Kapital einer Firma, das dazu dient, den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, zum Beispiel Maschinen und Grundstücke.
Definiert wird das Anlagevermögen, als der Vermögensteil, der für einen funktionierenden Betrieb die Voraussetzung ist, im § 247 HGB (Handelsgesetzbuch). Danach werden vom Anlagevermögen alle Vermögenswerte erfasst, die im Unternehmen fest gebunden und dauerhaft angelegt sind. Dieser Vermögensanteil verbleibt über längere Zeiträume im Unternehmen. Gemeinsam mit dem Umlagevermögen bildet das Anlagevermögen das Gesamtvermögen in einem Unternehmen.
Inhalt
Bestandteile des Anlagevermögens im Unternehmen
Da das Anlagevermögen der Funktion des gesamten Unternehmensbetriebs dient, gehören dazu alle Mittel für Ausstattung und Aufbau. Dabei wird es sich, je nach Art des Unternehmens, der Produktion oder Dienstleistungen um sehr unterschiedliche Ausstattungen handeln. Allerdings geht es beim Anlagevermögen nicht ausschließlich um Sachwerte wie Maschinen und Fahrzeuge, sondern auch um Nutzungsrechte, Lizenzen, Software und vieles mehr. Das Anlagevermögen kann somit sehr große Bereiche umfassen. Buchhalterisch wird das Anlagevermögen in drei große Kategorien unterteilt. Das sind die immateriellen Vermögensstände, die Sachanlagen und die Finanzanlagen. In der Bilanz erscheint das Anlagevermögen unter Aktiva (§ 266 HGB).
Immaterielle Vermögensstände
Bei diesen Vermögensbestandteilen handelt es sich solche, die nicht physisch greifbar und einsetzbar sind. Dazu zählen u.a. Werte wie entgeltlich erworbene Rechte, Patente und Lizenzen. Weiterhin zählt dazu die vielfältige Software, die heute für einen Unternehmensbetrieb, sowohl bei Fertigung und Logistik wie für die Verwaltung erforderlich ist. Wurden für Nutzungsgüter für den Geschäftsbetrieb Anzahlungen getätigt, werden auch diese als immaterielle Vermögenstände verbucht.
Anlagevermögen – Sachanlagen
Sachanlagen beim Anlagevermögen sind alle Betriebsmittel physischer Art. Hier zählen beispielsweise die verschiedenen Maschinen und Anlagen aller Art. Die gesamte Ausstattung für den Betrieb. Das ebenso Einrichtungen der Fertigungsbereich wie der Büros und anderer Räumlichkeiten. Die Grundstücke der Firma sind Bestanteile der Sachanlagen. Auch unter den Sachanlagen werden bestimmte Anzahlungen verbucht, z.B. gezahlte Anzahlungen für im Bau befindliche Anlagen.
Anlagevermögen – Finanzanlagen
Die verschiedensten Finanzanlagen stelle eine wichtige Grundlage für den funktionierenden Geschäftsbetrieb dar. Dazu gehören beispielsweise Ausleihungen an verbundene Firmen sowie sonstige Ausleihungen und die Anteile an Unternehmen, mit denen die Firma verbunden ist sowie Beteiligungen des Unternehmens. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Finanzanlagen sind Wertpapiere vom Anlagevermögen.
Die Berechnung vom Anlagevermögen
Insbesondere die Sachanlagen unterliegen bei laufendem Betrieb einem ständigen Verschleiß durch die Nutzung. Dabei werden die Werte fortlaufend gemindert. Das ist die Grundlage der Abschreibung, die im § 253 (1) HGB festgelegt ist. Mithilfe der Abschreibung werden die Wertminderungen von Sachanlagen laufend festgehalten und können steuerlich geltend gemacht werden. Die Dauer der Abschreibung bei verschiedensten Betriebsanlagen und anderen Sachanlagen wird auf der Grundlage von betriebsüblicher Nutzungsdauer errechnet. Eine übersichtliche Grundlage für die konkrete Abschreibungsdauer bieten die AfA Tabellen (Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter) vom Bundesministerium für Finanzen. Der Beginn der Abschreibung ist bereits der Zeitpunkt der Anschaffung der Betriebsgüter. Nach Erreichung der Abschreibungsdauer, wird das Betriebsmittel in der Buchhaltung nur noch mit dem „Erinnerungswert“ von 1 Euro aufgeführt. Das heißt nicht, dass abgeschriebene Betriebsmittel nicht auch noch weiterhin genutzt werden können.
