Wenn eine Bank für ihren Kunden einem Dritten gegenüber eine Garantie abgibt, spricht man von einem Aval. Da die Garantie durch die Bank auch eingehalten werden muss, wenn der abgesicherte Fall eintritt, muss der Kunde eine Gebühr dafür zahlen – die Avalgebühr. Bei der Erteilung des Avals wird diese für die anfallende Bearbeitung fällig und entspricht etwa 1 % der Bürgschaftssumme. Bevor jedoch ein Aval erteilt wird, sind umfangreiche Prüfungen der Bonität des Kunden vonnöten. Dabei müssen die Bilanzen, die Gewinn- und Verlustrechnungen und die betriebswirtschaftlichen Auswertungen von Unternehmen geprüft werden, bzw. Privatpersonen müssen ihre gesamte Einkommens- und Vermögenssituation offen schildern. Trotzdem die meisten Avale auf unbestimmte Zeit gewährt werden, prüft die Bank jedes Jahr aufs Neue, ob sie diese Bürgschaft auch weiterhin übernehmen kann. Deshalb wird auch zusätzlich eine jährliche Avalgebühr in Höhe von 0,5 bis 1 % der Bürgschaftssumme dem Kunden belastet. Dieser Betrag ist jedoch deutlich geringer, als die Aufnahme eines Kredites, sodass man durch einen Aval für mehr Liquidität sorgen kann.
Eine Avalgebühr bezeichnet man auch als Bürgschaftsgebühr. Sie beinhaltet die Kosten, die für die Inanspruchnahme einer Bürgschaft berechnet werden. Dabei ist die Avalgebühr grundsätzlich vom Darlehensnehmer zu bezahlen.
Inhalt
Die Bankbürgschaft
Bei unterschiedlichen Situationen werden von den Banken oder Kreditinstituten Bankbürgschaften vergeben. Diese Bürgschaft kann beispielsweise als Alternative zur Mietkaution eingesetzt werden, aber auch in der Bauwirtschaft spielt die Bürgschaft von einer Bank eine wichtige Rolle. Mit Hilfe einer Bankbürgschaft können sich beispielsweise Auftraggeber absichern, dass die zugesagten Garantieansprüche auch dann übernommen werden, wenn das Bauunternehmen, das die Garantieansprüche zugesagt hat, während der fünfjährigen Garantiezeit in Insolvenz gegangen ist.
Bei einer Bankbürgschaft (oder als Bezeichnung auch Avalkredit) wird kein Kredit oder ein Darlehen vergeben, sondern die Banken oder Kreditinstitute verbürgen sich für eine eventuelle entstehende Schuld. Eine solche tritt dann ein, wenn der Bankkunde bei der Kreditbegleichung in Verzug gerät oder die zugesagten Leistungen nicht mehr erbringen kann. Dann wird aus der Eventualverbindlickeit ein tatsächlicher Kredit, der durch den Kunden dann zurückzuführen ist.
Obwohl bei Gewährung einer Bankbürgschaft kein Kredit im eigentlichen Sinne vergeben wird, werden dennoch von den Banken oder Kreditinstituten Gebühren berechnet, weil die Banken oder Kreditinstitute hier auch Risiken eingehen, wenn von dem Bürgschafts-Empfänger diese auch in Anspruch genommen werden. Ebenso gibt es umfangreiche Bonitätsprüfungen, um zu gewährleisten, dass der Bürgschaftskunde über eine gute Bonität verfügt.
Wenn eine Bank die Bürgschaft für einen Kredit oder ein Darlehen übernimmt, muss der Kreditnehmer die hierbei anfallenden Kosten sowie Gebühren für die Bürgschaftsübernahme an die Bank oder das jeweilige Kreditinstitut zahlen. Diese Bearbeitungsgebühr, die von der Bank erhoben wird, hängt mit der umfangreichen Bonitätsprüfung, die die Bank beim Kreditnehmer durchführen muss, zusammen. Hierbei muss von dem Unternehmen (also in diesem Fall vom Bürgschaftsnehmer) Bilanzen, betriebswirtschaftliche Analysen, etc., vorgelegt werden. Bei Privatpersonen sind ein vollständiger Einkommensnachweis (Kopie der Gehaltsabrechnung) sowie die Auskunft über die Vermögensverhältnisse des Kreditnehmers erforderlich. Die Bearbeitungsgebühr wird hier dann von der Bank erhoben und beträgt normalerweise 1 Prozent der Bürgschaftssumme.
