Bei einem Abwicklungskredit handelt es sich um einen Kredit, der als notleidend bezeichnet wird. Ein notleidender Kredit wird auch als fauler oder toxischer Kredit bezeichnet, bei dem der Schuldner mit seinen Forderungen in den Rückstand geraten ist und somit in Verzug. Der Begriff Abwicklungskredit ist im Kreditwesen üblich, gilt aber auch bei allen anderen Forderungen, bei denen ein Schuldner in Verzug geraten kann. Dabei gibt es unterschiedliche Definitionen, die sich auf den Abwicklungskredit beziehen. Die Bankenaufsicht bezeichnet einen Kredit als Abwicklungskredit, wenn der Schuldner in Verzug kommt. Der internationale Währungsfonds bezeichnet einen Kredit so, wenn ein Verzug von mindestens 90 Tagen vorliegt. Aber auch, wenn ein Verzug von weniger als 90 Tagen vorliegt, aber eine Nichtzahlung zu befürchten ist.
Inhalt
Allgemeine Informationen zum Abwicklungskredit
Der Abwicklungskredit ist im Grunde ein Problemkredit. Er kommt in verschiedenen Bereichen des Kreditwesens zum Einsatz, von der Kreditsachbearbeitung bis hin zum Kreditservice. Die Rechtsprechung und auch die Bankbetriebslehrer sprechen immer dann von einem Abwicklungskredit, wenn ein Kredit vorzeitig beendet werden muss. Um den Abwicklungskredit vorzeitig beenden zu können muss eine Kreditkündigung erfolgen. Eventuell muss auch eine Sicherheitenverwertung erfolgen. Es gibt verschiedene Optionen, die dem Kreditgeber zur Verfügung stehen:
- die Kreditsanierung
- die Kreditablösung
- der Kredithandel
- der Kreditverkauf
- die Verbriefung
- die Kreditabwicklung
Die meisten Kreditgeber entscheiden sich für die Kreditabwicklung, das bedeutet, der Kredit wird nicht bis zum Ende der geplanten Laufzeit fortgeführt, sondern es kommt zu einer vorzeitigen Beendigung. Der Abwicklungskredit ist für den Kreditgeber durchaus zumutbar, wenn er keinen finanziellen Nachteil erleidet.
Die Organisation des Abwicklungskredits
Für den Abwicklungskredit gibt es spezielle Fachkräfte, die sich um die spezifischen Aufgabengebiete kümmern. Der Bereich für den Abwicklungskredit ist von der Kreditbearbeitung immer organisatorisch getrennt und bildet eine eigenständige Einheit. Die einzelnen Arbeiten werden in spezielle Arbeitsabläufe unterteilt, die am Ende eine Ablauffolge ergeben. Die Grundlage dafür sind rechtliche und wirtschaftliche Erfordernisse. Zuerst muss der Kredit immer gekündigt werden und dann beginnt der Abwicklungskredit.
Der Ablauf des Abwicklungskredits
Der Kreditnehmer ist immer der Adressat des Abwicklungskredits. Zudem gibt es einen Insolvenzverwalter und gegebenenfalls einen Sicherungsgeber. Zuerst muss eine Neubewertung der Sicherheiten erfolgen, die bei der Kreditvergabe als Kreditsicherheiten angegeben wurden. In diesen Prozess werden alle Sicherheiten genau unter die Lupe genommen und festgestellt, ob eine Wertminderung eingetreten ist. Sollte dies der Fall sein, dann kommt es zu einer Wertberichtigung beziehungsweise zu einer Abschreibung. Es gibt aber auch Kredite, bei denen der Kreditnehmer eine gesellschaftliche oder persönliche Haftung übernommen hat. In einem solchen Fall wird bei einem Abwicklungskredit mit der Zwangsvollstreckung versucht, das bewegliche und unbewegliche Vermögen einzuziehen, um einen drohenden Verlust zu vermeiden. Bei dem beweglichen Vermögen handelt es sich um Gegenstände, die mit einem Pfändungsbeschluss eingezogen werden können. Dazu gehören alle beweglichen Gegenstände, wie Bargeld, Schmuck, Fahrzeuge, usw.. Bei dem unbeweglichen Vermögen handelt es sich um unbewegliche Gegenstände, die mit Hilfe einer Sicherungshypothek oder der Zwangsversteigerung eingefordert werden. Dazu gehören Immobilien und Grundstücke. Um in diesen Prozess zu kommen ist bei einem normalen Verbraucher die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens notwendig. Der Abwicklungskredit endet eigentlich nur mit einer vollständigen Rückzahlung, der Restschuldbefreiung bei einem Insolvenzverfahren, mit der Verjährung der Restforderung oder bei der Rücknahme der Kreditkündigung und einer Umschuldung.
