Grundsätzlich gibt es über das Jahr verteilt einige Tage, an denen Banken keine Geschäfte abwickeln. Zu den normalen Bankfeiertagen gehört das Wochenende. Samstag und Sonntag sind die Banken immer geschlossen. Zudem werden an diesen beiden Tagen keine Geschäfte getätigt, denn die Bank bleibt von Freitag Nachmittag bis Montag Morgen zu. Dann gibt es noch Tage, die von den gesetzlichen Feiertagsregelungen abweichen. Diese Tage werden dann zusätzliche Bankfeiertage genannt. Auch an diesen Tagen werden keine geschäftlichen Transaktionen durchgeführt. Der Gegenpart dazu sind die Bankarbeitstage. An den Bankarbeitstagen werden in den Geschäftszeiten Bankgeschäfte abgewickelt.
Inhalt
Der Feiertag
Der Feiertag ist ein wiederkehrender Tag, der in jedem Jahr am gleichen Tag stattfindet und als arbeitsfrei gilt. Meist haben Feiertage einen religiösen der einen weltlichen Ursprung. Es gibt die nationalen Feiertage und die regionalen Feiertage. Die nationalen Feiertage sind landesweit einheitlich und die regionalen Feiertage sind von Region zu Region sehr unterschiedlich. Während einige Regionen sich über einen freien Tag freuen können, wird im restlichen Staat ganz normal gearbeitet.
Die nationalen Feiertage
In ganz Deutschland gelten einige Feiertage als gesetzliche Feiertage. Dazu gehören:
- 1. Januar (Neujahr)
- Karfreitag und Ostermontag
- 1. Mai
- Pfingstmontag
- Christi Himmelfahrt
- Tag der Deutschen Einheit
- 1. und 2. Weihnachtsfeiertag
An diesen Tagen haben alle Banken geschlossen und es werden keine Arbeiten erledigt. Dann gibt es noch:
- Heiligabend
- Silvester
an denen die Banken ebenfalls geschlossen haben, obwohl diese beiden Tage eigentlich als normale Arbeitstage gelten und sogar der Einzelhandel teilweise bis 16 Uhr geöffnet hat. Die Zahlungsverkehrssysteme, mit denen die Banken ihre hauptsächlichen Aktionen machen, sind allerdings nur an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Die regionalen Feiertage
Zu den regionalen Bankfeiertagen zählen auch die Feiertage, die auf eine bestimmte Region begrenzt sind. Sie sind nicht nur von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich, sondern auch von Gemeinde zu Gemeinde. Im restlichen Staat gelten sie als ganz normale Arbeitstage, an denen die Banken ganz normal geöffnet haben und ihren Arbeiten nachgeht. Zu den regionalen Feiertagen gehören:
- Drei heiligen Könige (6. Januar)
- Fronleichnam
- Maria Himmelfahrt
- Reformationstag
- Buß- und Bettag
- Allerheiligen
- Augsburger Friedensfest
Grundsätzlich sind an regionalen Feiertagen die Zahlungsverkehrsverfahren alle in Betrieb und können genutzt werden. Allerdings sind die Filialen in den betroffenen Gemeinden geschlossen. Nur im restlichen Land sind ganz normale Arbeitstage und aus dem Grund funktionieren auch die verschiedenen Zahlungssysteme ganz normal. Auch Gutschriften oder Belastungen werden meistens während eines regionalen Bankfeiertags nur in den betroffenen Regionen nicht ausgeführt. In allen anderen Regionen werden Überweisungen, Gutschriften und Lastschriften normal ausgeführt.
