohne nennenswerten Schaden für eine der Vertragsparteien vorzunehmen. Ausnahmen von der Freiwilligkeit der Vereinbarung kann es bei Zwangsenteignungen durch Behörden geben. Hier können von der Behörde Abstandsgelder als Entschädigung festgelegt werden. Meist gibt es jedoch auch bei solchen Maßnahmen gewisse Verhandlungsspielräume über die Höhe der Abfindung durch das Abstandsgeld.
Abstandsgeld als Abfindung, Abgeltung, Entschädigung
Statt des allgemeinen Begriffs Abstandgeld sind heute im Vertragswesen konkretere Definitionen üblich. Es wird von Abfindungen, Abgeltungen, Entschädigungen, Aufwandsentschädigungen und mehr gesprochen. Damit wird unterschiedlichen Rechtslagen Rechnung getragen, die gesetzlich und vertraglich differenziert zu bezeichnen sind. So wird generell von einer Abfindung gesprochen, wenn es um das Abstandsgeld beim vorzeitigen Ausscheiden aus einem Arbeitsvertrag geht.
Das vorzeitige Ausscheiden aus Arbeitsverträgen kann durch wirtschaftliche Umstrukturierungen im Unternehmen, Auflösungen oder Verlagerungen von Betriebsteilen, dem Wegfall spezieller Tätigkeiten begründet sein. Die Abfindung wird dann gezahlt, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Dabei kann das vorzeitige Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis auch vom Arbeitnehmer angeboten werden. In diesem Fall wird die Abfindung vereinbart, wenn das vorzeitige Ausscheiden im Interesse des Unternehmens ist.
Bei anderen Vertragsauflösungen, Rücktritten von Verträgen wird gewöhnlich von einer Abgeltung gesprochen. Es handelt sich dabei faktisch um einen Schadenersatz für entgangene Gewinne aus einem aufzulösenden Vertrag. Häufig verwendet wird der Begriff, wenn vorzeitig Kredite von einem Kreditnehmer abgelöst werden und der Bank Zinsen aus der vorzeitigen Tilgung Zinsvorteile entgehen.
Der Begriff Entschädigung wird vornehmlich für ein Abstandsgeld verwendet, das von Institutionen der Öffentlichen Hand gezahlt wird. Entschädigungen können als steuerlicher Ausgleich gezahlt werden, als Einmalzahlung oder laufende Leistung für Schäden aus Zwangsenteignungen oder Schäden im Zuge der Strafverfolgung. Im Zivilrecht wird statt von der Entschädigung vom Schadenersatz gesprochen.
Abstandsgeld im Immobilienrecht
Bekannt ist das Abstandsgeld aber auch aus dem Immobilienbereich. Heute ist das Suchen einer Mietwohnung nicht so einfach. Zum einen ist Wohnraum in den letzten Jahren sehr knapp geworden und zum anderen sind die restlichen Wohnungen meist kaum zu bezahlen. So freut man sich immens, wenn eine neue Mietwohnung nach den eigenen Bedürfnissen gefunden wurde, aber es gibt ein kleines Problem, denn der Vormieter oder der Vermieter verlangen Abstandsgeld. Das Abstandsgeld wird in diesem Bereich auch als Ablöseforderung bezeichnet, wobei beide Forderungen grundverschieden sind und kaum miteinander verglichen werden können.
Das Abstandsgeld ist nicht zulässig
In der Regel handelt es sich beim Abstandsgeld um einen Betrag, der von dem Vormieter verlangt werden kann, damit er frühzeitig die Wohnung verlässt. Das passiert in den meisten Fällen immer dann, wenn der Mietvertrag schon gekündigt ist und der Vormieter gebeten wird, die Wohnung vor Ablauf der Frist zu verlassen. Dann kann der Vormieter auf Abstandsgeld bestehen, damit der Nachmieter schneller in die Wohnung einziehen kann. Im Grunde handelt es sich bei diesem Abstandsgeld aber eher um eine Auszugsprämie. Die Auszugsprämie ist nicht zulässig und wird von Wohnungsvermittlungsgesetz als unrechtlich bezeichnet. Weder der Vermieter noch der Vormieter haben das Recht Abstandsgeld in welcher Bezeichnung auch immer zu verlangen. Allerdings gibt es eine Sondervergütung. Der Vormieter kann nicht auf Abstandsgeld hoffen, aber er kann eine Umzugspauschale verlangen. Die Umzugspauschale dient dazu, dass er eine Kostenerstattung für den schnellen Umzug bekommt. Rechtlich gesehen ist die Umzugspauschale legitim, dann muss der Nachmieter die Kosten für den Umzug tragen. Damit dabei keine Missverständnisse entstehen ist eine Kostenaufstellung zu empfehlen, die im Vorfeld rausgegeben werden sollte. Alle Vereinbarungen sollten nur schriftlich getroffen werden. Zahlungen folgen immer nur mit Rechnung und niemals bar auf die Hand ohne Zeugen.
