Die Bankbilanzrichtlinie muss von jeder Bank eingehalten werden, die täglich Bankgeschäften nachgeht. In der Bilanz werden alle Wertkategorien gegenübergestellt, die eine Bank im Laufe des Jahres gemacht hat. Bekannt ist die Bankbilanz auch als Jahresbilanz, die von allen Unternehmen gemacht wird. Es gibt verschiedene Arten von Bilanzen, die für verschiedene Zwecke gedacht sind, von der Unternehmensbilanz, die für das Unternehmen wichtig ist bis hin zur Bankenbilanz, welche Einnahmen und Ausgaben der Bank über das Jahr verteilt beinhaltet. In einer Bankbilanzierung muss die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der entsprechende Anhang enthalten sein. Dieser genaue Aufbau wird als Bankbilanzrichtlinie bezeichnet.
Inhalt
Aufbau einer Bankbilanz
Anhand der Bankbilanzrichtlinie muss die Bank ein genaues Schema einhalten.
Beispiel:
Aktivseite | Passivseite |
---|---|
1. Kasse und Barreserven inklusive Mindestreserven | 1. Verbindlichkeiten bei der Zentralbank |
2. Forderungen an Kreditinstitute | 2. Verbindlichkeiten bei anderen Kreditinstituten |
3. Forderungen an Kunden von Kundenkrediten | 3. Verbindlichkeiten bei Kunden wie Tagesgeld, Spareinlagen, Sichteinlagen auf Girokonten, Termineinlagen |
4. Schuldverschreibungen | 4. Verbindlichkeiten (verbrieft) wie Pfandbriefe, Bankanleihen, Sparbriefe |
5. Aktien | 5. Treuhand- und sonstige Verbindlichkeiten |
6. Beteiligungen | 6. Rechnungsabgrenzung und Rückstellungen |
7. Anteile an verbundenen Unternehmen | 7. Nachrangige Verbindlichkeiten |
8. Sachanlagenvermögen | 8. Genussrechtskapital |
9. Rechnungsabgrenzungsposten | 9. Fonds für allgemeine Bankrisiken |
10. Eigenkapital | |
Summe | Summe |
Die formellen Vorschriften
Die Bankbilanzrichtlinie ist die formelle Vorschrift, wie die aktuelle Jahresbilanz einer Bank auszusehen hat. Dabei muss die Bilanz genau der Richtlinie folgen, von der Aktivseite mit den einzelnen Posten bis hin zur Passivseite. Am Ende beider Seiten steht die Gesamtsumme. Das Schema der Bilanz muss immer gleich bleiben und wird im Gesetzbuch geregelt. Nichtbanken unterscheiden bei den Verbindlichkeiten und Forderungen nur zwischen lang- und kurzfristigen Laufzeiten. Bei einer normalen Bank kommen noch genauere Gliederungen hinzu. Die Gliederung wird anhand der Laufzeit festgehalten. Hier gibt es die Laufzeiten:
- unter 3 Monate
- von 3 Monaten bis zu 1 Jahr
- von 1 Jahr bis 5 Jahren
- über 5 Jahre
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung müssen die Banken sich an festgelegte Formblätter halten. Sie sind in Konto- und Staffelform zulässig. Diese Angaben sind Pflicht und müssen festgehalten werden.
Die Barreserven in der Bankbilanz
Nach der Bankbilanzrichtlinie gehört auf die erste Seite auf die Aktivseite die Barreserven und die Liquidität. Hierzu zählen alle Vermögensgegenstände, welche die Bank umgehend veräußern kann, um liquide zu bleiben. Das wird als statische Liquidität bezeichnet. Industrieunternehmen lassen diesen Posten meist unter der Position Kasse laufen. Bei der Bank muss dazu noch ein Mindestreserveguthaben vorhanden sein, das ebenfalls auf der Aktivseite betitelt werden muss. Das gilt auch für Guthaben, dass normalerweise nicht zur Verfügung steht.
Das Eigenkapital
In der Bankbilanzrichtlinie ist festgelegt, dass auf der Passivseite unter Punkt 10 das Eigenkapital festgehalten werden muss. Bei einer Bank besteht das Eigenkapital aus Kapitalrücklagen, Bilanzgewinn und -verlust sowie anderen Gewinnrücklagen. In Fachkreisen werden diese Arten von Eigenkapital auch als hartes Kernkapital bezeichnet.
