Die AKA ist eine Bank für Exportfinanzierungen. Gegründet wurde die in Frankfurt a. M. ansässige AKA im Jahr 1952. Die Spezialbank ist Teil eines deutschen Banken-Konsortiums und Leitung der Deutschen Bank. Ursprünglich war die AKA eine Aktiengesellschaft, wurde dann aber im Jahr 1962 in eine GmbH umgewandelt. Die Exportkreditfinanzierungen sollten die Risiken für Exporteure senken und somit den Export wirtschaftlich stärken.
Inhalt
Kreditplafonds der AKA
Für die Finanzierung von Exportschäften aus Deutschland gelten bei der AKA die Kreditplafonds A, B, C, D und E. Plafonds kennzeichnen die obere Grenze für die Verschuldungen der öffentlichen Hand. In diesem Fall handelt es sich um Ausfuhrkredite für deutsche Exporteure, die durch die Ausfuhrbürgschaft des Bundes gesichert werden. Beim Plafond A handelt es sich um Lieferantenkredite im Exportgeschäft.
Der Plafond B wurde vornehmlich zur Refinanzierung von Forderungen bei Geschäften des Exports in Entwicklungsländer geschaffen. Seit dem Jahr 1966 werden aus diesem Plafond keine Neukredite mehr vergeben. Aus dem Plafond C der AKA werden auch Kredite an Auslandsbesteller bewilligt, die von Exporteuren benötigt werden, um die Zahlungsziele zu erreichen. Im Jahr 1993 wurde zusätzlich eine Teilkreditlinie geschaffen für Margen-Kredite, die mit AKA Plafond D benannt wurde. Plafond E wurde im Jahr 1997 geschaffen für Bestellerkredite von ausländischen Abnehmern.
Bedeutung und Grenzen für öffentlich subventionierte Exportkredite
Die vom Bund abgesicherte Kreditvergabe durch die AKA ermöglicht es deutschen Exporteuren den Kunden im Ausland Zahlungsziele zu gewähren, die der wirtschaftlichen Situation angepasst sind. So können verschiedene Exporte in einigen Ländern nicht kurzfristig, sondern erst über längere Laufzeiten hinweg bezahlt werden. Durch die AKA Kredite werden diese Geschäfte entsprechend der vorgelegten Kreditlinien faktisch vorfinanziert. Auf diese Weise verursachen langfristig gesetzte Zahlungsziele keine wirtschaftlichen Einbußen und Produktionsstockungen bei den exportierenden Herstellern. Die Kreditvergabe der AKA beschränkt sich daher vorwiegend auf mittelfristige und langfristige Exportfinanzierungen. Allerdings werden auch kurzfristige Finanzierungen über die AKA vorgenommen. Durch die staatliche Unterstützung der Exportfinanzierungen können Exportkredite bei der AKA zu besonders günstigen Konditionen aufgenommen werden. Der Rahmen die subventionierten Kredite wird vom OECD-Konsensus vorgegeben. Danach dürfen die von der öffentlichen Hand geförderten Kredite eine Maximallinie von 85 % der Exportwerte nicht übersteigen. Weiterhin gibt es gültige Mindestsätze für die Zinssätze dieser Kredite.
Erweiterung der Leistungsfelder der AKA
Nach der Jahrtausendwende war die AKA beständig bestrebt, Ihre Aktivitäten für die Exportförderung zu erweitern. So wurde nicht nur die Anzahl der Gesellschafter erweitert, sondern die AKA begann auch mit der Ausgabe von Krediten auf eigenes Risiko. Zu den erweiterten Angeboten gehören z.B. Finanzierungen nach CIRR-Sätzen, Dienstleistungen für Umschuldungskredite sowie Multisourcing, d.h. Finanzierungsprojekte, die von anderen Exportkredit-Versichern in Europa Deckung erhalten. Damit entwickelte sich die AKA deutlich in Richtung eines europäischen Trade-Finance-Instituts.
Seit 2011 gehört zu den Gesellschaftern der AKA auch die KfW IPEX-Bank. Die KfW IPEX-Bank nimmt im Auftrag der KfW die Abwicklung des ERP-Exportfinanzierungsprogramms vor. Das ERP dient der Exportfinanzierung für Schwellenländer und Entwicklungsländer. Für die AKA gibt es von der KfW zusätzlich noch CIRR-Refinanzierungsrahmen (CIRR = Commercial Interest Reference Rate) für Exportgeschäfte von bis zu 20 Millionen Euro. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergibt vornehmlich langfristige Mittel für die Refinanzierungen von Ausfuhrkrediten an weitere Banken. Mit solchen und bereits vorangegangenen Maßnahmen konnte der Rahmen der gesamten Exportkreditfinanzierung und deren Absicherung erheblich erweitert und die verfügbaren Mittel erhöht werden.
