Der Begriff Auszahlung beschreibt im Rechnungswesen im Gegensatz zur Einzahlung, einen Abfluss von Geldmitteln aus dem Bestand. Für eine Auszahlung liegt gewöhnlich die Berechtigung des Empfängers für den Empfang der Zahlungsmittel vor. Dabei kann es sich um verschiedene Arten der Auszahlung handeln, z.B.:
- Rückzahlung von überschüssig gezahlten Geldern
- Bonus
- Erstattung eines hinterlegten Betrages
- Gewinne aus Wetten und sonstigen Gewinnspielen
- Gehalt, Honorar
- Vereinbarte Beträge für Dienstleistungen jeder Art
- Staatliche Leistungen – Kindergeld, Sozialhilfe, Fördergelder
- Versicherungsleistung im Schadensfall
- Sichtguthaben – Auszahlung durch Abhebung von Bargeld vom Girokonto
- Kündigung oder Auslaufen eines Sparvertrages – Auszahlung der angesparten Summe plus Zinsen
- Kredit, Baudarlehn
Auszahlungen können als Barauszahlung oder Überweisung auf ein Konto vorgenommen werden. Die Auszahlung von größeren Beträgen vom Gehalt bis zu Kreditsummen wird heute gewöhnlich bargeldlos vorgenommen, ebenso Auszahlungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen.
Inhalt
Auszahlungsvoraussetzungen
Ein Kredit kann entweder direkt nach der Genehmigung der beantragten Geldmittel durch die Bank ausgezahlt werden, zu einem vereinbarten späteren Zeitpunkt oder bei flexiblen Krediten auf Abruf. In jedem Fall ist die Auszahlung von Krediten an bestimmte, von den Banken geforderte und im Vertrag benannte, Bedingungen geknüpft. Baudarlehen werden auf unterschiedliche Art ausgezahlt, nämlich entweder vollständig oder nach Baufortschritt.
Zumeist begrenzen sich diese Voraussetzungen auf die erforderlichen Unterschriften auf dem Vertrag und die Stellung der Sicherheiten. Die Auszahlung selbst erfolgt aber beim Hauskauf erst nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars. In diesem Fall überweist die Bank den Darlehensbetrag in einer Summe an den Verkäufer. Beim Neubau dagegen ist die Auszahlung nur nach belegtem Baufortschritt möglich. Wird ein Architekt beauftragt, so leitet dieser die nötigen Unterlagen an die Bank weiter und unterrichtet diese so über den Baufortschritt. Wird das Haus jedoch vornehmlich in Eigenleistung erbaut, so müssen die Rechnungen für das Material vorgelegt werden, um den Baufortschritt zu belegen. Das Darlehen muss dabei innerhalb einer bestimmten Frist abgerufen werden. Andernfalls werden so genannte Bereitstellungszinsen fällig.
Auszahlung und Einzahlung
Das Gegenstück der Auszahlung ist die Einzahlung. Allerdings muss einer Auszahlung nicht eine Einzahlung vorausgehen. Ein direkter Zusammenhang von Einzahlung und Auszahlung besteht z.B. beim
- Girokonto
- Sparkonto
- Vorauszahlungen, Vorschusszahlungen für laufende Leistungen, bei denen Überschüsse periodisch wieder zurückgezahlt werden
Meist stehen Einnahmen und Einzahlungen jedoch nicht so engem Zusammenhang. Die Vermehrung der Geldmittel durch Einzahlungen und Einnahmen kann aus verschiedenen Geschäftstätigkeiten und sonstigen Tätigkeiten zusammengesetzt sein. Da aber die Auszahlungen, ausgenommen von Spenden usw., auf Berechtigungen beruhen, müssen für diese die erforderlichen Mittel vorhanden sein. Für die Auszahlung von Guthaben und Zinsen muss die Bank beispielsweise das nötige Kapital vorhalten, ebenso für die Auszahlung von Krediten. Ein Unternehmen muss die Mittel vorhalten, um fällige Gehälter und andere Leistungsentgelte auszuzahlen.
Voraussetzung für eine Auszahlung sind allerdings
- die Berechtigung
- Bestand von vorhandenen Deckungsmitteln, vorhandenen Zahlungsmitteln
Möglich ist eine Auszahlung nur, wenn der Antragsteller für einen Kredit, der Empfänger von anderen Geldern dazu berechtigt ist und wenn auch die Geldmittel auf der anderen Seite vorhanden sind, um die Auszahlung vorzunehmen. Daraus kann sich das Problem ergeben, dass zwar ein Geschäftspartner zum Erhalt einer Auszahlung berechtigt ist, der andere jedoch nicht über die notwendigen Geldmittel verfügt oder nicht willens ist, die Auszahlung vorzunehmen. In dem Fall kann die berechtigte Forderung gerichtlich durchgesetzt werden. Sind, wie z.B. beim Konkurs, der Insolvenz, keine Geldmittel für eine Auszahlung vorhanden, kann es sein, dass der Berechtigte dennoch leer ausgeht.
