Als Agio wird in Finanzkreisen ein Aufgeld bezeichnet, das bei bestimmten Geschäften wie etwa der Ausgabe von Wertpapieren oder dem Verkauf von Sorten berechnet werden kann. Die Höhe des Agios wird hierbei in aller Regel in Prozent des Nennwertes angegeben und kann je nach Geschäftsart deutlich variieren. Bei Fondsverkäufen beispielsweise sind Aufschläge zwischen einem und fünf Prozent üblich, bei Versteigerungen kann das Agio sogar bis zu 25 Prozent betragen.
Inhalt
Einmalige Kosten
Agio ist italienisch und bedeutet übersetzt nicht anderes als Aufgeld. Als Agio bezeichnet man den in Prozenten ausgedrückten Preisaufschlag auf Wertpapiere und deren Nennwert. Hierbei handelt es sich um eine an die Bank oder Fondsgesellschaft gezahlte Vertriebsgebühr welche nach dem Kauf bezahlt werden muss. Dieses Aufgeld wird unabhängig von der eingesetzten Gesamtsumme berechnet. Jedoch variiert der Prozentsatz zwischen 4- 5 % je nach Fondsgesellschaft. Auch hier sollte man sich vorher genau über die einzelnen Fondsgesellschaften informieren um den günstigsten Prozentsatz ausfindig zu machen.
Beim Agio handelt es sich grundsätzlich um einmalige Kosten, die beim Verkauf der Wertpapiere oder eben bei einer Versteigerung fällig werden. Sie stehen daher im Gegensatz zu regelmäßigen Kosten wie etwa den Verwaltungsgebühren für Wertpapierdepots. Da das Agio jedoch je nach Fondsgesellschaft variiert, kann es sinnvoll sein, Vergleiche durchzuführen, um einen günstigen Anbieter zu finden. So kann die Rendite bei Geldanlagen oft deutlich gesteigert werden.
Agio wird auch Ausgabeaufschlag genannt, der beim Erwerb eines Fonds in Rechnung gestellt wird. Dabei handelt es sich um eine Vergütung für die Beraterleistung oder Vertriebsgebühr. Diese Summe des Agio wird prozentual in Anteilen an die Bank, den Finanzberater oder die Fondsgesellschaft bezahlt. Unabhängig von der Gesamtsumme aber abhängig von der Fondsgesellschaft beziehungsweise dem erworbenen Fonds wird das Agio bezahlt. In der Regel beträgt dies häufig zwischen 4% und 5%. Als Beispiel: Bei einer Anlage von 10.000 Euro muss der Anleger hierfür eine Beratungs- oder Vertriebsleistung der Bank, dem Finanzberater oder der Fondsgesellschaft einen Betrag von bis Euro bezahlen.
Allgemein
Im Allgemeinen definiert das Agio oder auch Aufgeld die Differenz zwischen dem Nominalwert eines bestimmten Geldbetrags und dem tatsächlichen Kurswert. In der Finanzwelt wird dieser Begriff allerdings als Aufschlag interpretiert, der bei bestimmten Geschäftsarten zum Kaufpreis oder Kurswert ergänzt wird. Normalerweise ist dies ein Aufschlag auf den Nennwert und wird prozentual berechnet. Demgegenüber existiert der Disagio. Hierbei wird ein Abschlag auf den Nennwert gewährt.
Anwendung
Es gibt verschiedene Anwendungsgebiete in der Finanzwelt für einen Agio. So kann ein Agio bei einer Emission von Wertpapieren, bei der Ausgabe von Devisen/Sorten oder im Kreditgeschäft Anwendung finden.
Kredite
Bei Krediten bezeichnet das Agio den Betrag, der auf die Kreditsumme aufgeschlagen wird. Dementsprechend fällt der Rückzahlungsbetrag höher aus als der Auszahlungsbetrag. Wenn z.B. die Darlehenssummer 200.000 Euro beträgt und ein Agio von 10 % verlang wird, dann erhält der Kreditnehmer lediglich eine Summe von 180.000 Euro ausgezahlt. Der Rückzahlungsbetrag beträgt allerdings weiterhin 200.000 Euro.
