Die sogenannten Bankabsicherung ist für die Bank ein wichtiger Punkt im Kreditgeschäft. Dabei handelt es sich um die Absicherung einer Bank, die sich mit diesem Begriff bei der Kreditvergabe eine gewisse Sicherheit verschafft. Es gibt verschiedene Möglichkeiten den Kredit abzusichern, eine Möglichkeit ist der Akkreditiv. Aber auch die Bank selbst kann sich gegen eventuelle Ausfälle absichern. Dabei spielt die Sicherung der Einlagen eine sehr wichtige Rolle.
Inhalt
Bankabsicherung bei Krediten
In der heutigen Zeit ist die Kreditvergabe ein großes Geschäft für die Banken. Aber nicht jeder Kreditnehmer ist ausreichend Kreditwürdig und somit muss die Bank sich absichern. Es kann immer vorkommen, dass ein Kreditnehmer aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, die Rückzahlungsraten nach Vertrag zurückzuzahlen. Gegen diese Unsicherheit bietet sich die Bankabsicherung an. Bei der Bankabsicherung kümmert sich die Bank darum, dass sie Möglichkeiten findet, um ihren Verlust zu gering wie möglich zu halten. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, welche die Bank nutzen kann.
- 1. Ein Akkreditiv
- 2. Sicherheiten
Der Akkreditiv
Der Akkreditiv ist ein Geschäftsversorgungsvertrag. Bei diesem Vertrag ist ein Kreditinstitut verpflichtet, die Zahlungen zu leisten, wenn der Kreditnehmer nicht im Stande ist, die Zahlungen selbst zu finanzieren. Im Grunde handelt es sich um eine Art Bürgen. Durch diese Möglichkeit kann die Bank sich gerade bei einem hohen Kredit gut absichern und kann die eigenen Verluste in Grenzen halten, wenn der Kreditnehmer nicht mehr im Stande ist, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Also im Grunde muss das Kreditinstitut also der Bürge einspringen und die Zahlungen übernehmen. Dabei wird das Kreditinstitut dabei als Akkreditivbank bezeichnet.
Die Sicherheiten
Sicherheiten sind für eine Bank eine gute Möglichkeit, um sich abzusichern. Dabei können einige Sicherheiten angegeben werden
- Immobilien
- Antiquitäten
- Fahrzeuge
- andere Wertgegenstände
In der Regel geben Banken nur einen Kredit, wenn der Kreditnehmer mit einer guten Bonität ausgestattet ist. Aber es kann natürlich auch vorkommen, dass trotz einer guten Bonität der Kreditnehmer schon nach kurzer Zeit in finanzielle Engpässe kommt und die Zahlungen an die Bank nicht mehr leisten kann. Der Grund für die finanzielle Schwierigkeit spielt dabei keine Rolle, von Arbeitslosigkeit bis Krankheiten gibt es unzählige private Gründe. Diese privaten Gründe spielen für die Bank allerdings keine Rolle, denn sie muss ihr geliehenes Geld also den Kredit wieder eintreiben und fordert dann die Sicherheiten ein. Dabei spielt es eine große Rolle, wie hoch die Sicherheiten sind. Heute gehören Immobilien und Lebensversicherungen zu den Sicherheiten, die in der Regel angeboten werden. Gerade Immobilien sind sehr interessant für die Bank. Seit einigen Jahren herrscht in Deutschland Wohnungsnot und somit sind und werden auch in Zukunft die Immobilienpreise steigen. Die Bank nimmt die Immobilie als Sicherheit und kann diese, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, diese veräußern und somit den Kredit ausgleichen. Eventuelle Überzahlungen werden an den Kreditnehmer ausgezahlt.
Die Höhe der Sicherheit
Die Bank nimmt zwar die Sicherheit für den Kredit an, aber die Sicherheit muss mindestens den Wert des angeforderten Kredits haben. Bevor die Sicherheit in den Vertrag aufgenommen wird, muss auch die Wertminderung bedacht werden. Ein Kredit hat immer eine festgelegte Laufzeit und die Sicherheit muss die ganze Laufzeit über den Wert behalten oder im besten Fall im Wert steigen. Eine Sicherheit, die während der Laufzeit an Wert verliert bietet sich zwar auch an, aber die Wertminderung wird von der Bank mit eingeplant.
