Bei Bafög handelt es sich um eine Art der finanziellen Ausbildungsbeihilfe, die von in Deutschland dauerhaft gemeldeten Studierenden oder Schülern oder von Studierenden und Schülern mit der deutschen Staatsangehörigkeit in Anspruch genommen werden kann. Bafög wurde vor rund 45 Jahren in Deutschland eingeführt.
Um Bafög erhalten zu können, muss es sich generell um eine förderungsfähige Art der Ausbildung handelt. Dies ist bei fast allen Universitäten und Fachhochschulen im Bundesgebiet der Fall. Auch Schulen, sind oftmals als förderungsfähig anerkannt. Zumeist handelt es sich bei einer schulischen Ausbildung, für die das elternunabhängige Bafög beantragt werden kann, um Institutionen des Zweiten Bildungswegs, also Kollegs, Abendgymnasien oder Abendrealschulen, über die weiterführende Qualifikationen wie die Mittlere Reife, die fachgebundene Hochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife erworben werden können.
Für das Studium an Fachhochschulen oder Universitäten (auch an staatlich anerkannten Fernuniversitäten) erhalten Studierende nach der Bewilligung von Bafög in der Regel elternabhängiges Bafög für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung, jedoch nur solange sich die Bafög Empfänger in der Regelstudienzeit befinden. Dies bedeutet, dass das Einkommen und das Vermögen der Eltern ausschlaggebend dafür ist, ob und wie viel Bafög die Antragssteller erhalten. Um dies zu überprüfen verlangt das Amt bereits bei der Antragsstellung diverse Einkommens- und Vermögensnachweise der Eltern zur Einsicht.
Grundsätzlich ist der Kerngedanke, der hinter der Einführung von Bafög stand der, dass alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen, bei denen die Neigung und die fachliche Eignung für die jeweilig angestrebte Ausbildung gegeben ist, die finanzielle Hilfe, die für das Absolvieren der Ausbildung nötig ist, erhalten sollen. Die Förderung soll stets unabhängig von der sozialen und wirtschaftlichen Situation des Auszubildenden erfolgen. Sollten Eltern ihre Kinder also finanziell im Rahmen ihrer Ausbildungszeit nicht unterstützen können, so kommt die staatliche Hilfe in Form von Bafög in Frage.
Die Förderungsdauer, die Förderungshöhe und die Rückzahlung
Bafög kann grundsätzlich für eine komplette Ausbildung in Anspruch genommen werden. Lediglich mehrere (Fach-) Richtungswechsel können die Zeit der geförderten Ausbildung verkürzen, so dass einige Studenten oder Schüler für die letzten Semester auf den Erhalt von Bafög verzichten müssen.
Da für das elternabhängige Bafög immer das Vermögen und das Einkommen der Eltern einbezogen wird, kann grundsätzlich keine pauschale Summe genannt werden, die Auszubildende nach der Bewilligung von Bafög erhalten. Auch richtet sich die Höhe des Bafögs nach der finanziellen Situation des Empfängers. Sollte dieser also einer Beschäftigung nachgehen, mit der im Jahresdurchschnitt ein monatliches Einkommen von 450,00 Euro überstiegen wird, so wird die monatliche Auszahlungssumme des Bafögs entsprechend reduziert. Auch angespartes Vermögen, Kindergeld oder Besitztümer (wie zum Beispiel Immobilien oder teurer Schmuck) können sich auf die Höhe des Bafögs auswirken. Aus diesem Grund müssen Antragssteller im Rahmen ihres Erstantrags und auch im Rahmen ihrer Folgeanträge (Bafög muss in der Regel nach einem Jahr per Folgeantrag neu beantragt werden) ihre Vermögensverhältnisse offenlegen und dazu auch die nötigen schriftlichen Nachweise beifügen.
Lediglich beim elternunabhängigen Bafög, welches meist für schulische Weiterbildungen des Zweiten Bildungswegs gezahlt wird, sind das Vermögen und das Einkommen der Eltern, wie der Name schon sagt, unerheblich.