Die Unterschiede beim Abwicklungskredit
Es wird zwischen zwei Varianten unterschieden, der Kreditsachbearbeitung und dem Kreditservicing. Bei der Kreditsachbearbeitung handelt es sich um einen Bereich, der sich mit der Bearbeitung von Neukrediten beschäftigt und beim Kreditservicing handelt es sich um den Bereich, der sich um die Verwaltung der einzelnen Kredite kümmert. Der Abwicklungskredit fällt meist in den Bereich des Kreditservicing, denn es handelt sich schließlich um einen notleidenden Kredit, um dessen Verwaltung sich gekümmert werden muss. Durch die verschiedenen Maßnahmen, die zu erfolgen sind, muss eine höhere Personalintenstität vorhanden sein. Es kommt meist zu einer Kreditsanierung, die dazu führt, dass der Abwicklungskredit kuriert werden kann.
Die Ursachen für einen Abwicklungskredit
Die Hauptursache für einen Abwicklungskredit ist im Grunde die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners. Bei Antragstellung sind die Vermögensverhältnisse ausreichend und es sind eventuell sogar ausreichend Sicherheiten hinterlegt worden, die zu einem Kredit geführt haben. Aber im Laufe der Zeit kommen unvorhergesehene Dinge auf den Schuldner zu, denen er nicht mehr gewachsen ist. Nicht nur die Vermögensverhältnisse können sich zum negativen verändern, auch die hinterlegten Sicherheiten können stark an Wertigkeit verlieren und schon muss geprüft werden, ob eine Anpassung erfolgen muss. Die Ursachen unterscheiden sich zwischen den Privathaushalten und Unternehmen deutlich. Während bei Privathaushalten
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitsunfähigkeit
- Krankheit
- Scheidung
- unversicherte Schadenshaftungen
- unerwartet hohe Rechnungen
- überhöhte Kapitaldienste
- allgemeine Lebensrisiken
dazu führen, dass es zu einem Abwicklungskredit kommt. Kommt es bei Unternehmen in der Regel nur zu Krisen, die zu Problemen bei der Liquidität führen.
Die Folgen
Die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse und der Wertverlust der Sicherheiten kann zu schwerwiegenden Folgen führen. Im Grunde wird bei den Folgen in zivilrechtliche und bankenaufsichtliche Folgen unterschieden:
- Die zivilrechtlichen Folgen
Zu den zivilrechtlichen Folgen gehört die Kündigung. Die Voraussetzung für eine Kündigung ist immer dann gegeben, wenn es zu einem Zahlungsverzug kommt. Dann hat die Bank das Recht eine außerordentliche Kündigung anzustreben. Die Kreditforderung kann fristlos und außerordentlich gekündigt werden. Die Grundvoraussetzung ist der Nachweis, dass der Schuldner eine deutliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse hat oder dass die Wertigkeit der Kreditsicherheiten sich verändert hat. Dann muss die Bank eine Verstärkung der Sicherheiten verlangen und dafür eine Frist geben. Ist die Frist verstrichen, dann besteht das Recht auf Kündigung. Grundsätzlich gibt es bei den Krediten feste Termine, die als Zahlungsziel gesetzt werden. Sobald das Zahlungsziel verstrichen ist und es zu keiner Zahlung kommt, dann werden automatisch Mahnungen verteilt und es kommt zu einem Abwicklungskredit. - Die bankenaufsichtsrechtlichen Folgen
In der Regel ist die Vergabe eines Kredites immer mit Risiken verbunden. Die Banken sind aber immer darauf bedacht, dass das Risiko so gering wie möglich gehalten wird, um keinen Verlust zu machen. Bei einem Abwicklungskredit hat das nicht funktioniert und somit muss die Bank den Verlust so gering wie möglich halten. Die Folge ist, dass der Kredit gekündigt wird, bevor der Schaden für die Bank zu hoch wird. Im besten Fall werden die Sicherheiten eingesetzt, um die offenen Forderungen zu tilgen. Sobald der Schuldner mit seinen Zahlungen mehr als 90 Tage überfällig ist, werden die Kreditsicherheiten verwertet.