Die Bank erteilt dann eine Annahmeerklärung, wenn ein Darlehensvertrag durch die Bank angenommen wird und eine Genehmigung für das Darlehen erteilt wurde. Die Annahmeerklärung erfolgt schriftlich und wird an den Kunden versandt. Was steht in der Annahmeerklärung? Darin benannt ist der Nominalbetrag des Darlehens, aber auch der Zinssatz. Des Weiteren ist in der Annahmeerklärung die Kontonummer des Darlehensvertrages vermerkt. Sind noch fehlende Unterlagen zu besorgen, die für die Auszahlung des Darlehens notwendig sind, wird die Bank den Kunden auffordern, diese nachzureichen. Wurde eine Grundschuld als Sicherheit vereinbart, werden dem Kunden die dafür benötigten Unterlagen zugesendet, sodass dieser einen Termin beim Notar vereinbaren kann.
Wurde ein Darlehensantrag gestellt und von der Bank genehmigt, wird das Kreditinstitut eine Annahmeerklärung an den Darlehensnehmer versenden. Sie nimmt den Darlehensantrag somit an und wird nun die Darlehens- und Sicherheitenverträge erstellen. Die Annahmeerklärung beinhaltet dabei sowohl den Darlehensbetrag wie auch die Höhe der Zinsen und die Kreditlaufzeit. Auch die Kontonummer des Darlehens kann hierin bereits angegeben sein.
Die Bank erteilt dann eine Annahmeerklärung, wenn ein Darlehensvertrag durch die Bank angenommen wird und eine Genehmigung für das Darlehen erteilt wurde. Die Annahmeerklärung erfolgt schriftlich und wird an den Kunden versandt. Was steht in der Annahmeerklärung? Darin benannt ist der Nominalbetrag des Darlehens, aber auch der Zinssatz. Des Weiteren ist in der Annahmeerklärung die Kontonummer des Darlehensvertrages vermerkt. Sind noch fehlende Unterlagen zu besorgen, die für die Auszahlung des Darlehens notwendig sind, wird die Bank den Kunden auffordern, diese nachzureichen. Wurde eine Grundschuld als Sicherheit vereinbart, werden dem Kunden die dafür benötigten Unterlagen zugesendet, sodass dieser einen Termin beim Notar vereinbaren kann.
Wurde ein Darlehensantrag gestellt und von der Bank genehmigt, wird das Kreditinstitut eine Annahmeerklärung an den Darlehensnehmer versenden. Sie nimmt den Darlehensantrag somit an und wird nun die Darlehens- und Sicherheitenverträge erstellen. Die Annahmeerklärung beinhaltet dabei sowohl den Darlehensbetrag wie auch die Höhe der Zinsen und die Kreditlaufzeit. Auch die Kontonummer des Darlehens kann hierin bereits angegeben sein.
Inhalt
Annahmeerklärung beim Kaufvertrag
Grundsätzlich spielt die Annahmeerklärung beim gesamten Vertragsrecht eine wichtige Rolle. Dabei geht es um Verträge vom einfachen alltäglichen Kauf und Verkauf bis zum Kauf einer Immobilie oder dem Vertragsschluss über einen Kredit. Nach den rechtlichen Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Vertragsrechts kommt ein Vertrag durch zwei Willenserklärungen zustande. Dem Vertragsschluss vorausgehen ein Angebot, das für den Anbieter bindend ist, die Angebotsprüfung durch den Kaufinteressenten und seine Annahmeerklärung. Im Alltag wird die Annahmeerklärung nicht wie bei einem Kredit oder einem Immobilienkauf in Schriftform oder als eigene mündliche Erklärung abgegeben. Im Alltag stellen Kauf und Zahlung den Beleg der Angebotsannahme durch den Käufer oder sonstigen Kunden dar. Kauft ein Kunde zu einem Angebotspreis ein Brot, nimmt er mit dem Kauf Preis und Ware an. Allerdings ist ein Angebot nicht von endloser Dauer. Kommt nicht zur Annahme durch eine zweite Vertragspartei (Kunde, Kreditnehmer, Hauskäufer), so kann der Anbieter in der Folge das Angebot ändern. Er kann beispielsweise beim neuen Angebot den Preis senken oder erhöhen. Kaufverträge können Sachen, Forderungen, Vermögenswerte sonstiger Art oder Rechte und Lizenzen zum Inhalt haben. Je nach Art des durchzuführenden Geschäfts für einen Vertragsschluss, ist bei einigen Angeboten unbedingt eine gesonderte schriftliche Annahmeerklärung erforderlich. Beim Alltagskauf und anderen alltäglichen, kurz ausgehandelten Verträgen ist eine solche extra Annahmeerklärung nicht nötig. Die gesetzliche Festlegung dazu lautet: § 151 Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Antragenden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht zu erwarten ist oder der Antragende auf sie verzichtet hat. Der Zeitpunkt, in welchem der Antrag erlischt, bestimmt sich nach dem aus dem Antrag oder den Umständen zu entnehmenden Willen des Antragenden.