Die unechten Feiertage
Neben den gesetzlichen und den regionalen Feiertagen gibt es noch die unechten Feiertage. Diese Feiertage sind mit festlichen Ereignissen verbunden. Der Gesetzgeber hat auf diese Feiertage keinen Einfluss und sie sind auch nicht von ihm festgelegt worden. Aus dem Grund wird bei diesen Tagen von unechten Feiertagen gesprochen. Die unechten Feiertage sind meist Tage an denen ein bestimmtes Brauchtum, eine Sitte oder Traditionen ausgelebt werden. Sie werden von dem größten Teil der Gesellschaft beachtet und freiwillig akzeptiert. Aus dem Grund hält sich der Gesetzgeber bei solchen Feiertagen raus. Zu diesen unechten Feiertagen gehören:
- Karneval, Fastnacht und Fasching
- Erntedankfest
- Martinstag
- Nikolaus
In dieser Kategorie hat sich im Grunde nur ein Bankfeiertag eingeschlichen und das ist der Rosenmontag. Gerade in den Hochburgen des Karnevals wie Köln, Düsseldorf oder Mainz bleiben am Rosenmontag die Banken geschlossen. Der unechte Bankfeiertag hat sich mittlerweile etabliert. In allen anderen Regionen handelt es sich um einen ganz normalen Arbeitstag und somit sind auch die Banken üblich ihrer Geschäftszeiten geöffnet. Auch alle Zahlungsverkehrssysteme arbeiten einwandfrei und können genutzt werden.
Das Zahlungsverkehrssystem TARGET2
TARGET2 ist ein Zahlungsverkehrssystem, das EU-weit arbeitet. Allerdings arbeitet das System nicht an den Bankfeiertagen, sondern nur an allen anderen Tagen. Zu den Tagen, an denen das TARGET2 System nicht arbeitet gehören:
- Samstage
- Sonntage
- Neujahr
- Karfreitag
- Ostermontag
- Tag der Arbeit
- 25. und 26. Dezember
Das bedeutet, wenn eine Zahlung an einem solchen Bankfeiertag ausgeführt werden soll, dann erfolgt die Belastung in der Regel erst einen Tag später. Allerdings nur, wenn es sich bei diesem Tag nicht ebenfalls um einen Bankfeiertag handelt. Die Überweisung beziehungsweise die Belastung auf dem Konto ist dann erst am nächsten Bankarbeitstag auf dem Konto zu erkennen.
Mittlerweile haben sich die Bankfeiertage national durchgesetzt und zählen auch zu den TARGET-Feiertagen. An den Feiertagen werden auf der ganzen Welt keine Zahlungen weitergeleitet oder stattfinden. Es gibt zwar einige nationale und regionale Abweichungen, aber ansonsten sind die Feiertage klar geregelt. Es kann auch vorkommen, dass die TARGET-Regelung mehr Bankfeiertage sieht als es offiziell gibt. Das bedeutet, wenn in einer Region die TARGET-Regelung gilt und es ist kein Bankfeiertag, dann werden an diesem Tag trotzdem keine Transaktionen durchgeführt. Genauso verhält es sich, wenn es sich um einen Bankfeiertag handelt und um einen TARGET-Arbeitstag. Die Zahlungen werden erst am kommenden Arbeitstag durchgeführt. Der Bankfeiertag ist eigentlich ein Tag mit Arbeitsruhe, der gesetzlich geschützt ist. An diesem Tag ruht die ganze Arbeit. Sie wird dann am kommenden Arbeitstag nachgeholt.
Der normale Geschäftsbetrieb
Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das Überweisungsrecht festgehalten. Das Überweisungsrecht gilt allerdings nur an Bankgeschäftstagen, somit während des normalen Geschäftsbetriebes. Das sind alle Werktage, von Montags bis Freitags. Ausnahmen stellen hier Samstag und Sonntag dar. An den fünf Werktagen sind nicht nur die Filialen einer Bank ganz normal geöffnet, teilweise von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, sondern auch Überweisungen werden den ganzen Tag durchgeführt. Somit ist an einem Werktag ein ganz normaler Geschäftsbetrieb.
Die Geschichte des Bankfeiertages
Die ersten Bankfeiertage wurden 1871 in England beschlossen. In diesem Jahr wurden Oster- und Pfingstmontag, der 26. und 27. Dezember und der erste Montag im August. 1965 wurde der erste Montag im August auf den letzten Montag im August verschoben. In Europa gibt es den Bankfeiertag im August nicht. Dafür gibt es andere Bankfeiertage, die oben genannt sind. In Deutschland sind die ersten Bankfeiertage als Banken- und Börsenkrise bezeichnet worden. Heute gehören die Bankfeiertage ganz normal in den Alltag und werden von allen wahrgenommen.
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