Wenn die Zinsbindung des Kredites abläuft, die Kreditsumme aber noch nicht komplett beglichen ist, ist in der Regel eine Anschlussfinanzierung notwendig. Der Anschlussfinanzierung bedarf es natürlich nur, wenn die Restschuld nicht komplett bezahlt werden kann. Da die Zinsen Momentan ein recht günstiges Niveau haben, wird sich die Anschlussfinanzierung verbilligen. Dadurch ist es ratsam sich schon jetzt durch ein Forward- Darlehen das günstige Zinsniveau zu sichern. Man sollte sich auf jedenfall bei anderen Banken nach deren Konditionen für eine Anschlussfinanzierung erkundigen. Oftmals ist es günstiger die Anschlussfinanzierung bei einem anderen Kreditinstitut abzuschließen. Doch auch hier sollte man einige Punkte beachten. Ein besonderen Blick sollte man auf Sondertilgungsrechte und auf die Möglichkeit die Tilgung während der Laufzeit legen.
Inhalt
Was ist die Anschlussfinanzierung?
Die Anschlussfinanzierung spielt im Kreditwesen eine wichtige Rolle. Wenn die Zinsbindungsfrist in einem Kreditvertrag abläuft, ist eine entsprechende Anpassung der Vereinbarung erforderlich. Diese bezieht sich oft auf den neuen Kreditzins, der sich in der oft langfristig angelegten Laufzeit verändert hat. Die ursprünglich vereinbarte Laufzeit wird davon meistens nicht berührt. Darin zeigt sich der Unterschied zur Prolongation, die eine Verlängerung der Kreditlaufzeit nach sich zieht.
Bei dem Wort Anschlussfinanzierung tauchen schnell Missverständnisse auf.
Teilweise ist hier von einer neuen Finanzierung die Rede, also beispielsweise von einer Umschuldung, die auf die vorige, abgelaufene Finanzierung folgt. Um zwischen den Begriffen zu unterscheiden, spricht man hier auch von der echten Anschlussfinanzierung. Die unechte Anschlussfinanzierung bezieht sich hingegen auf die Zinsänderungen, die zwischen der Bank und dem Kunden vereinbart werden. Weitere Kreditkonditionen gehören nicht zum Gegenstand der Anschlussfinanzierung.
Details zu den Zinsvereinbarungen
Im Zusammenhang mit Kreditgeschäften stehen verschiedene Möglichkeiten bei der Zinsvereinbarung zur Auswahl. Man kann sich für einen variablen Zins entscheiden, der von der aktuellen Marktsituation abhängig ist. Ein Festzins bleibt hingegen konstant und wird nicht von der aktuellen Entwicklung beeinflusst. Die Zinsvereinbarungen beziehen sich neben den Zinsarten auch auf die Laufzeit. Hierfür wird auch der Begriff Zinsbindung verwendet. Die Zinsbindung bezieht sich auf den Zeitraum, der zwischen der Bank und dem Kunden abgesprochen wurde und in dem der abgestimmte Zinssatz gleich bleibt.
In diesem Fall steht der Kreditnehmer vor der Entscheidung, ob er den Kreditzins für die ganze Laufzeit vereinbaren möchte oder für einen verkürzten Zeitraum des Kredits. Wenn man sich für die zweite Option entscheidet, gelten zumindest zwei Fristen für die Zinsbindung. Mit dem Ende der Zinsbindungsfristen trifft man die nächste Zinsvereinbarung. Bei dieser neuen Zinsvereinbarung handelt es sich um die Anschlussfinanzierung.
Wissenswertes zur Anschlussfinanzierung und zu Kreditarten
Viele Kreditarten können mit einer Zinsbindungsfrist belegt sein, ob es sich um einen Konsumkredit handelt, um eine Immobilienfinanzierung, um einen Investitionskredit oder andere Kreditmodelle. Im Allgemeinen ist die Zinsbindungsfrist nur bei den Krediten sinnvoll, deren Gesamtlaufzeit maximal 12 Monate beträgt. Noch bevor die jeweilige Zinsbindungsfrist abläuft, erhält man von dem Kreditinstitut ein nächstes Zinsangebot. Dieses richtet sich nach dem aktuellen Zinsniveau auf dem Markt und berücksichtigt außerdem die Bonität sowie die Kreditmarge. In der Regel wirkt sich die Anschlussfinanzierung lediglich auf den Kreditzins aus, ohne die Tilgungskonditionen oder andere Bedingungen zu berühren.