Annahmeerklärung beim Kauf und Verkauf von Immobilien
Das Angebot einer Immobilie ist in der Regel von einer beim Notar festgelegten Bindungsfrist begleitet. Die Annahmeerklärung des Käufers muss in den Grenzen dieser Frist vorgelegt werden. Wird die Annahmeerklärung versäumt oder wird sie nach Ablauf der Bindungsfrist eingereicht, so kann ein gültiger Kaufvertrag nicht zustande kommen. Nach einer Entscheidung vom Bundesgerichtshof im Jahr 2013, ist auch dann ein Kauf ausgeschlossen, wenn der Käufer nach der Bindungsfrist mit verspäteter Annahme den Kaufpreis zahlt. Die Beachtung der festgesetzten Bindungsfrist ist hier also von entscheidender Bedeutung. Nach Ablauf der Bindungsfrist kann ein neues Angebot, auch zu veränderten Bedingungen, gemacht werden. Die beiderseitige Einwilligung in einen Kaufvertrag nach vorliegenden Bedingungen müssen die beiden Vertragspartner nicht am gleichen Ort und beim gleichen Notar bekunden. Angebot und Annahmeerklärung können bei unterschiedlichen Notaren rechtlich vorgelegt werden. Ebenso lassen sich weitere Vertragsformalitäten und der Vertragsschluss nach erklärter Annahme bei verschiedenen Notaren vornehmen.
Annahmeerklärung – das ist wichtig für Internethändler
Der Internethandel hat einige Besonderheiten mit sich gebracht. Nicht immer ist jedem Internethändler bis ins letzte klar, wie all diese Regelungen aussehen. Wichtig ist zum Beispiel, dass die zumeist direkt nach der eingegangenen Bestellung versandte automatische Bestellbestellbestätigung keine fundierte Annahmeerklärung ist. Sie hat somit nicht zwingend einen Kaufvertrag zur Folge. Ratsam ist, die automatische Bestätigung nicht als Auftragsbestätigung zu benennen. Hier wird lediglich der Eingang der jeweiligen Bestellung bescheinigt. Als eine ausgesprochene Annahmeerklärung gewertet wurde dagegen, wenn in der E-Mail zur Bestätigung davon gesprochen wird, den erteilten Auftrag auszuführen.
Bedeutung des Angebots
Laut § 145 BGB ist ein Angebot immer bindend. Allerdings kann diese gesetzliche Bindung umgangen werden, wenn sie wörtlich ausgeschlossen wird. Ist beispielsweise von obligo oder freibleibend die Rede, liegt keine Bindungspflicht vor. In allen Fällen, die eine Bindung an ein Angebot nicht ausschließen, gilt die einseitig ausgesprochene Annahmeerklärung als dem Vertrag gleichwertig. Ist sie in der jeweils möglichen oder geforderten Form erfolgt, kann das Angebot nicht mehr zurückgenommen oder verändert werden. Sind beide Parteien zur Vertragsverhandlung direkt anwesend, bestimmt das BGB: § 147 Annahmefrist (1) Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag. (2) Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.
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