Für die Abschreibung sind verschiedene Methoden möglich, die vom HGB nicht im Einzelnen vorgeschrieben werden. Möglich ist die lineare, gleichmäßig über die Nutzungsjahre verteilte Abschreibung. Ebenfalls angewendet werden kann die leistungsproportionale Abschreibung, bei die Betriebsstunden zugrunde gelegt werden. Entscheidend ist, dass jede Abschreibung die tatsächliche Wertminderung ausdrückt. Für alle Fällen von besonders starker Abnutzung, Beschädigung oder Unbrauchbarmachung durch besondere Vorkommnisse oder Erfordernisse wird die außerordentliche Abschreibung möglich gemacht.
Bilanzanalyse – Bedeutung vom Anlagevermögen
Soll ein Unternehmen, einschließlich der Prognose für die zukünftige Entwicklung der Wirtschaftslage beurteilt werden, wir bei der Bilanzanalyse das Anlagenvermögen als ein wichtiger Faktor herangezogen. Der Anteil vom Anlagevermögen am Gesamtvermögen des Unternehmens gibt Auskunft über das im Unternehmen gebundene Kapital und die über die Intensivität der Anlagen. Diese Kenngröße ist wichtig, um beurteilen zu können, wie flexibel eine Firma Investitionen vornehmen kann. Für die Anteile von Anlage- und Umlaufvermögen für die Bilanzanalyse gibt es Kennzahlen, die sich auch nach Art der Betriebe und nach Branchen unterscheidet. Als Durchschnittswert für eine gesunde Struktur des Gesamtvermögens können ein Anlagevermögen von 40 % und ein Umlaufvermögen von 60 % bei Fertigungsbetrieben zugrunde gelegt werden. Bei einem Handelsunternehmen greift eine solche Bilanz allerdings nicht als positiv. Hier sollte das Umlaufvermögen unbedingt um vieles mehr höher sein als das Anlagevermögen. Eine weitere wichtige Kennziffer ist der Gesamtkapitalumschlag. Dieser Wert macht deutlich, mit welcher Häufigkeit das eingesetzte Vermögen verflüssigt wurden im Verlauf eines bilanzierten Geschäftsjahrs. Auch bei dieser Kennziffer müssen brancheneigene Unterschiede berücksichtigt. Bei Handelsunternehmen ist der Gesamtkapitalumschlag entschieden höher als bei Fertigungsbetrieben. Als negativ zu bewerten ist, wenn die Umschlagzimmer sich mit 100 % spiegelt, also wenn der Umsatz dem Wert des Gesamtkapitals gleich ist.
Zusammensetzung des Gesamtvermögens aus Anlage- und Umlaufvermögen
Wie es der Begriff ausdrückt ist das Umlaufvermögen ein Vermögensanteil der im Unternehmen nur eine geringe Verweildauer hat. Bestandteile dieses Anteils des Vermögens sind z.B. Waren, Guthaben bei Banken und Rohstoffe. Allerdings gibt es Fälle, bei denen die Abbuchung als Umlauf- oder Anlagevermögen nicht eindeutig ist. Dann hängt es von der Art des konkreten Einsatzes ab, bei welchem Vermögensanteil eine Buchung erfolgt. Zu solchen Grenzfällen der Bilanzierung der Vermögensstände gibt es eine Orientierung, die für den Bundesfinanzhof gilt. Danach ist zu bestimmen, ob es sich vorwiegend um die Nutzung als Gebrauchsgut mit Mehrfachnutzung für Betriebszwecke (Anlagevermögen) oder als Verbrauchsgut mit einmaliger Nutzung (Umlaufvermögen) handelt. Die Buchung erfolgt danach, welche Nutzung dominiert. Ein klassisches Beispiel ist der Vorführwagen in der Autobranche. Als ständig für Betriebszwecke eingesetztes Gut gehören diese Wagen zum Anlagevermögen. Dem Umlaufvermögen ist der Vorführwagen dann zuzuordnen, wenn planvoll beabsichtigt ist, den Wagen vor erreichter technischer Nutzungsdauer gewinnbringend zu verkaufen. Weitere Grenzfälle können u.a. bei Werkzeugen auftreten. Gewöhnlich gehören Werkzeuge immer zum Anlagevermögen. Sie verbleiben zu betrieblichen Nutzung im Unternehmen und werden abgeschrieben. Es gibt allerdings Fälle, bei denen ein bestimmtes Werkzeug nur für einmaligen Gebrauch und für einen speziellen Auftrag genutzt wird. Danach ist es aufgrund seiner Besonderheit nicht mehr verwendbar. Nun zählt es zum Umlaufvermögen. In bestimmten Fällen muss somit entsprechend der konkreten Situation entschieden werden, wie die Verbuchung bei den Vermögensständen erfolgt.
Grundsätzlich zeigen die Vermögensstände Anlagenkapital und Umlaufkapital die wichtigen Grundlagen der Entwicklung und der Prognose eines Unternehmens.
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