Mit mehr als 6.500 Euler-Hermes-Anträgen konnte die AKA im Rahmen von Finanzierungen mit ECA-Deckung auf einen enormen Umfang und beträchtliche Erfahrungen und Erfolge verweisen. Schon im Jahr 2017 konnte allein aus dem Neugeschäft ein beträchtlicher Zuwachs von 12,7 Millionen Euro verbucht werden.
Problematisch blieb es für die mittelständischen Unternehmen an den Vorteilen der Exportkreditfinanzierung teilzuhaben. Sie konnten nicht an den staatlichen Export-Kredit-Garantien teilhaben wie die Großunternehmen, da Geschäfte nur bei einem größeren Umfang als förderungsfähig galten. Hier zeigten sich die Banken eher zurückhaltend. Zwar sollten ab 2018 einige Hürden abgebaut werden und auch Exportgeschäfte mit einem geringeren finanziellen Umfang von den Hermesdeckungen profitieren. Dennoch bleibt das Gros der Finanzierungsabsicherungen auf die eher sehr großen Exportgeschäfte ausgerichtet.
Sicherung des Exports als wirtschaftspolitisches Ziel
Großexporte sind ein wichtiges Standbein der gesamten deutschen Wirtschaft, da sich wirtschaftliche Entwicklung kaum ausschließlich auf dem Binnenmarkt entfalten kann. Da bedeutende Exportgeschäfte im Interesse der gesamten Volkswirtschaft und der wirtschaftlichen Sicherheit sind, werden in einem gewissen Rahmen auch Subventionen aus Steuergeldern vorgenommen, beispielsweise die Exportkredite über die AKA. Im Hintergrund stehen auch Garantien für Exportkredite (Hermesdeckungen). Mit diesen Export-Kredit-Garantien werden keine direkten Finanzierungen vorgenommen, sondern das Risiko von Zahlungsausfällen für die Exporteure gemindert. Gegen Zahlungen von am Risiko orientieren Prämien werden den Banken der Exportfinanzierung Mittel zur Deckung von Zahlungsausfällen zugesichert. Die staatlichen Garantien bilden im Hintergrund ein wichtiges Mittel zur Stabilität von Exportgeschäften. Ohne diese Garantien wären verschiedene Exportabschlüsse und Ihre Vorfinanzierung über Kredite kaum möglich, weil den Banken die Risiken zu hoch wären. Insbesondere Exportgeschäfte mit Abnehmern außerhalb der EU können durch politische Machtwechsel, wirtschaftliche Einbrüche und mehr in den Abnehmerländern stark beeinflusst werden. Zahlreiche Exporte werden für Abnehmer in Ländern vorgenommen, die sich in wirtschaftlich und politisch in sehr unsicherer Lage befinden. Die Sicherheiten sind entschieden geringer als Prognosen für EU- oder Inlandsgeschäfte. Während außerhalb der EU die Versicherungs- und Finanzierungssysteme durch Vereinbarungen der Länder der OECD geregelt werden, gelten innerhalb der EU weitere verbindliche Regelungen. Die Garantien des Bundes und die Stützungen der Kredite der AKA und KfW sorgen dafür, dass im großen Rahmen Exportgeschäfte weltweit abgewickelt werden und daraus auch die nationale Wirtschaft erhebliche Vorteile ziehen kann. Von der Produktion für den Export und die Absicherung durch entsprechende Kredite und Sicherheiten sind zudem eine große Anzahl von Arbeitsplätzen in Deutschland abhängig.
Mehr Verantwortlichkeit für die Exporteure
Ungeachtet der positiven Entwicklung der AKA steht die staatliche Stützung und Absicherung von Exportkrediten nicht jenseits der Kritik. International wurden immer wieder Bedenken laut, dass die staatliche Förderung von Exportkrediten zu einem Ungleichgewicht auf weltwirtschaftlicher Ebene führen könnte. Das Konsortium der Außenhandelsbanken und die Bank deutscher Länder haben daher auch in jüngster Zeit die Selbstbeteiligungen der verschiedenen Exporteure erhöht. Damit sind die Exporteure wieder in höherem Maß am Risiko der Exportfinanzierungen beteiligt und im Gegenzug hat der Lastenanteil der Absicherung aus Steuergeldern prozentual abgenommen.
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