Die Bank deutscher Länder, oder abgekürzt auch BdL, war die Zentralbank in der westlichen deutschen Besatzung Zone, welch am 1. März 1948, nach dem zweiten Weltkrieg, gegründet wurde. Somit war sie die Ablösung der Reichsbank und die Vorgängerin der Bundesbank. Sie hatte ihren Sitz in Frankfurt am Main im ehemaligen Gebäude der Reichsbankhauptstelle.
Inhalt
Ausgangslage
Die Lage in Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg war, nicht nur wirtschaftlich, desaströs. Die schreckliche Finanzsituation war überall zu spüren. Deutschland ist wieder in ein System des Handels mit Tausch-Geschäften zurückgefallen, da die bis dahin gültige Währung Reichsmark ihren Wert fast vollständig verloren hat. Darüber hinaus behinderten die Alliierten ein Wirtschaftswachstum, durch die Schließung von Fabriken und die Einschränkung der Landwirtschaftlichen Produktion. Die wenigen Überlebensnotwendigen Ressourcen die die Menschen mit größter Mühe zusammentragen konnten wurden versteckt und gespart. Daraufhin beschlossen die Alliierten die wertlose Reichsmark abzuschaffen und die Deutsche Mark einzuführen. Diese Währungsreform war ihr Plan um elenden Zustände der Deutschen Einwohner zu verbessern. Die neue Währung sollte eine neue Marktwirtschaft mit sich ziehen.
Entstehung
Nach dem Sieg der alleierten Streitkräfte über Deutschland, wurde der Westen Deutschland unter den Besatzungsmächten Groß Britannien, Frankreich und Amerika aufgeteilt. Sowohl in der französischen als auch in der amerikanischen Besatzungszone wurden dann zuerst Landeszentralanken etabliert, welche nur innerhalb ihrer Besatzungszone wirkten. Doch die Briten waren der Meinung, dass es für ein neues, stabiles und demokratisches Deutschland notwendig ist eine gemeinsame Geldpolitik zu haben. Dieser Plan einer einzigen Zentralbank setzte sich durch und wurde zu der Bank deutscher Länder. Die zentrale Aufgabe der BdL war die Währungspolitik im Westen Deutschlands, welche aus der Umsetzung der gestarteten Währungsreform bestand. Die Gesetzliche Grundlage der Gründung der BdL bezieht sich auf das Gesetz Nr. 60 der des Alliiertengesetz und die Verordnung Nr. 129. Diese geben den Militärgouverneuren und Oberbefehlshabern die Vorgaben die Geldmittel bestmöglich zu verwenden, die Währung, das Geld- und Kreditsystem zu festigen und die ausgeschlossenen Landeszentralbanken an die Geschäftstätigkeit anzugleichen.
Aufgaben
Durch die Umsetzung der Währungsreform wurde eine der Aufgaben der BdL die Produktion und Verteilung der notwendigen Banknoten und Münzen der neuen Währung, der Deutschen Mark. Das Weitern war sie auch für die Kontrolle der Preisentwicklung zuständig. Darunter inbegriffen war das die BdL einschritt, wenn Preise sich zu stark erhöhten und diese dann wieder zu normalisieren. Im Laufe der Zeit gewann die BdL auch immer mehr Befugnisse in den finanziellen Bereich des Außenhandels oder im Bereich der Devisen. Sie übernahm alle Aufgaben einer Zentralbank.
Aufbau
Die BdL setzte sich grundlegen aus dem Direktorium und dem Zentralbankrat zusammen. Der Zentralbankrat setzte sich aus den neun Präsidenten der Landeszentralbanken, welche Institutionen der Länder waren, zusammen. Die neun Präsidenten wählten dann jemanden aus, der nicht bereit Präsident einer Landeszentralbank war, der dann Präsident des Zentralbankrates der BdL wurde. Diese Tagungen fanden in Frankfurt am Main statt. Dieser Präsident hatte aber nicht die alleinige Entscheidungsgewalt und durfte sich auch nicht selbst zur Wahl stellen. Für wesentlich Entscheidungen war der ganze Zentralbankrat zuständig, welche auch einen Vorsitzenden bestimmte. Karl Bernard wurde am 5. Mai 1948 der erste Vorsitzende. Im Laufe seiner Karriere war er erheblich an der Stabilisierung der deutschen Währung beteiligt.