Ein großer Unterschied zwischen dem elternabhängigen und dem elternunabhängigen Bafög ist ferner, dass das elternunabhängige Bafög nicht zurückgezahlt werden muss. Es handelt sich somit um einen Vollzuschuss. Das elternabhängige Bafög hingegen muss, da es sich um einen Darlehenszuschuss handelt, zur Hälfte nach der Ausbildungszeit zurückgezahlt werden. Die erste Rückzahlungsrate wird fünf Jahre nach der letzten Zahlung von Bafög fällig.
Der Höchstsatz für Bafög Empfänger, beträgt aktuell 735,00 Euro pro Monat.
Wer kann wann Bafög erhalten?
Zu den Voraussetzungen für den Bezug von Bafög gehört, dass der Antragssteller deutscher Staatsbürger ist oder einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland nachweisen kann. Somit können generell auch Migranten und Geflüchtete, die in Deutschland leben, Bafög beziehen.
Zudem muss es sich bei der gewählten Ausbildung um eine förderungsfähige Ausbildung handeln, die staatlich anerkannt ist. Auch ist zu beachten, dass die Altersgrenze für die Förderung bei 30 Jahren liegt. Von dieser Altersgrenze sind alle schulischen Ausbildungen des Zweiten Bildungswegs und alle Bachelorstudiengänge betroffen. Für Masterststudiengänge und Promotionen liegt das Höchstalter bei 35 Jahre.
Lediglich im Falle von nachweisbaren längeren Krankheitszeiten, dem Wehrdienst, der Pflege von Angehörigen, der Erziehung von Kindern oder dem Erlangen der (fachgebundenen) Hochschulzugangsberechtigung über den Zweiten Bildungsweg kann die Altersgrenze für den Erhalt von Bafög in Ausnahmefällen und nur bei der Vorlage entsprechender Belege höher angesetzt werden.
Wie kann Bafög beantragt werden?
Seit dem 01. August 2016 haben Schüler und Studierende drei unterschiedliche Möglichkeiten, Bafög zu beantragen. Zum einen kann der Bafög Antrag ganz klassisch in Papierform beim örtlich zuständigen Bafög Amt (in der Regel das Studentenwerk) ausgefüllt und nebst nötigen Anlagen abgegeben werden. Zum anderen können Antragssteller die Online Formulare, die auf den Seiten der Bafög Ämter bereitgestellt werden, herunterladen, ausdrucken, ausfüllen, unterzeichnen und beim Bafög Amt entweder per Post oder persönlich einreichen. Darüber hinaus, und dies ist neu, kann die Antragsstellung digital per eID oder DE-Mail vorgenommen werden. Die beiden Verfahren ermöglichen einen sicheren Datentransfer über das Internet. Der große Vorteil ist, dass das Dokument nicht ausgedruckt werden muss und dem Antragssteller keine Versandkosten und lange Wege anfallen. Für die Nutzung des eID- oder des DE-Mail Verfahrens benötigen interessierte Antragssteller lediglich eine stabile Internetverbindung und einen neuen Personalausweis oder ein DE-Mail-Konto.
Sonderfall: Die Ausbildung ist im Ausland – Was nun?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch für eine Ausbildung im Ausland Bafög gewährt werden. Als wichtigste Voraussetzung für eine solche Förderung gilt, dass sich die Ausbildungsstätte (also die Schule oder die Universität) im Europäischen Ausland oder in der Schweiz befinden muss. Generell ist die komplette Ausbildung von Beginn bis zum Ende förderungsfähig gemäß Bafög.
Auch grenzüberschreitende Zusammenarbeiten zwischen inländischen und ausländischen Bildungseinrichtungen können finanziell über Bafög gefördert werden. Dies dann jeweils nur für die Dauer des tatsächlichen Aufenthalts im Ausland.
Des Weiteren sind auch Auslandsausbildungsaufenthalte, die im Rahmen einer inländischen Ausbildung im Ausland absolviert werden müssen, förderungsfähig gemäß Bafög. Hierfür ist lediglich eine Förderungshöchstdauer von zwei Jahren vorgegeben und die Anforderung, dass sich die Bildungseinrichtung im Europäischen Ausland oder in der Schweiz befinden muss.
Auch Auslandspraktika sind grundsätzlich förderungsfähig gemäß Bafög.
