Ein Darlehen wird immer nur dann ausgezahlt, wenn bestimmte Auszahlungsvoraussetzungen durch den Darlehensnehmer erfüllt sind. Diese Voraussatzungen werden vertraglich vereinbart und müssen innerhalb einer festgelegten Frist bei der Bank vorgelegt werden. Zu den Auszahlungsvoraussetzungen gehören neben dem vollständig unterzeichneten Darlehensvertrag auch der Nachweis über eine Eintragung der Grundpfandrechte an der vereinbarten Rangstelle im Grundbuch sowie sonstige vom Darlehensgeber (der Bank) eingeforderte Dokumente und Nachweise wie Einkommensnachweise oder notariell beurkundete Kaufverträge.
Die Auszahlung eines Darlehens durch die Bank erfolgt erst dann, wenn alle zuvor geforderten Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, beispielsweise alle Darlehensverträge vollständig unterschrieben sind, die Grundpfandrechte im entsprechenden Rang im Grundbuch eingetragen sind, alle angeforderten Nachweise und Bescheinigungen vorliegen.
Siehe Auszahlung
Auszahlungsvoraussetzung
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