Anleihen
Auch wenn häufig bei Anleihen eine Emission zum Nennwert (100 %) oder sogar mit Disagio erfolgt, kann es tatsächlich auch vorkommen, dass Anleihen mit einem Agio ausgegeben werden. In diesen Fällen könnte der Nennwert z.B. 105 % betragen. Insgesamt wirken sich der Agio oder Disagio auf den Effektivzins aus, da der allgemeine Nominalzins vom Nennwert der Anleihe berechnet wird.
Aktienemissionen
Die Differenz zwischen dem Nennbetrag einer Aktie bei der Emission und dem tatsächlichen Ausgabebetrag wird als Agio bezeichnet. Laut Aktiengesetzt handelt es sich hierbei um eine Überpariemission (§ 9 Abs. 2, § 36a Abs. 1 AktG).
Der Agio muss als Teil des Ausgabebetrags in der Satzung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 AktG) und bei einer Kapitalerhöhung im Kapitalerhöhungsbeschluss (§ 182 Abs. 3 AktG) unter notarieller Beurkundung (§ 130 Satz 1 AktG) sowie im Zeichnungsschein (§ 182 Abs 1 Satz 3 Nr. 2 AktG) angegeben werden. Zusätzlich muss der gesamte Betrag des Agios vor der Anmeldung zur Durchführung einer Kapitalerhöhung im Handelsregister eingezahlt sein (§ 36a Abs. 1 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 1 AktG). Die Emissionskosten dürfen nicht abgesetzt werden.
Investmentfonds
Der Agio wird bei Investmentfonds auch als Ausgabeaufschlag definiert. Dabei handelt es sich um eine einmalige Gebühr, die durch den Kauf von Fondsanteilen anfällt. Dieser Betrag muss vorab von der Investmentfondgesellschaft definiert und im Verkaufsprospekt niedergeschrieben sein. Im Regelfall beträgt dieser bei Geldmarktfonds bis zu 1 %, bei Rentenfonds 2-4 %, bei Aktienfonds 3-6 % und bei offenen Immobilienfonds 5-5,5 %. Die Nettoanlagesumme dient der Berechnung des Ausgabenaufschlags. Der Ausgabeaufschlag soll die Kosten für z.B. die Beratungsleistungen des Fonds decken. Falls der Ausgabenaufschlag reduziert wird oder sogar entfällt, so wird dies als Fondsdiscout bezeichnet.
Darlehen
Bei Darlehen wird der Agio durch die Differenz zwischen der Höhe des Nominalbetrags des Darlehens und des Rückzahlungsbetrags definiert.
Briefkurs
Häufiger wird beim Verkauf von Sorten ebenfalls von einem Agio gesprochen, obwohl es sich hierbei um einen Briefkurs handelt.
Abgrenzung
Bei Auktionen findet der Begriff des Aufgelds auch Anwendung, obwohl es sich im engeren Sinne eher um eine Provision handelt. Diese Provision erhebt das Auktionshaus gegenüber dem Ersteigerer zusätzlich zum Zuschlagspreis. Je nach Versteigerungsbedingungen kann die Höhe für das Aufgeld stark variieren. Der Zuschlagpreis kann je nach Gegenstand zwischen 15 % und 25 % betragen.
Steuern
Die Vermögensmehrung, die durch das Agio erzielt wurde, besteht auf gesellschaftlicher Grundlage, sodass diese nicht körperschaftssteuerpflichtig sind.
Beispiel
Jemand möchte ein Wertpaper zu einem Nennwert von 10.000 Euro kaufen. Der Agio beträgt 10 %. Dann müsste der Käufer 11.000 Euro, also 110 % des Nennwertes bezahlen, um das Wertpapier kaufen zu können. Demgegenüber müsste der Käufer bei einem Disagio von 10 % nur einen Kaufpreis von 9.000 Euro bezahlen.
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