Zinsbindungsfrist, Risiko und Kreditablösung
Das Risiko, dass die Anschlussfinanzierung ein höheres Zinsniveau hat als der ursprüngliche Kreditzins, liegt bei dem Kreditnehmer. Eine Anschlussfinanzierung kann also zu erhöhten Kosten führen. Man spricht hier vom Zinsänderungsrisiko, das schon in dem Moment entsteht, wenn man einen Festzins vereinbart. Im Laufe der Zinsbindung kann das Zinsniveau unter den vereinbarten Festzins sinken, was für den Kreditnehmer nachteilig ist. Damit ist die Festlegung der Zinsbindungsfrist ein wichtiger Faktor für das Zinsänderungsrisiko. Die Kreditlaufzeit richtet sich wiederum nach der Bonität des Kunden, also des Kreditnehmers.
Im Zusammenhang mit der Anschlussfinanzierung sind die Kreditnehmer allerdings nicht auf ihre Hausbank angewiesen. Wenn sie eine Kreditablösung planen, können sie zur nächsten Bank gehen und so ein besseres Zinsangebot nutzen. Ein solcher Wechsel kann allerdings von Problemen begleitet werden, vor allem, wenn es um die Übertragung von Kreditsicherheiten geht oder wenn eine neue Sicherheitsbewertung durchgeführt wird. Dennoch lohnt es sich, Vergleichsangebote einzuholen, um einen Überblick über die Effektivzinsen zu bekommen.
Bei den Direktbanken erhält man häufig einen besseren Zinssatz, dafür steht einem hier kein Berater zur Verfügung. Möglicherweise hilft ein freier Makler dabei, die Angebote zu prüfen und zu vergleichen. Damit erspart man sich einen großen Zeitaufwand und kann sich auf die wichtigen Fragen zum Thema Kreditablösung und Anschlussfinanzierung konzentrieren.
Relevante Rechtsfragen
In den Verbraucherdarlehensverträgen liest man etwas über den gebundenen Sollzins und die Sollzinsbindungsabrede. Damit sind die Zinsart und die Zinsbindungsfrist gemeint. Laut Gesetz sind die Kreditgeber dazu verpflichtet, die Kreditnehmer rechtzeitig darüber zu informieren, ob eine erneute Sollzinsbindungsabrede ansteht. Rechtzeitig bedeutet hier: drei Monate vor Ablauf der Sollzinsbindung. Wenn der Kreditgeber zu dieser neuen Abrede bereit ist, muss in dem entsprechenden Angebot der genaue Sollzinssatz aufgeführt sein. Diese Sollzinsbindungsabrede muss noch in der Darlehenslaufzeit enden. Der Kreditgeber ist jedoch nicht verpflichtet, ein erneuertes Zinsangebot abzugeben.
Die grundsätzliche Vorschrift für die Verbraucherdarlehensverträge gilt sowohl für allgemeine Darlehen als auch für Immobilien-Verbraucherdarlehen. Die Kreditnehmer haben nur das Recht auf Kündigung, wenn die Zinsbindungsfrist abgelaufen ist und keine neue Vereinbarung bezüglich des Sollzinssatzes getroffen wurde. Dann kann der Kreditnehmer die Kreditablösung in die Wege leiten und den Kreditgeber wechseln. In diesem Fall handelt es sich um die zweite Art der Anschlussfinanzierung.
Bei den Zinsbindungsfristen sind Laufzeiten von nur einem Monat bis zu zehn Jahren möglich. Bei längeren Fristen von beispielsweise 15 Jahren muss dem Kreditnehmer ein Kündigungsrecht eingeräumt werden, worauf die meisten Kreditinstitute lieber verzichten, da die Absicherung des Kündigungsrisikos eine Verteuerung nach sich ziehen würde.
Aufnahme von Forward-Darlehen prüfen
Eine Anschlussfinanzierung ist aber nicht erst mit Ablauf der Zinsbindung möglich. Kreditnehmer können bei günstigem Zinsniveau schon vorher tätig werden, etwa durch Abschluss eines Forward-Darlehens. Dieses kann bis zu fünf Jahre vor dem Ende der Zinsbindung abgeschlossen werden, wird aber natürlich erst zum Ablösetermin ausgezahlt. So können sich Kreditnehmer in Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen das günstige Zinsniveau sichern und schützen sich gleichzeitig vor steigenden Kosten.
Läuft die Zinsbindung eines bestehenden Darlehens ab und ist noch eine Restschuld vorhanden, wird eine Anschlussfinanzierung nötig. Diese kann sowohl bei der bisherigen Bank wie auch bei einem anderen Kreditinstitut vereinbart werden. Grundlage dieser Entscheidung sollte das angebotene Zinsniveau sein, denn mitunter ist es durch eine Ablösung möglich, die Zinskosten zu reduzieren und Einsparungen zu erzielen. Kündigungsfristen müssen bei einer Umschuldung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr beachtet werden, denn mit Ablauf der Zinsbindung ist eine vollständige Kreditrückzahlung möglich.
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