Doch auch der Präsident des Direktoriums und sein Stellvertreter wurden durch den Zentralbankrat positioniert. Die Aufgabe weiter Mitglieder des Direktoriums aufzustellen obliegt dann dem Präsidenten des Direktoriums. Das Direktorium war dafür zuständig die Entscheidungen des Zentralbankrates umzusetzen. AM 20. Mai 1948 wurde Wilhelm Vocke als erster Präsident des Direktoriums gewählt. Die BdL stand aus rechtlicher Sicht mit ihren Befugnissen über den Landeszentralbanken.
Entwicklung
Die drei Landeszentralbanken in der französischen Zone traten der BdL und der alliierten Bankkommission erst am 16. Juni 1948 bei. Die neue Währung Deutsche Mark wurde bereits drei Monate nach der Gründung der BdL eingeführt. Kurz darauf schon wurde die BdL schon mit den finanziellen Aspekten des Außenhandels und vergleichbarer Aufgeben betraut Die wurde durch die Direktiven 12 und 21 der Alliierten Bankkommission ermöglicht. Der Aufgaben Bereich der „Joint Foreign Exchange Agency“ (JFEA), der „Joint Export Import Agency“ (JEIA) und der Gemeinsamen Außenhandelskasse (GAK) gingen sehr schnell auf die BdL über. Somit war dann auch die Verwaltung der Devisenbestände und die Durchführung des Devisenzahlungsverkehrs Verantwortung der BdL. Bereits 1951 war die BdL unabhängig und unterlag weder den Befugnissen der alliierten Besatzungsmächte noch der der damals neuen Bundesregierung unter Konrad Adenauer. Davor war sie an die Weisungen der Alliierten Militärregierung gebunden.
AM Anfang hatte die BdL einen Mitarbeiterstab von etwa 300 Personen. Dieser wuchs bereits innerhalb eines Jahres auf 1450 Mitarbeiter heran. Das erhaltende Grundkapital der BdL war zunächst noch in Reichsmark, und betrug umgerechnet 100 Millionen Deutsche Mark.
Die Deutsche Notenbank
Die Deutsche Notenbank war das Ost- Pendant zur BdL. Sie wurde am 20. Juli 1948 von der sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) in der Sowjetischen Besatzungszone gegründet. Die Gründung fand ungefähr einen Monat nach der Einführung der Deutschen Mark statt. Am 1. Januar 1968 wurde sie in Staatsbank der DDR umbenannt. Die Deutsch Notenbank war die Nachfolgerin der Deutschen Emissions- und Girobank. Der Sitz der Bank war zuerst in Potsdam wurde dann aber später nach Ost-Berlin verlegt. Sie hatte das alleinige Recht in der sowjetischen Besatzungszone Banknoten auszugeben und die Kassengeschäfte des Staathaushaltes zu führen. Sie war aber nicht unabhängig und unterstand der Aufsicht des Ministeriums er Finanzen. Kreditinstitute auf Landesebene wurden auch in die Deutsche Notenbank integriert. Die Deutsch Notenbank wurde durch ein Direktorium, mit einem Präsidenten, einem Stellvertreter und bis zu vier weiteren Mitgliedern geführt. Desweitern gab es einen Verwaltungsrat mit 17 Mitgliedern der die Notenbank leitete und kontrollierte. Die Mitglieder waren ehrenamtliche Arbeiter und die Entscheidungen wurden durch Stimmmehrheiten getroffen.
Ablösung der BdL
Nach dem Gesetz der deutschen Bundesbank wurde die BdL, die Zentralbanken und die Berliner Zentralbank am 1. August 1957 durch die Deutsche Bundesbank abgelöst. Dieses basierte auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949, welches eine Umstellung des Bankensystems fordert. Nach Artikel 88 Satz 1 muss die Währungs- und Notenbank als Bundesbank vom Bund errichtet sein. Zum Zeitpunkt der Ablösung hatte die BdL Devisen und Goldbestände von 10,105 Milliarden Mark.
