Der Antragsteller ist eine der Parteien von zwei oder mehr potentiellen Vertragspartner. Im Unterschied zum Antragsempfänger ist der Antragsteller an seinen Antrag gebunden. Er kann den Antrag selbst mit einer selbst gestellten Frist versehen. Auf das direkte Vertragsgespräch befristet sind Anträge, die ein Antragsteller an anwesende Personen richtet. Ein Antragsteller kann seinen Antrag mündlich oder schriftlich, formell über ein vorgefertigtes Formular oder formlos in selbst formulierter Form stellen.
Für eine Reihe von Anträgen bei Verkaufsgesprächen, bei Anträgen an juristische Institutionen, für Kreditanträge usw. wird gefordert, dass ein Antragsteller eine juristische Person ist, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei kleinen Kaufgeschäften im Rahmen der Verfügung über ein Taschengeld, kann beim Verkaufsgespräch der Antragsteller jünger sein. In anderen Fällen muss er durch befugte Personen, z.B. Eltern, Vormund, Rechtsanwalt, vertreten werden.
Der Antragsteller muss sich bei einem gestellten Antrag an rechtliche Vorschriften bezüglich der Art des Antrags halten. Formular-Anträge, z.B. der Kreditantrag, der Antrag an ein Gericht und andere Institutionen müssen vom Antragsteller vollständig und wahrheitsgemäß gestellt werden. Fehlen einem Antrag bestimmte vorgeschriebene Angaben, so ist der Antrag nicht gültig.
Bei Krediten muss zwischen dem Kreditantrag und der unverbindlichen Kreditanfrage, Konditionsanfrage, unterschieden werden. Wer an eine Bank eine Kreditanfrage richtet, ist kein Antragsteller. Er holt lediglich Informationen ein, ob die betreffende Bank oder ein anderer Kreditgeber, seine Anfrage positiv werten und einen Kredit zu den genannten Bedingungen vergeben würde. Solche Anfragen sind nicht rechtlich bindend. Sie haben auch keinen Einfluss auf Einträge bei der Schufa und auf die Bonität der anfragenden Personen. Im Unterschied zu Kreditanträgen können Kreditanfragen gleichzeitig an mehrere Banken gestellt werden. Gültig wird die Zusage einer Bank oder eines anderen Kreditgebers erst mit dem beiderseits unterzeichneten Vertrag.
Weitere Informationen siehe Antrag
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