Auszahlung Kredit
Beim Kredit handelt es sich um ein verzinsliches Leihgeschäft. Die Bank zahlt dem Kreditnehmer aus ihrem Kapital gegen Zinsen einen bestimmten, bewilligten Betrag aus. Der Kreditnehmer muss diesen Betrag plus dem vereinbarten Zinsaufschlag in festgelegten Raten zurückzahlen. Die Auszahlung von einem Kredit verpflichtet den Kreditnehmer für die vereinbarte Laufzeit somit zu Einzahlungen.
Banken sind bemüht, das Risiko, dass diese Einzahlungen nicht vorgenommen werden können, so weit wie möglich zu mindern. Dazu führen Sie für Kredite jeder Art umfassende Prüfungen der Bonität, der Zahlungsfähigkeit der Antragsteller für die verschiedenen Kredite durch. Die Auszahlung eines Kredits wird erst vorgenommen, wenn diese Überprüfungen positiv abgeschlossen sind.
Mit der Digitalisierung und der Einführung der Online Kredite wurde die Auszahlung vom Kredit zu einer ausschließlich bargeldlosen Zahlung. Daher können Auszahlungen von genehmigten sogenannten Sofortkrediten auch unverzögert nach der Bewilligung vorgenommen werden.
Kredite – Auszahlung für eine bestimmte Verwendung
Ein typischer Kredit, bei dem die Auszahlung an eine bestimmte Verwendung gebunden ist, ist der Autokredit. Kredite mit einer Bindung der Verwendungen sind oft zinsgünstiger als Kredite für die freie Verwendung und werden leichter bewilligt. Durch die Bindung an den Verwendungszweck, steht das Sachmittel, das durch den Kredit erworben wird, als Sicherheit zur Verfügung. Beim Autokredit hat beispielsweise das Auto als Sicherheit für die gewährte Auszahlung der Kreditsumme und kann sichergehen, kaum einen Verlust zu erleiden.
Unbedingt zweckgebunden ist auch die Auszahlung von Immobiliendarlehen. In diesem Fall hat die Bank die Sicherheit für das Darlehen durch den Eintrag im Grundbuch. Vor Verlusten durch zu geringe Sicherheiten schützt auch die Auszahlung der Baukredite nach Baufortschritt. Ausgezahlt werden die Gelder jeweils für den aktuellen Baufortschritt. Für die fest umrissenen Baufortschritte legt die Makler- und Bauträgerverordnung maximal sieben Teilzahlungen der Kreditsummen fest. Bei einem Zahlungsausfall entspricht der Wert des noch nicht vollendeten Gebäudes dem von der Bank als Kredit eingesetzten Kapital.
Es könnte angenommen werden, dass die Auszahlung vom Kredit zur freien Verwendung höheren Risiken ausgesetzt ist. Als Sicherheit für diese Verbraucherkredite gilt das Gehalt des Kreditnehmers. Dies ist weniger sicher als eine Sachsicherheit wie das Auto mit einem verhältnismäßig stabilen Marktwert während der Laufzeit. Dennoch stellen die Auszahlungen dieser Kredite einen sehr hohen Anteil bei den von den Banken ausgezahlten Krediten. Im Vergleich zu den Auszahlungen sind die Zahlungsausfälle verhältnismäßig gering.
Wie der regemäßig herausgegebene Schufa Kompass auf der Basis vom Schufadatenbestand für 2018 zeigt, bedienen 97,9 % der Kreditnehmer in Deutschland die Rückzahlung ihrer Kredite vertragsgemäß. Die neuerliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr bestätigt den anhaltenden Trend zu einem hohen Niveau bei den Kredittilgungen. Gleichzeitig sind sogar die Auszahlungen für bewilligte Kredite gestiegen, nicht nur durch eine steigende Zahl von Kreditnehmern, sondern auch durch die Aufnahme von höheren Kreditsummen.
Die Auszahlung bei einem Kredit entspricht nicht 1 : 1 der beantragten Kreditsumme. Der Auszahlungsbetrag ist in der Regel um das Disagio von Gebühren und Zinsen gemindert.
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