Bankakzept
Bei einem Bankakzept wird ein Wechsel auf eine Bank, beziehungswiese in Kreditinstitut, bezogen. Dies vollzieht sich innerhalb eines Akzeptkredits und wird von der Bank akzeptiert. Im Zuge des Bankakzepts wird die Bank zum Bezogenen und ist dann verpflichtet bei Fälligkeit an den Begünstigten zahlen. Dadurch erhält der Bankkunde einen Kredit von der Bank, bei dem er im Gegensatz zu den Krediten bei der Geldleihe zunächst kein Geld erhält.
Wechsel
Der Wechsel ist Gegenstand eines Bankakzepts. Der Wechsel beschreibt ein Wertpapier, welches bestimmt, dass eine festgelegte Geldsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt an den Wechselausteller, von dem Bezogenen, gezahlt werden muss. Der Bezogene kann aber auch, auf Geheiß des Wechselaustellers, die Geldsumme an eine im Wechsel genannte Person oder Ort gezahlt werden. Somit muss der Kredit, der beim Wechsel gewährt wird, erst abbezahlt werden, wenn die Laufzeit des Wechsels abläuft.
Ablauf
Bei einem Bankakzept wird ein Wechselgeschäft, das bereits von einem erstklassigen Bankkunden aufgenommen wurde, auf eine Bank übertragen. Dieses Akzept muss aber von der Bank angenommen werden, dafür ist es meistens Notwendig, das der Kunde ein bonitätsmäßig erstklassiger Bankkunde ist. Denn die Bank verpflichtet sich dazu, dem Wechselaussteller den Wechsel zu bezahlen auch wenn der Kreditnehmer, der den Wechsel auf die Bank übertragen hat, nicht dazu in der Lage sein sollte den Wechsel einzulösen. Damit wird sie zum Bezogenen und gewährt dem Kunden einen Kredit mit enorm günstigen Zinsen. Doch meistens kommt es nicht zu diesem Fall, da die Bank oft in einem zweiten Vertrag festhält, das der Kreditnehmer sich dazu verpflichtet den Wechselbetrag vor der Fälligkeit anzuschaffen. Nach dem Bankakzept ist es der Bank möglich den Wechsel in liquide Mittel zu verwandeln. In den meisten Fällen wird das Akzept dann von der selbst Bank oder in manchen Fällen von einer anderen Bank diskontiert. Wenn das Bankakzept aus zahlungs- und sicherungshalber Gründe an einen anderen Kunden weitergegeben wird, ist die Bank dafür verantwortlich das der Wechsel von diesem auch abbezahlt wird. Für den Fall das die nicht geschieht haftet die Bank. Dies lohnt sich, weil nach einem Bankakzept die Bank einem Dritten einen recht zinsgünstigen Kredit zur Verfügung stellen kann. Die Laufzeit eines Bankakzept ist aber oft stak begrenzt und beträgt nur ungefähr drei Monate.
