Die Abkürzung b.a.w. steht für „bis auf weiteres“. Die b.a.w. Konditionen stellen damit also Konditionen dar, die nur bis auf weiteres, aber nicht über einen festgelegten Zeitraum hinweg gelten. Dabei werden sie häufig bei so genannten Dispositionskrediten verwendet, deren Zinssätze o. ä. dann kurzfristig an die aktuellen Entwicklungen auf dem Markt angepasst werden können. Mittlerweile findet man diese Konditionen aber auch zunehmend im Bereich der Baufinanzierung. Hier werden variabel verzinsliche Darlehen angeboten, die es dem Darlehensnehmer Flexibilität liefern sollen. Diese wird erreicht durch Sondertilgungen, die jederzeit möglich sind. Im Gegenzug kann die Bank aber auch die vereinbarten Zinsen jederzeit den aktuellen Entwicklungen auf dem Markt anpassen. Die meisten Kunden nehmen diesen höheren Zins aber gerne in Kauf, wenn sie dafür mehr Flexibilität bei der Rückzahlung des Darlehens erhalten.
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Bis auf weiteres – a.b.w. – typisch für Konditionen beim Dispokredit
Ein typisches Beispiel für Konditionen mit der Einschränkung „bis auf weiteres“ ist der Dispositionskredit, den die Banken für das Girokonto gewähren. Kaum ein anderer, von Verbrauchern genutzter Kredit, lässt so viele Frage offen wie der Disporahmen für die Überziehung des Girokontos. A.b.w.-Konditionen sind hier geradezu typisch. „Bis auf weiteres“, das bedeutet im Grunde nichts anderes, als das eine Vereinbarung solange gilt, bis sich in der weiteren Zeit neue Voraussetzungen und Bedingungen ergeben. Die Formulierung „bis auf weiteres“ gibt keinen Zeitrahmen vor, bis wann eine Vereinbarung gilt. Zu den Konditionen für den Dispokredit gehören:
- Die Höhe des Überziehungsrahmens, den die Bank für das Konto gewährt
- Der Zeitraum der Rückzahlung des Dispokredits
- Die Gewährung eines Überziehungsrahmens für ein Konto
- Die Zinsen für den Dispo
Die Konditionen dieser Art macht die Bank von ihren eigenen Geschäftsinteressen abhängig. So kann ein Dispo vollständig gestrichen werden, wenn sich das Einkommen, die Einkommensart des Kontobesitzers ändert. Erhält der Kunde, der zuvor ein Arbeitslosengeld bezog, nur noch Hartz IV, bietet diese Einkommensart der Bank keine Sicherheit mehr für eine Rückzahlung von Überziehungen. Ebenso kann die Bank den Überziehungskredit streichen, wenn ein Kunde über extrem lange Zeit für keinerlei Ausgleich seines Kontos gesorgt hat und eventuell auch noch die Zahlungseingänge auf dem Konto sichtbar sinken. Die Bank kann für den Dispo, der ohnehin der teuerste Kredit ist, die Zinsen erhöhen. Sinkt das Einkommen des Kontoinhabers, kann der Überziehungsrahmen gemindert werden. Daher gibt es für einen Dispokredit zum Girokonto auch keinen gesonderten Vertrag. Er ist, je nach Leistung der betreffenden Bank, Bestandteil des Girokontos. So gelten auch die Zinsen für den Dispo lediglich bis auf weiteres. Garantien für den Dispo, seine Höhe und Verzinsung gibt es für den Inhaber des Girokontos nicht. Die Bank kann sogar von heute auf morgen eine Rückzahlung der überzogenen Geldbeträge fordern.
Gelder aus Sozialleistungen sind für 14 Tage sicher
Kommt der Kontoinhaber der Forderung nach sofortigem Ausgleich des Dispo nicht nach, kann die Bank von ihrem Recht Gebrauch machen und die Gelder vom Konto einziehen. Es spielt dabei keine Rolle, welche Folgen das für den Kontoinhaber hat. Auch der Pfändungsschutz bietet hier keine Sicherheit. Wer allerdings Geld aus Sozialleistungen erhält, hat auf diese Gelder 14 Tage lang ungehinderten Zugriff. Wird das Geld gleich abgehoben oder auf ein anderes Konto überwiesen, ist es vor dem Zugriff durch die Bank erst einmal sicher. Die Forderung nach Ausgleich der Überziehung bleibt allerdings weiter als Schuldenposten erhalten.