Die Avalgebühren werden von der Bank normalerweise jährlich abgerechnet und vom Girokonto des Kunden abgebucht. Weitere Kosten fallen nicht an.
Die Höhe der Avalgebühr ist von der erforderlichen Bürgschaftshöhe, aber auch von der jeweiligen Bank oder Kreditinstitut abhängig. Neben den Kreditzinsen können die Banken oder Kreditinstitute eigene Zinsberechnungen vornehmen. Aus diesem Grund ist es auch lohnenswert, die Avalgebühren bei verschiedenen Banken oder Kreditinstituten zu vergleichen, bevor man einen solchen Vorgehensweise in Erwägung zieht und dann auch durchführt. Dabei muss man jedoch berücksichtigen, dass ein Avalkredit ein großes Vertrauen in die Kunden voraussetzt. Deshalb wird diese Kreditform häufig nur von der Hausbank, etwa von einer Genossenschaftsbank oder einer Sparkasse, bei denen der Kunde schon über einen längeren Zeitraum seine Bankgeschäfte abwickelt, angeboten. Die Direktbanken haben größtenteils diese Kreditform nicht im Angebot.
Normalerweise werden Bürgschaften in unbefristeter Form übernommen. Trotzdem gibt es bei der Bank jährlich ein Prüfverfahren, bei dem überprüft wird, ob die Voraussetzungen noch gegeben sind oder ob sich unter Umständen eine Veränderung der aktuellen Situation ergeben hat, die eventuell dann dazu beiträgt, dass dadurch es zu einer Rücknahme der Bürgschaft kommen kann. Auch diese Prüfung wird mit Hilfe der Avalgebühr bezahlt.
Dabei beträgt die anfallende Avalgebühr, wie bereits erwähnt, ungefähr 1 Prozent der Bürgschaftssumme und wird einmal im Jahr abgerechnet. Teilweise liegt diese auch im Bereich zwischen 0,5 und 1,0 Prozent. Auch deshalb lohnt sich hier ein Vergleich. Eine solche Avalgarantie wird von einer Bank oder einem Kreditinstitut nur dann abgegeben, wenn sich das Risiko für die Bank oder das Kreditinstitut sehr in Grenzen hält.
Wenn der Kunde die im Avalvetrag niedergeschriebenen Leistungen nicht gegenüber einer dritten Person oder einem Unternehmen erfüllen kann, tritt an dessen Stelle die Bank, die dies ja in der Bürgschaft zugesichert hat. Jetzt muss die Bank wieder ihrerseits dafür sorgen, dass sie von ihrem Kunden die Darlehenssumme ebenfalls zurück erhält. Aufgrund der Bonitätsprüfung dürfte hier jedoch dann das Risiko für die Bank, die Darlehenssumme nicht zurückbezahlt zu bekommen, beschränkt sein.
Avalgebühr bei einer Mietkaution
Im privaten Bereich erfolgt die Übernahme einer Bankbürgschaft in den meisten Fällen in Form einer Mietbürgschaft. Dabei übernimmt die Bank oder das Kreditinstitut gegenüber dem Vermieter durch die Bürgschaft die Garantie, dass dieser über eine gute Bonität verfügt und daher als risikoloser Mieter, der auch regelmäßig seine Miete zahlen kann, einzustufen ist. Somit ist dann das Mietaval normalerweise mit der Mietkaution identisch und entspricht ungefähr 2-3 Monatsmieten. Dabei hat für den Mieter das Mietaval den Vorteil gegenüber dem üblichen Mietkautionskonto dadurch, dass dieser keine liquiden Mittel aufbringen muss und somit auch keinen Betrag, wie beim Mietkautionskonto, zu hinterlegen hat.
« Zurück zum Wiki Index