Die unterschiedlichen Sicherheiten für die Bank
Die Bankabsicherung kann in verschiedenen Formen erfolgen. Die Form wird anhand des Kredites bestimmt. Bei einer Finanzierung für ein Bauvorhaben oder den Kauf einer Immobilie mit Grund sichert sich die Bank mit einem Grundschuldbucheintrag ab. Kann der Kreditnehmer seine Raten nicht begleichen, dann hat die Bank das Recht die Immobilie mitsamt des Grundstücks bei einer Zwangsversteigerung zu veräußern. Durch den Verkaufswert kann die Bank den Kredit tilgen.
Bei einem Autokredit nimmt die Bank den Kfz-Brief an sich und ist im Grunde der Besitzer des Fahrzeugs. Der Kreditnehmer ist nur der Halter des Fahrzeugs. Erst, wenn die gesamte Schuld gegenüber der Bank beglichen ist, bekommt der Halter den Fahrzeugbrief ausgehändigt und ist vollständiger Eigentümer des Fahrzeugs. Kann der Halter die Raten an die Bank nicht mehr zurückzahlen, dann zieht die Bank das Fahrzeug ein und wird es verkaufen. Der Verkaufswert wird zur Tilgung des offenen Kredit genommen.
Auch Sparkonten und Bausparverträge können als Sicherheit dienen. Der Kreditnehmer kann zudem seine Renten- und Lebensversicherung als Bankabsicherung an die Bank abtreten.
Die Bankabsicherungen sind von Bank zu Bank und von Kredit zu Kredit unterschiedlich. Im Beratungsgespräch können die einzelnen Optionen durchgesprochen werden. Es besteht sogar die Möglichkeit, die verschiedenen Sicherheiten zu kombinieren, um einen Kredit zu bekommen. Hierbei spielt eine gute Beratung und Vorbereitung eine entscheidende Rolle.
Bankabsicherung – Wann fordert die Bank Sicherheiten?
Grundsätzlich wird bei Beantragung eines Kredits die Bonität des Kreditnehmers genau geprüft. Dazu gehören die Einnahmen, die Ausgaben und das Zahlverhalten bis zum Zeitpunkt des Kreditantrags. Schon bei einer nicht bezahlten Rechnung in der Vergangenheit kann es zu einer negativen Bonität kommen. Bei einer negativen Bonität wird die Bank zuerst keinen Kredit gewährleisten. Durch eventuelle Sicherheiten, die mindestens die Höhe des geforderten Kredits haben, kann es auch bei einer schlechten Bonität zu einem Kredit kommen. Dabei dient die Sicherheit zur Absicherung der Bank. Wann die Bank eine Sicherheit verlangt ist unterschiedlich. Bei einer schlechten Bonität muss eine Sicherheit her, sonst wird die Bank keinen Kredit gewährleisten. Bei kleinen Krediten bis zu etwa 10.000 Euro reicht der Bank meist die Schufa und ein festes Einkommen. Dann ist keine Sicherheit notwendig. Allerdings kann das nicht pauschalisiert werden, denn jede Bank entscheidet selber, wann eine Bankabsicherung stattfindet.
Der Einzug der Bankabsicherung
Jeder Kreditnehmer ist vertraglich verpflichtet seine Ratenzahlungen zum festgelegten Zeitpunkt zurückzuzahlen. Im Vertrag wird die Zahlung wahlweise zum 1. eines Monats oder zum 15. eines Monats festgelegt. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Rate in vollständiger Höhe auf dem Konto der Bank eingegangen sein. Schon nach dem zweiten Fehlverhalten hat die Bank das Recht die Bankabsicherung einzusetzen, um ihren Verlust so gering wie möglich zu halten.
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