Finanzaktiva
Ebenfalls in der Bilanz festgehalten sind die Schuldverschreibungen. Sie gehören zu den Finanzaktiva. Dabei werden die Schuldverschreibungen nicht als solche in der Bankbilanz festgehalten, sondern sind unter andere festverzinsliche Wertpapiere oder unter Forderungen an Kunden hinterlegt. Sie können unterschiedlich bilanziert werden. Das hängt von der eigentlichen Ausgabe der Schuldverschreibung ab. Beim Kauf von Schuldverschreibungen sind sie unter den oben genannten Posten zu finden. Bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen sind sie auf der Passivseite unter Verbindlichkeiten an Kunden festgehalten.
Unter dem Bilanzstrich
Nachdem alle Summen und Geschäfte sachgemäß eingetragen wurden, kommt am Ende auf der Aktivseite und auf der Passivseite jeweils eine Summe zusammen. Auf der einen Seite befindet sich dann der Verlust und auf der anderen Seite der Ertrag. Somit ist die Bilanzierung der Bank komplett. Mit Hilfe dieser Angaben kann die Bank nun feststellen, ob sie Plus oder Minus gemacht hat.
Die Gewinn- und Verlustrechnung
Laut Bankbilanzrichtlinie muss die Bank auf eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Auch sie wird nach genauen Vorschriften angefertigt und muss immer folgend aufgebaut sein.
Aufwendungen | Erträge |
---|---|
1. Zinsaufwendungen | 1. Zinsaufträge |
2. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | 2. Laufende Erträge |
3. Abschreibungen | 3. Erträge aus Zuschreibungen |
4. Außerordentliche Aufwendungen | 4. Sonstige betriebliche Erträge |
5. Steuern | 5. Außerordentliche Erträge |
6. Jahresüberschuss | 6. Jahresfehlbetrag |
Summe aller Aufwendungen | Summer aller Erträge |
Die Zinsertragsbilanz
Die Bankbilanzrichtlinie besagt, dass die Zinsertragsbilanz auf beiden Seiten der Gewinn- und Verlustrechnung an erster Stelle stehen muss. Die Zinsen sind der tragende Teil der Bankgeschäfte und somit der Hauptgrund für die Funktion der Bank. Die Zinsen werden nicht nur nach Kundengruppen, sondern auch nach Produkten und Volumen anhand der Ursprungslaufzeiten dokumentiert. Dabei gibt es für die einzelnen Positionen spezielle Kennzahlen, die sich in
- Laufzeiten
- Zinsphasen
- Bonitätsanforderungen
- Bearbeitungsgebühren
- Mitarbeiterverkaufsstärke
unterscheiden.
Die Informationsfunktion
Die Bankbilanzierung hat eine wichtige Funktion. Sie gibt nicht nur Information darüber, wie gut die Bank wirtschaftet, sondern ist auch für Einleger und Eigenkapitalgeber interessant. Gerade Einleger wollen natürlich wissen, ob ihre Anlage bei der ausgesuchten Bank in Sicherheit ist und fordern im Vorfeld die Bankbilanz an. Auch Eigenkapitalgeber können die Informationen einfordern, um künftige Unternehmensentwicklungen sicher zu wissen. Gerade sie tragen ein hohes unternehmerisches Risiko und das kann mit der Bankbilanzierung ein wenig gemindert werden. Dabei bietet die Bankbilanzierung nur die notwendigen Informationen, wenn sie anhand der Bankbilanzrichtlinie aufgebaut ist. Auch nur dann ist sie rechtlich einwandfrei.
Bankbilanzrichtlinie festgehalten im Bankbilanzrichtlinien-Gesetz
Damit jede Bank sich an die Richtlinien der Bankbilanz halten muss, wurde ein Bankbilanzrichtlinien-Gesetz erlassen. 1990 wurde das Gesetz angepasst, damit jede Bank sich an die gleichen Vorgaben halten muss. Somit sieht jede Bankbilanz genau gleich aus, denn die Vorgaben sind im Gesetz festgehalten. Zudem gibt es verschiedene Formblätter, die genau Aufschluss über den Aufbau einer Bankbilanz geben. Die neuen Gesetze sind für alle Kreditinstitute geltend, egal in welcher Rechtsform sie arbeiten oder wie groß sie sind. Auch ausländische Banken müssen sich nach dem Gesetz richten. Zudem sind Zweigstellen von den Gesetzen betroffen, auch wenn sie in einem EG-Staat liegen. Die kompletten Unterlagen müssen beim Bundesanzeiger veröffentlicht werden und sind sind beim Handelsregister unaufgefordert einzureichen. Als Frist gelten die ersten neun Monate nach Ablauf eines Geschäftsjahres, also bis zum September des laufendes Geschäftsjahres.
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