Das Bankgeheimnis verpflichtet Banken absolutes Stillschweigen über Kunden und deren Geschäfte zu wahren. Das Bankgeheimnis begründet ein Vertrauensverhältnis zwischen Kreditinstitut und Kunden. Es dient zum Schutz der Privatsphäre, hat leider aber auch Lücken. So kann und muss die Bank gegenüber staatlichen Stellen Auskunft erteilen, insbesondere dann, wenn im Rahmen von Steuerermittlungsverfahren Datenauskünfte erforderlich werden. Die Einführung der Zinsabschlagssteuer hat dazu geführt, dass das Bankgeheimnis erheblich gelockert wurde. Lediglich im Bereich des Zivilrechts kann vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden. Im Normalfall informiert die Bank ihre Kunden darüber, dass Auskünfte angefordert wurden. Durch die Informationspflicht der Banken gegenüber dem Finanzamt über Höhe und Inanspruchnahme von Freibeträgen lassen sich Rückschlüsse ziehen über den Kontostand jedes Bankkunden ziehen. Verstirbt ein Kunde, so hat die Bank aufgrund erbschaftssteuerlicher Vorschriften ebenfalls eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Finanzamt.
Inhalt
Was ist das Bankgeheimnis?
Das Bankgeheimnis, ursprünglich Bankkundengeheimnis, stellt die Pflicht der Kreditinstitute da, keine Daten, Tatsachen und Wertungen der Kunden weiterzugeben, sondern diese geheim zu halten. Im englischen Sprachgebrauch spricht man von der banking secrecy. Sobald eine Geschäftsverbindung zwischen Kunden und Kreditinstitut vorhanden ist, muss die Verschwiegenheit eingehalten werden. Beim Bankgeheimnis handelt es sich um zivilgerichtliche Definition, die nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) stets eine Pflicht zur Verschwiegenheit der Kreditinstitute über die Finanzverhältnisse der Kunden gegenüber Dritten ist. Ausnahmen bilden gesetzlich geregelte Fälle, die die Kreditinstitute anhalten Informationen herauszugeben. Die Banken sind in solchen Fällen dazu verpflichtet die Angaben z.B. an behördliche Institutionen weiterzugeben, wenn sie nach diesen Informationen verlangen. Zur Privatsphäre des Menschen zählt unter anderem auch das Bankgeheimnis, dass ein wesentliches Element davon einnimmt. Im Kontrast hierzu steht der Staatsanspruch, die gleichmäßige und zutreffende Besteuerung von Einzelpersonen und deren Vermögen sowie deren Zinseinnahmen durchzuführen. Aus diesem Grund wurde das Bankgeheimnis im Zug des Zinsabschlags ein wenig gelockert und in einem weiteren Schritt des sogenannten Kontenabrufverfahrens fand eine weitere Abschwächung statt.
Deutsches Bankgeheimnis
Die Geschichte des Bankgeheimnisses in Deutschland geht bis in das Jahr 1619 zurück. Sowohl von der Rechtssprechung als auch vom Gesetzgeber wird das Bankgeheimnis vorausgesetzt und wird seit eben diesem Jahr 1619 als sogenanntes torkonstitutionelles Gewohnheitsrecht anerkannt. Aus Sicht der Bank handelt es sich bei dem Bankgeheimnis um eine allgemeine Pflicht der Bank mit einer besonderen Ausprägung. Die Vermögensinteressen der Kunden müssen geschützt werden und dürfen somit auch nicht beeinträchtigt werden. Über vertragliche Regelungen wird das Verhältnis zwischen Kreditinstitut und Kunde geregelt. In den AGBs einer Bank ist in Ziffer 1 AGB das Bankgeheimnis gefestigt. Hierbei muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Vereinbarung in den AGBs einen deklaratorischen Charakter entfalten kann. Es ist daher sinnvoller, dass das Bankgeheimnis als Gewohnheitsrecht gehandhabt wird und mit § 311 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gehandelt wird. Hieraus entsteht mit der Aufnahme eines geschäftlichen Kontaktes ein gesetzliches Schuldverhältnis. Der Vorteil für die Kunden besteht nun darin, dass bei der Kontaktaufnahme mit dem gewünschten Kreditinstitut jeglicher Austausch von Informationen und Daten unter den Schutz des Bankgeheimnisses fällt.