Insgesamt sollten Kunden mit dem Überziehungskredit sehr überlegt umgehen. Ein schneller Ausgleich des Kontos ist schon aus Gründen der hohen Zinsen sinnvoll. Im Falle einer Notsituation, deren Ende nicht absehbar ist, ist der Dispo keine Lösung. Eine ständige Ausnutzung vom Dispo bis zur Überziehungsgrenze birgt immer die Gefahr, dass im Fall einer Notsituation das Konto nicht ausgeglichen werden kann.
Formulierung „bis auf weiteres“ bei anderen Krediten
Die Formulierung „bis auf weiteres“ kann eine Geschäftsbedingung, Kondition, einfach terminfrei offenlassen. So kann ein „bis auf weiteres“ vereinbarter Zins geändert werden, wenn die Zinsen allgemein steigen oder fallen. Werden bis auf weiteres kostenfreie Sonderzahlungen in bestimmter Höhe und bestimmter Anzahl zugestanden, kann die Bank dies beliebig nach einem, zwei oder mehr Jahren ändern. Es kann sein, dass günstige Konditionen des Angebots mit der Einschränkung „bis auf weiteres“ für die gesamte Laufzeit des Kredits gültig bleiben. Ebenso besteht aber die Möglichkeit, dass die Bank plötzlich neue Regelungen für diese Konditionen mitteilt. Sofern diese Änderungen mit den bindenden Bestandteilen des Vertrages vereinbar sind und auch rechtlich keine Zweifel zulassen, muss der Kunde sie dann akzeptieren. Es kann ebenso gut sein, dass neue gesetzliche Bestimmungen für den Kreditnehmer positive Veränderungen mit sich bringen und die Konditionen dem entsprechend angepasst werden müssen.
„Bis auf weiteres“ in anderen Verträgen
Die Formulierung „bis auf weiteres“ ist nicht nur bei den Konditionen für Krediten, sondern auch hinsichtlich von bestimmten Leistungen in Arbeitsverträgen zu finden. Möglicherweise fügt ein Arbeitgeber „bis auf weiteres“ ein, wenn er sich nicht auf eine zusätzliche Zuwendung dauerhaft festlegen oder übergeordneten Verhandlungen nicht vorgreifen möchten. Ist nicht klar erkennbar, in welchem Zusammenhang die Formulierung eingefügt wurde, sollte das umgehend geklärt werden. Bestimmte Konditionen, zum Beispiel die Zinsen nicht terminlich festzuschreiben, kann auch in Vereinbarungen über Ratenzahlungen formuliert werden.
B. a. w. – lieber genauer hinsehen
Enthält ein Vertragsformular, dass einem Kunden zugeschickt oder vorgelegt wird, bei den Konditionen, den Geschäftsbedingungen, die Formulierung „bis auf weiteres“, sollte sehr genau hingeschaut werden. In der Praxis finden inhaltliche Änderungen der betreffenden Konditionen oftmals nicht während der Laufzeit eines Kredits oder Gültigkeit eines anderen Vertrags statt. Betrifft die Formulierung allerdings sehr wichtige Konditionen, sollte sich jeder Kunde dazu erst einmal grundlegend informieren, um sich vor unangenehmen Überraschungen während der Vertragslaufzeit zu schützen.
Ganz entscheidend ist es, wenn b. a. w. Konditionen sich auf die Festsetzung der Zinsen beziehen. Steht hier ein „bis auf weiteres“, dann gibt es für diesen Kredit keinen Festzins. Damit lässt sich ein solcher Kredit auch nicht mit den vielen, sonstigen Krediten mit Zinsfestlegung für die Laufzeit oder Zinsfestschreibung für einige Jahre vergleichen. Hier müssten für einen aussagekräftigen Vergleich andere Kredite mit variablen Zinsen herangezogen werden. Vergleichbar sind hier höchstens die Einstiegszinsen. Ein Vergleich ist dennoch sinnvoll, denn es kommt noch auf andere Konditionen bei einem Darlehn an, zum Beispiel auf die Regelung für Sonderzahlungen.
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