Akzeptkredit
Der Akzeptkredit ist eine besondere Form der Kreditleihe. Der Prozess in dem ein Kreditinstitut beziehungsweise eine Bank einen Wechsel, der von einem Kreditnehmer auf sich gezogen wurde, von einem Kunden akzeptiert ist der Akzeptkredit. Das Bankakzept ist der Teil indem die Bank den Wechsel akzeptiert. Die Bank ist dann dazu verpflichtet den Wechsel gegenüber dem Besitzer des Akzepts einzulösen. Auch im Fall, dass der Kreditnehmer den Wechsel gegebenenfalls nicht decken kann muss die Bank den Akzeptbesitzer bezahlen. Doch meistens wird die wechselrechtliche Haftung nur von der Bank übernommen, wenn sich der Kreditnehmer sich in einem zweiten Vertrag dazu verpflichtet den Wechselbetrag mindestens ein Tag vor der Fälligkeit anzuschaffen. In diesem Verfahren bietet das Bankakzept eine höhere Bonität und Verwendungsmöglichkeit des Wechsels. Der Akzeptkredit hat heutzutage keine große Bedeutung mehr und mach nur 2,6% des kurzfristigen Kreditvolumens gegenüber Nichtbanken aus. Dies liegt zum Teil daran, dass beim Akzeptkredit die Rediskontierungsmöglichkeiten wegfallen. Der Privatdiskont ist eine Sonderform des Akzeptkredits. Dieser diskontierte Wechsel geht von einer Privatdiskont-AG aus und ist mit einem Bankakzept versehen. Privatdiskonte können nur geschehen, wenn ein zwingendes Import-, Export-, Lohnverhandlung- oder Transithandelsgeschäft vorliegt. Diese Verfahren wurde aber bereits zum 1. Januar 1992 eingestellt.
Verwendung
Ein Bankakzept kommt größten Teils im Außenhandel vor. Dort finanziert er dann Importgeschäfte, da Akzepte ohne spezielle Besicherung und in hohen Beträgen gegeben werden. Dabei wird das Akzept oft bei einer anderen Bank diskontiert. Solch ein Bankakzept innerhalb eines Akzeptvertrages wird nur mit erstklassigen Unternehmen eingegangen, welch sehr Kreditwürdig sind. Bei genauerer Betrachtung läuft im Außenhandel das Bankakzept ab, indem ein Importeur oder ein Exporteur veranlasst, dass seine Hausbank einen Kreditvertrag abschließt, der einen Bankakzept beinhaltet. Nun wird von Importeur oder Exporteur ein Wechsel ausgestellt den die Hausbank als Bezogene annimmt und unterschreibt. Als Bezogene ist die Hausbank nun verpflichtet den Wechsle am Fälligkeitstag einzulösen. Dies ist nach Artikel 28 des Wechselgesetzes bestimmt. Im Fall das der Gläubiger nun der Exporteur und somit auch der Begünstigter ist entspricht die Wechselsumme der Importsumme. Er ist nun dazu als Kreditnehmer dazu verpflichtet die Wechselsumme, einen Tag bevor die Fälligkeit abläuft, aufzubringen. Darüber hinaus ist im Kreditvertrag niedergeschrieben, dass die Bank, die den Wechsel akzeptiert hat, den Wechsel innerhalb eines Diskontkredits ankauft. Dann muss sie dem Kreditnehmer den Wechselbetrag abzüglich der Diskontzinsen gutschreibe. Im weiteren Verlauf kann der Kreditnehmer damit nun Lieferungen bezahlen. Wenn aber zur Bezahlung von Lieferschulden der Wechselbetrag von der Bank direkt dem Kunden ausgehändigt wird, verlangen die Banken eine Akzeptprovision. Dieses Verfahren stellt für die Unternehmen ein sehr vorteilhaftes und einfach nutzbares Kredit- und Zahlungsmittel da.
Desweitern kann ein Bankakzept auch als Zahlungsmitte funktionieren, mit dem Verbindlichkeiten im Inland beglichen werden. In diesem Fall wird das Akzept in der eigenen kreditgebenden Bank zum Diskont eingereicht. Mit dem Wechsel als Zahlungsmittel werden dann die Schulden eines Unternehmens bei einem Lieferanten oder andern Gläubigern beglichen.
Theoretisch kann das Bankakzept auch als Kreditmittel liquide Mittel beschaffen. In dieser Funktion wäre es dann ein Finanzakzept, bei dem es um die reihen Geldbeschaffung geht und nicht um Waren- und Handelsgeschäfte. Dies funktioniert indem eine Bank von einem Kunden ein Bankakzept akzeptiert, welcher den Wechsel dann bei dieser oder einer anderen Bank zur Diskontierung einreicht. Dadurch wird dem Kunden der Wechselbetrag ohne den Diskont, welche in Form von Zinsen auftritt, gutgeschrieben.