Was ist der Zweck des Bankgeheimnisses?
Nicht nur für die Kunden hat das Bankgeheimnis Vorteile, sondern auch für das Kreditinstitut. Zum einen wird auf Kundenseite durch das Bankgeheimnis das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Grundgesetzbuch (GG) verwirklicht. Auf der anderen Seite hat das Kreditinstitut ein Berufsrecht, mit dem die freie Berufsausübung gemäß Artikel 12 GG innerhalb des Bankgeheimnisses geschützt ist. Banken können von dem Recht Gebrauch machen, Dritten Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kunden zu verweigern. Ausnahmen bilden die angesprochenen spezialgesetzlichen Regelungen, die das Bankgeheimnis aufheben müssen. Das Bankgeheimnis kann als Grundstein für das Verhältnis und die Arbeit mit den Kunden angesehen werden kann. Eine unbefugte Einsichtnahme durch Dritte wird durch das Bankgeheimnis verhindert und ausgeschlossen.
Unterliegt das Bankgeheimnis dem Bundesdatenschutzgesetz?
In der politischen Vergangenheit wurde immer häufiger diskutiert, ob das Bankgeheimnis nicht eigentlich dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unterliegt und wie sich dies auf die Realität auswirken würde. Eine Stellungnahme des BGH ist dem Urteil vom 27.02.2007 zu entnehmen. Das Verhältnis von Bankgeheimnis und Datenschutz wird gemäß und zum größten Teil durch den § 1 Absatz 3 Satz 2 BDSG geregelt. Hiernach sind Verpflichtungen, die zur Wahrung von Berufsgeheimnissen gedacht sind, von den Bestimmungen des BDSG ausgenommen und werden dadurch nicht beeinflusst. Dies hat zur Folge, dass Bankgeheimnis und Datenschutz nebeneinander gelten können. Weiterhin fungiert das Datenschutzrecht als eine Art Auffangfunktion im Verhältnis zum Bankkundengeheimnis.
Ausnahmen des Bankgeheimnisses
Seit 1998 müssen die Banken in Deutschland dem Bundeszentralrat für Steuern (BZSt) die Höhe von angemeldeten Freibeträgen eröffnen und obendrauf nochmal die dazu passenden Inanspruchnahmen. Hieraus kann der BZSt Rückschlüsse auf die Höhe des Kontostandes der Kunden schließen. Kunden, die auf öffentliche Leistungen angewiesen sind, werden in begründeten Ausnahmefällen überprüft. Hierzu zählen Kunden, die Sozialhilfe, Arbeitslosengeld sowie BAföG beziehen. Die Meldepflicht von Zinszahlungen gemäß § 4 Absatz 2 & § 8 Zinsinformationsverordnung (ZIV) wird seit Januar 2004 durch die Zinsinformationsverordnung geregelt.
Wie passen Bankgeheimnis und Bankauskunft zusammen?
Neben dem Bankgeheimnis gibt es auch die sogenannten Bankauskünfte. Kreditinstitute und Kunden haben natürlich ein Interesse daran, dass Banken innerhalb eines Bankgeschäftes Bankauskünfte angeben können. Die Bankauskünfte steht jedoch in Konflikt mit dem Bankgeheimnis. Damit Kunden und Banken trotzdem auf Bankauskünfte zurückgreifen können, sind die Regeln hierfür in den AGBs des jeweiligen Kreditinstituts geregelt. Solche Auskünfte sind in der Regeln sehr allgemein formuliert und geben keine großen Details über die persönlichen Angaben des Kunden, wie zum Beispiel Kredite oder Kontoguthaben preis. Privatpersonen sind durch die AGBs dazu verpflichtet eine Zustimmung zu geben.
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