Das Kürzel b.a.w. steht bei Vertragsabschlüssen für „bis auf weiteres“. Eine b.a.w.-Klausel in einem Kreditvertrag kann von der Bank eingefügt werden, um die die vereinbarten Zinsen auf „bis auf weiteres“ zu beschränken. In dem Fall heißt das: Steigen allgemein die Zinsen, wird die Geldbeschaffung auf dem Kapitalmarkt für die Bank teurer, können die Zinsen den aktuellen Zinssätzen angepasst werden. Im Grunde wandelt diese Klausel also einen Kredit, der zu einem bestimmten Zins abgeschlossen wurde, in einen Kredit mit variablem Zins. Eine solche Klausel kann sich allerdings auch auf viele weitere Konditionen für die Gewährung von Verbraucherkrediten, Kontokorrentkrediten und Baudarlehen beziehen.
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Zinsbindung bei Immobiliendarlehen
Insbesondere für die langfristigen Immobiliendarlehen wird im Kreditvertrag mit der Bank meist eine gewisse Zinsbindungsfrist vereinbart. Während der Zinsbindungsfrist darf die Bank die vereinbarten Zinsen nicht verändern. Zinsbindungsfristen können von 1 Jahr bis zu 20 Jahren vereinbart werden. Zu Zeiten von sehr günstigen Zinsen bietet die Zinsbindung dem Kunden den Vorteil niedriger Darlehenszinsen, selbst wenn zwischenzeitlich die EZB die Zinsen anhebt und damit das allgemeine Zinsniveau verändert. Umgekehrt kann die lange Zinsbindung auch Nachteile haben. Wird das Darlehn zu Zeiten hoher Zinssätze aufgenommen, kann der Kunde nicht von den sinken Zinssätzen während dieser Zeit profitieren. Während der Zinsbindungsfrist ist es dem Kreditnehmer nicht möglich, das Immobiliendarlehen zugunsten eines Wechsels zu einem günstigen Angebot einfach kündigen. Im Falle einer Kündigung während der Zinsbindungsfrist fallen hohe Vorfälligkeitsentschädigungen, die vielfach einen Wechsel sogar zur ungünstigen Finanzentscheidung machen können. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist kann der Kreditvertrag ohne Kosten einer Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden. Ein Kündigungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung hat der Kreditnehmer bei Immobiliendarlehen in jedem Fall nach Ablauf von 10 Jahren. Auch wenn eine Zinsbindung von 15 Jahren oder 20 Jahren vereinbart wurde, ist der Darlehnsvertrag nach 10 Jahren frei zur kostenfreien Kündigung durch den Darlehnsnehmer.
Variabler Zins kann Vor- und Nachteile haben
Jede Art von Kredit kann mit variabler Zinsregelung abgeschlossen werden. Es gibt auch Immobilienkredite, die zu variablen Zinsen angeboten werden. Diese Kredite werden auch als Gleitzinsdarlehen bezeichnet. Die Möglichkeit, bei veränderten Zinssätzen die Zinsen anzupassen kann auch in einer b.a.w.-Klausel eingefügt werden. In diesem Fall wird ein Darlehen zu einem bestimmten Zinssatz abgeschlossen. Die Formel für „bis auf weiteres“ öffnet der Bank allerdings den Weg, jederzeit die Zinsen aktuellen Zinssätzen anzupassen. Willkürlich die Zinsen beliebig erhöhen kann die Bank dennoch nicht. Eine Änderung der Zinsen muss den üblichen Zinsen zum aktuellen Zeitpunkt entsprechen. Dafür gelten bestimmte Richtlinien. Allerdings sind innerhalb eines aktuell gültigen Zinsniveau gewisse Spielräume für die Zinsgestaltung vorhanden.
Der Abschluss von einem Darlehn mit variablen Zinsen hat nicht nur Nachteile. Der Kreditnehmer kann auch einige wichtige Vorteile verbuchen:
- Darlehen mit variablen Zinsen werden für den Vertragsabschluss meist zinsgünstiger angeboten, da die Bank nicht das Risiko von Zinsverlusten bei steigenden Zinsen eingeht.
- Bei sinkenden Zinsen kann das Darlehn günstiger werden. In vielen Fällen müssen die Kreditkunden in diesem Fall, allerdings von der Bank eine Zinssenkung fordern, da diese von der Bank nicht sofort freiwillig vorgenommen wird.
