Ein Antrag ist ein für den Antragsteller bindendes Gesuch für einen Vertragsabschluss. Anträge werden bezüglich von Geschäftsabschlüssen, von Käufen, im Rechtswesen an das Gericht, im Kreditwesen an eine Bank gestellt.
Privatrecht: Das BGB formuliert im § 145:
Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.
Damit hat gibt es für den Antragsteller im Privatrecht nach der Abgabe des Antrags keinerlei Ansprüche, den Antrag wieder zurückzuziehen. Mit dem Antrag hat der Antragsanbieter eine Willenserklärung abgegeben, den im Antrag definierten Vertrag abzuschließen. Die Gebundenheit kann durch ausdrückliche Erwähnung im Antrag, durch einen Widerruf vor Abschluss des Vertrages oder durch einen fehlerhaften Antrag aufgehoben werden. Der Empfänger des Antrags hat allerdings das Recht, den Antrag abzulehnen.
Anträge können sich an Einzelpersonen, an Personengruppen oder Unternehmen und Institutionen richten. Zwingend im Antrag enthalten sein müssen folgende Punkte:
- Die Vertragspartner
- Ein genau beschriebener Gegenstand des Vertrages
- Die genaue Definition der erwarteten Gegenleistung – Preis, Sachwert usw.
Inhalt
Festlegung von Antragsfristen
In der Regel werden Anträge vom Antragsanbieter mit bestimmten Fristen belegt, um nicht auf unbestimmte Zeit an den Antrag gebunden zu sein. Grundsätzlich haben alle Anträge eine Fristbindung, die an direkt anwesende Personen gestellt werden. Das ist beispielsweise bei allen Verkaufsgesprächen der Fall. Hier muss die Annahme oder Ablehnung des anderen Partners während des Gesprächs erfolgen. Wird ein Antrag bei einem Verkaufsgespräch abgelehnt und der Antragsempfänger (Kunde) möchte später doch auf den Antrag zurückkommen, gelten die vormals im Antrag gemachten Angebote nicht mehr. Es kann ein neuer Antrag gestellt werden, wobei dem Anbieter freisteht, die alten Bedingungen neuerlich anzubieten oder andere (Preis, Konditionen) zu benennen. Ist der Vertragspartner für den Antrag nicht anwesend, so bestimmt der Antragsanbieter den Zeitraum für die Gültigkeit des Antrags. Ein Antrag kann von einem Vertragspartner angenommen werden, ohne eine spezielle, diesbezügliche Erklärung abzugeben. Beim Verkaufsgespräch ist es z.B. ausreichend, den Preis des Produkts zu entrichten. Für Käufe auf Bestellung hat der Gesetzgeber eine eigene Regelung festgelegt. Die Bestellung gilt als Kaufangebot, auf das der Anbieter des Produkts oder der Leistung schriftlich eingehen muss, sei es als Zusage oder als Ablehnung.
Antrag beim Zivilprozess
Personen können Gerichtsorgane und Gerichte per Antrag dazu auffordern, eine vom Antragsteller gewünschte Entscheidung zu treffen. Solche Anträge werden beispielsweise zur rechtlichen Bekräftigung von Zahlungsaufforderungen gestellt. Das Gericht wird in einem solchen Fall aufgefordert, den Beklagten die Zahlung einer Forderung, einschließlich der gesetzlich festgeschriebenen Prozentpunkte, innerhalb einer bestimmten Frist zu leisten. Beantragt werden kann auch die Zurückweisung eines Antrags einer Gegenpartei. Das Gericht entscheidet jeweils über die Zulässigkeit der Anträge. Lt. einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann das Gericht einen Antrag nicht einfach wegen ungenauer Antragsstellung zurückweisen. Der Antragsteller muss zuvor dazu aufgefordert werden, einen Antrag mit sachdienlichen Angaben zu stellen. Erst dieser kann dann vom Gericht zurückgewiesen werden.
Mögliche Anträge an Gerichte sind u.a. der Antrag auf Prozesskostenhilfe, Antrag zur Festlegung vom Unterhalt, Antrag auf Privatinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren und viele weitere. Für die verschiedensten Anträge gibt es Vorlagen in Form von Formblättern.