Ablösezahlung im Gegensatz zum Abstandsgeld
Anders sieht es bei der Ablösezahlung aus, die fälschlicherweise auch als Abstandsgeld bezeichnet werden kann. Der ausziehende Mieter kann vom Nachmieter aber auch vom Vermieter eine Art Ablöse verlangen, wenn er beispielsweise eine Einbauküche oder andere wertsteigernde Möbel im der Wohnung lässt. In der Regel handelt es sich bei wertsteigernden Möbeln meist um
- Einbauschränke
- Einbauküchen oder
- andere festverbaute Möbel
aber auch die Bodenbeläge oder der Garten können zu einer Ablösezahlung führen. Der Bodenbelag ist in den meisten Mietwohnungen nicht vorhanden und muss vom neuen Mieter verlegt werden. Es gibt mittlerweile aber auch Vermieter, die den Boden verlegen und dafür eine höhere Miete verlangen. Die Mieter sind meist angehalten die Wohnung komplett einzurichten und setzen dabei meist auf einen sehr hochwertigen Bodenbelag. Der Bodenbelag kann in manchen Fällen nicht raus genommen werden und somit kann der Vormieter eine Ablösezahlung verlangen, die manchmal auch als Abstandsgeld bezeichnet wird. Auch ein angelegter Garten kann zu einer Ablösezahlung führen, denn in der Regel können Pflanzen, Gartenhäuschen und Co. nicht mitumziehen und müssen zurückbleiben. Die Kosten können mit Hilfe der Ablösezahlung teilweise ausgeglichen werden. Den vollen Preis wird der Vormieter oder der Vermieter für die wertsteigernden Komponenten nicht mehr bekommen. Allerdings ist das auch nur möglich, wenn die Möbel noch gut in Schuss sind und der Garten ordentlich gepflegt wurde. Der neue Mieter muss das Abstandsgeld nicht bezahlen, aber meist muss er sich dann für eine andere Wohnung entscheiden oder die wertsteigernden Gegenstände auf eigene Kosten entfernen und durch neue Komponenten ersetzen. Wichtig ist, dass bei Zahlung eines Abstandsgeldes, das eigentlich als Ablösesumme zu bezeichnen ist, alle Komponenten schriftlich festgehalten werden, die mit der Ablösesumme bezahlt werden. Das sorgt dafür, dass bei einem Auszug Missverständnisse vermieden werden.
Die Höhe des Abstandsgeldes
Wie schon erwähnt hat der Arbeitnehmer eigentlich kein Recht auf ein Abstandsgeld, auch nicht wenn er schon jahrzehntelang im Unternehmen arbeitet. Sollte der Arbeitgeber trotzdem ein Abstandsgeld anbieten, dann wird die Höhe vom Arbeitgeber bestimmt. Es gibt keine festen Richtlinien, um eine bestimmte Summe zu erhalten. Auch gesetzlich gibt es keine festen Vorgaben. Im Grunde nutzt der Arbeitgeber verschiedene Faktoren um die Höhe des Abstandsgeldes zu errechnen. Dazu wird in erster Linie bedacht, wie hoch ein Gericht eine Abfindungszahlung einsetzen würde. In zweiter Linie werden das aktuelle Gehalt und auch die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit beachtet. Ein Arbeitnehmer, der schon einige Jahrzehnte im Betrieb ist wird ein höheres Abstandsgeld bekommen als ein Arbeitnehmer, der nur 5 Jahre im Betrieb tätig war. Normalerweise liegen die Ablösegelder in Deutschland zwischen einem halben und zwei Monatsgehältern. Diese werden dann mit der Betriebszugehörigkeit multipliziert.
Beispiel:
Herr Müller arbeitet schon seit 30 Jahren in einem Dachdeckerbetrieb. Der Arbeitgeber möchte Herr Müller kündigen, aber er besitzt einen Festvertag, der eine Kündigung schwer macht. Aber auch Frau Dulla soll die Firma verlassen. Sie arbeitet seit 7 Jahren für das Unternehmen. Beide Mitarbeiter bekommen Abstandsgeld angeboten. Herr Müller verdient 2500 Euro und Frau Dulla 2200 Euro. Es wurde sich auf ein halbes Monatsgehalt als Abstandgeld geeinigt.
Die Rechnung sieht wie folgt aus:
Herr Müller 1.250 Euro x 30 = 37.500 Euro
Frau Dulla 1.100 Euro x 7 = 7.700 Euro
Somit erhält er Müller ein Abstandsgeld von 37.500 Euro und Frau Dulla 7.700 Euro. Grundvoraussetzung ist, dass beide der Kündigung ohne Probleme zustimmen.
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