Für die Beantragung von Auslandsbafög können sich interessierte Antragssteller an eines der in Deutschland sitzenden Auslandsämter wenden. Welches Auslandsamt für welches Förderungsland zuständig ist, kann bequem im Internet recherchiert werden. Die zentrale Seite für die Recherche zu sämtlichen mit dem Bafög verbundenen Themen lautet: www.bafög.de.
Bafög oder Kredit
Nicht wenige Auszubildende und Studierende werden direkt zu Beginn ihrer Ausbildung mit der Frage konfrontiert, ob zur Finanzierung der Ausbildung oder des Studiums ein Kredit oder Bafög in Anspruch genommen werden soll.
Bei Bafög handelt es sich um einen Zuschuss, der nur zur Hälfte als Darlehen wieder zurückgezahlt werden muss. Die Konditionen der Rückzahlung sind beim Bafög besonders fair und transparent. So beginnt die Rückzahlungspflicht erst fünf Jahre nach der Ausbildung (meist nach dem letzten Erhalt von Bafög). Für die Abwicklung der Rückzahlung ist stets das Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA) zuständig. Etwa 4,5 Jahre nach der letzten Bafög Zahlung wird ein Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid an den ehemaligen Bafög Empfänger versandt. In diesem Schreiben werden die Höhe der Darlehensschuld, die Förderungshöchstdauer und alle wichtigen Rückzahlungsmodalitäten aufgeführt. Den Rückzahlungspflichtigen wird in dem Schreiben bereits ein Tilgungsplan und ein Maximalangebot zur vorzeitigen Rückzahlung vorgestellt. Um den Prozess der Rückzahlung von Bafög möglichst schnell abwickeln zu können, müssen ehemalige Bafög Empfänger das Bafög Amt über möglichweise neue Adressdaten oder Namensänderungen informieren. Die Ermittlung der Adressdaten durch das Bundesverwaltungsamt wird pauschal mit 25,00 Euro in Rechnung gestellt. Im Gegensatz zu herkömmlichen Krediten, die auch für die Finanzierung der Ausbildung oder des Studiums verwendet werden können, ist das Staatsdarlehen in Form von Bafög stets zinsfrei. Lediglich bei Zahlungsrückständen wird das Darlehen in Höhe der vollständigen Restschuld für die Dauer des Zahlungsrückstandes mit 6 % verzinst.
Eine Stundung der Rückzahlungspflicht kann unter besonderen Umständen genehmigt werden. In den meisten Fällen wird diese genehmigt, wenn der Rückzahlungspflichtige arbeitslos ist oder nur sehr wenig verdient. Aktuell können Berufstätige, die ein Nettoeinkommen von unter 1.145,00 Euro pro Monate haben, eine Freistellung von ihrer Rückzahlungspflicht beantragen. Diese Freistellung wird immer für ein Jahr gewährt und kann bei Bedarf nach diesem Jahr neu beantragt werden. Sollten die Rückzahlungspflichtigen verheiratet sein, so erhöht sich der Nettobetrag um derzeit 570,00 Euro auf insgesamt 1.715,00 Euro. Für jedes Kind wird die Freistellungsgrenze zudem um 520,00 Euro nach oben erhöht.
Bei einem Kredit handelt es sich um eine finanzielle Hilfe, die auch für die Finanzierung einer Ausbildung oder eines Studiums verwendet werden kann. Der große Vorteil gegenüber dem klassischen Bafög ist bei einem Kredit, dass die Kreditsumme individuell nach den eigenen Bedürfnissen mit der Bank vereinbart werden kann. Zwar ist generell davon abzuraten, eine hohe Kreditsumme in Anspruch zu nehmen, um sich während der Ausbildung teure Reisen, exklusive Smartphones oder trendige Markenbekleidung zu kaufen, theoretisch ist dies aber möglich. Vorteilhaft ist auch, dass nicht starre monatliche Auszahlungssummen, wie beim klassischen Bafög, vereinbart werden müssen. Die Banken und Kreditunternehmen bieten in der Regel monatliche, halbjährliche oder jährliche Auszahlungen der Kreditsumme an, die im Laufe der Ausbildung flexibel geändert werden können.
Auch kann bei einem herkömmlichen Kredit die monatliche Auszahlungssumme viel flexibler ausgewählt werden. Im Gegensatz zum Bafög können Kreditnehmer so finanzielle Engpässe, beispielsweise durch den Verlust des Studentenjobs oder einem teuren Umzug, besser bewältigen.