- Während der gesamten Laufzeit des Darlehns hat der Kreditnehmer ein Kündigungsrecht von 3 Monaten bis 6 Monaten. Es gibt keine Beschränkung der Kündigungsgründe für den Kunden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann die Bank bei einem variablen Kredit nicht fordern.
- Da Kredite mit variablen Zinsen zu günstigeren Einstiegszinsen angeboten werden, eignen sie sich insbesondere für kurzfristige Kredite. Der Kredit mit einer sehr kurzen Laufzeit kann meist abgezahlt werden, bevor es zu einer Anpassung der Zinsen nach oben kommt. Selbst, wenn die Anpassung noch in der Laufzeit vorgenommen wird, kommt sie dem Kunden bei kurzer Laufzeit weniger teuer zu stehen.
Baudarlehen aus dem Bausparvertrag
Baudarlehen, die im Rahmen eines bereits zugeteilten Bausparvertrags angeboten werden, enthalten keine b.a.w.-Klausel. Diese Darlehen werden immer mit einer Zinsbindung vereinbart. Die Darlehen in Verbindung mit einem Bausparvertrag sind in der Regel auch zinsgünstig. Für diese Darlehen gelten die Kündigungsrechte wie bei allen Immobilienkrediten mit einer Zinsbindung. D.h., das Darlehn kann nach Ablauf der Zinsbindung, auf jeden Fall aber nach 10 Jahren, kostenlos vom Kreditnehmer gekündigt werden. Die Bausparkassen machen den Kunden Angebot für ein Darlehn mit angepassten Zinsen. Der Darlehnsnehmer kann das Angebot annehmen und zu veränderten Zinsen im Vertrag bleiben.
Langfristiges Darlehen – Vertrag genau prüfen, beraten lassen
Jeder Kreditvertrag sollte sehr genau geprüft werden, bevor der Kunde seine Unterschrift daruntersetzt. Bei den sehr langfristigen Immobiliendarlehen ist das besonders wichtig. Es geht hier um sehr hohe Summen. Für das Darlehen wird eine Grundschuld eingetragen. Das heißt, dass bei Zahlungsunfähigkeit eine schnelle Zwangsversteigerung zugunsten der Bank vorgenommen werden kann. Wird so ein langfristiger Kreditvertrag zu schlechten Konditionen abgeschlossen, ist der Kunde über viele Jahre daran gebunden, sofern es sich um ein Darlehen mit Zinsbindung handelt.
Allgemein müssen die Bedingungen für Kreditverträge eindeutig und bindend im Vertrag dargelegt sein. Klauseln gehören allerdings nicht den Bestandteilen bei einem Vertrag, die einem Leser sofort ins Auge springen. Dabei sind es aber gerade die verschiedenen Klauseln, die oft verschiedene Konditionen einschränken, unter bestimmten Bedingungen auch aufheben können. Sie gründlich zu lesen und zu prüfen, ist bei Abschlüssen für ein großes Darlehen besonders wichtig. Im Zweifelsfall kann ein unabhängiger Finanzberater, Steuerberater oder Anwalt hinzugezogen werden. Über das Für und Wider eines Vertrages können sich Kunden auch bei den Rechtsberatungen der Verbraucherzentralen informieren. Einmal mehr hingeschaut und gefragt, ist diesen Fällen immer besser als am Ende vielleicht draufzahlen zu müssen. Ein Berater bei der Bank übergeht manchmal gern die gründliche Erläuterung der Bedeutung verschiedener Klauseln wie der b.a.w.-Klausel. Es wird so hingestellt, als würden diese Klauseln kaum zum Einsatz kommen. Fakt aber ist:
Ein einmal unterzeichneter Vertrag ist in allen Punkten gültig. Das bezieht auch sämtliche Klauseln des Vertrags mit ein.
Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Vertrag eindeutig rechtliche Bestimmungen verletzt und fehlerhaft im Sinne des Rechts formuliert ist.
Steht im Kreditvertrag eine a.b.w.-Klausel, stimmt der Kreditnehmer mit seiner Unterschrift ohne Wenn und Aber einem Kredit mit variablen Zinsen zu. Dann sollte sich der Kunde sehr genau informieren, welche Vor- und Nachteile für ihn persönlich der Abschluss eines solchen Kreditvertrages hat. Für solche Verträge ist es wichtig, sich auch über die Zinsentwicklung und Zinsprognosen zu informieren.
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