Formeller und formloser Antrag
Je nach Antragsgegenstand und Art des Antrags kann ein Antrag mündlich oder schriftliche gestellt werden. Zum Beispiel ist beim Verkaufsgespräch die Schriftform nicht üblich. Anträge in Schriftform können formell mittels Antragsformulars oder formlos gestellt. Dabei bezieht sich die Form auf den Antrag auf einem Formblatt. Der formlose Antrag kann dagegen formlos mit eigenen Formulierungen gestellt werden. Die grundlegend erforderlichen Inhalte muss jedoch auch der formlose Antrag enthalten.
Kreditantrag
Mit dem Kreditantrag an eine Person, Personengruppe, ein Unternehmen oder eine Bank bekundet der Antragsteller zu vorliegenden Konditionen seien Willen, einen Kreditvertrag zu schließen. Von Banken und anderen Kreditgebern gibt es dazu eigens erstellte Antragsformulare. Der Antragsteller muss das Antragsformular vollständig und zu 100 % wahrheitsgemäß ausfüllen. Der Kreditanbieter hat das Recht, nach entsprechender Prüfung des Antrags diesen abzulehnen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn sich die fehlende oder nicht ausreichende Bonität des Antragstellers herausstellt. Ebenso wird der Antrag abgelehnt, wenn ein Antragsteller den Bedingungen für die Antragstellung nicht gerecht wird. Das trifft u.a. an zu, wenn der Antragsteller noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, über kein deutsches Konto verfügt, keinen Wohnsitz in Deutschland hat, am angegebenen Wohnsitz nicht gemeldet ist usw. Bis zur Ablehnung und Annahme des Kreditantrags ist der Antragsteller an seinen Antrag gebunden.
Mehrere Kreditanträge – Antrag und Konditionsabfrage
Ein Kreditantrag ist wie jeder Antrag rechtlich bindend für den Antragsteller. Einen formvollen Kreditantrag bei mehreren Banken zu stellen, hätte nur eine Folge, nämlich einen negativen Schufaeintrag und somit eine geminderte Bonität. Bei der Bonitätsabfrage durch die Banken käme es selbstverständlich zu einer Ablehnung. Um den Kunden aber dennoch eine Möglichkeit zu geben, sich eingehend zu verschiedenen Angeboten und Konditionen zu informieren und ihre Chancen richtig abzuwägen, gibt es die Konditionsabfrage. Dafür werden spezielle Formulare herausgegeben, die z.B. als „unverbindliche, kostenlose Kreditanfrage“ benannt werden.
Eine solche Kreditanfrage/Konditionsanfrage hat keinerlei negativen Einfluss auf die Bonität, wird auch nicht negativ von der Schufa gewertet. Kreditanfragen dieser Art können Kunden an mehrere Banken richten. Eine unverbindliche Kreditanfrage kann persönlich bei einer Filialbank gestellt werden. In diesem Fall wird die Anfrage in der Regel mündlich gestellt und es erfolgt eine persönliche, mündliche Auskunft und Beratung. Die unverbindliche Kreditanfrage kann auch online gestellt werden. Dafür werden die jeweiligen Formulare für Kreditanfragen von den Banken genutzt.
Auch für die Anfrage müssen die Formulare wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden. Anderenfalls wird die Bank die Anfrage zurückweisen und keine Überprüfung der Bonität für einen Vertrag vornehmen.
Die Anfragen haben keinerlei rechtliche Bindung. Die Aufnahme von einem Kredit bei einer bestimmten Bank kommt erst mit dem Abschluss eines rechtskräftigen, schriftlichen Vertrages zustande.
Unternehmen und Gründer können ebenfalls sowohl bindungsfreie Konditionsanfragen an Geldgeber stellen sowie einen förmlichen Kreditantrag. Der Kreditantrag von Unternehmen und Gründern muss etliche vorgeschriebene Angaben enthalten. Gründer können sich online über die benötigten Auskünfte und Unterlagen für den Kreditantrag ausführlich informieren. Erforderlich sind u.a. umfangreiche Auskünfte zum Unternehmen und seiner Wirtschaftslage, der Investitionsplanung, Kapital und Eigenanteil, zum Objekt, Unterlagen für Existenzgründungen und mehr. Zumeist erfolgen gezielte Verhandlungen mit Banken und anderen Kreditgebern für den Unternehmenskredit.
« Zurück zum Wiki Index