Im Gegensatz zum Bafög muss bei einem herkömmlichen Kredit die komplette Förderungssumme nach der Ausbildung entweder direkt oder schon wenige Monate später zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung wird von der kreditgebenden Bank oder dem Kreditinstitut selbst abgewickelt. Zwar können Ratenzahlungen mit der Bank / dem Kreditinstitut vereinbart werden, hierdurch erhöhen sich jedoch leider auch die zu zahlenden Zinsen enorm. Arbeitslosigkeit oder andere Arten von finanziellen Engpässen werden in der Regel von den Geldinstituten nicht als für die Rückzahlung anerkannte Freistellungsgründe akzeptiert. Bei seriösen Kreditgebern passt sich die Rückzahlungsrate dem monatlichen Einkommen an. Kreditnehmer müssen mit Rückzahlungssummen zwischen einem bis drei Prozent ihres Bruttoeinkommens rechnen. Die Rückzahlung erfolgt dabei im Durchschnitt über drei bis zehn Jahre. Die Zinssätze variieren von Kreditgeber zu Kreditgeber. Anders als beim Bafög ergibt sich bei Krediten jedoch immer eine Zinspflicht. Nicht selten liegen die Zinsen im Bereich um die 5 %.
Der Kfw-Bildungskredit
Viele Schüler und Studenten fallen im Laufe ihrer Ausbildung aus dem Bafög Bezug. Dies kann grundsätzlich unterschiedliche Gründe haben, ist aber meist auf mehrmalige Fachrichtungswechsel, negative Leistungsbescheide und dem Nichteinhalten der Regelstudienzeit zurückzuführen.
Neben der Beantragung eines herkömmlichen Bankkredits haben die Auszubildenden auch die Möglichkeit, einen Kfw-Bildungskredit in Anspruch zu nehmen. Dieser Kredit zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass es sich bei der Kfw-Bank um eine staatliche Bank handelt, Kreditnehmer so zu 100 % keinem unseriösen Unternehmen mit unrealistischen und nicht erfüllbaren Rückzahlungsmodalitäten „auf den Leim gehen“. Da es sich bei den Bildungskrediten der Kfw-Bank nicht um ein Staatsdarlehen, sondern um einen privatrechtlichen Darlehensvertrag handelt, wird dieser verzinst und zur vollen Höhe rückzahlungspflichtig. Kfw-Kredite können, da diese im Vergleich zu den Angeboten anderer Kreditgeber immer attraktiver sind, nur von Studenten und nur für die Finanzierung des Studiums in Anspruch genommen werden. Bezüglich der Auszahlungssumme ist die Bank relativ flexibel. So kann der Kreditnehmer zum Beispiel die Kreditsumme niedriger ansetzen als seinen vorherigen Bafög Bezug, wenn er die Differenz durch einen Studentenjob wieder ausgleichen kann. Kfw-Kredite können direkt bei den Bafög Ämtern beantragt werden.
Anders als beim klassischen Bafög tritt die Rückzahlungspflicht bei Kfw-Krediten bereits 18 Monate nach der Auszahlung der letzten Kreditrate in Kraft. In Bezug auf alle weitere Vorgaben unterscheidet sich die Rückzahlung eines Kfw-Kredits nicht von denen des klassischen Bafögs: Die Mindestrückzahlungsrate pro Monat muss 105,00 Euro betragen, die Begleichung der Raten erfolgt immer in einer Summe zur Höhe von drei Monatsraten und die Rückzahlung muss innerhalb von 20 Jahren komplett vorgenommen werden. Zudem ist das Bankdarlehen immer vor dem Staatsdarlehen zurückzuzahlen. Haben also Studenten in ihrer Ausbildung sowohl Bafög als auch einen Kfw-Kredit in Anspruch genommen, so muss der Kfw-Kredit zuerst bedient werden. Zwar kann auf Grund finanzieller Probleme eine Stundung der Rückzahlungspflicht eines Kfw-Kredits beantragt werden, leider laufen die Zinsen während der Stundungsphase jedoch weiter. Die Stundung kann immer für ein Jahr beantragt werden, bei Bedarf kann nach Ablauf des Jahres ein Verlängerungsantrag gestellt werden.
« Zurück zum Wiki Index