Das Bankrecht ist eine Zusammenfassung von verschiedenen Gesetzen und Rechtsnormen, die sich mit dem Kreditwesen befassen. Die Rechtsverhältnisse bei Banken, deren Geschäften und der Bankenaufsicht werden im Bankenrecht zusammengefasst. Das Bankrecht gibt es in zwei Varianten, das internationale und das nationale Bankrecht. Das nationale Bankrecht wird als europäisches und das internationale Bankrecht als supranational bezeichnet.
Inhalt
Die Geschichte des Bankrechts
Nachdem die Börsen sich langsam aber sicher einen wichtigen Platz erschaffen haben, wurde das erste Kapitalmarktrecht geschaffen. Das war im April 1625 und fand in Frankfurt, der heutigen Bankenstadt statt. In dem Kapitalmarktrecht wurde der Durchschnittskurs festgelegt, der für Wechselmakler und Kaufleute bindend war. Erst knapp 40 Jahre später kam eine Ordnung für die Geschäfte von Kaufleuten und Wechselmaklers zum Tragen. Die Ordnung wurde als Wechselordnung bezeichnet und gilt bis heute als die erste rechtliche Norm im Kredit- und Bankenwesen.
Die ersten Gesetze rund um die Sparkassen kamen 1838 dazu. Sie wurden als das Sparkassengesetz bezeichnet und waren ein Reglement rund um die Geschäftsgebaren der Sparkasse.
1896 kam dann das erste Börsengesetz dazu. In ihm wurden Pfandrecht, Bürgschaft und Hypothek rund um das Geschäft der Banken festgehalten. Das BGB wurde dann noch ein wenig ausführlicher und so kamen noch Informationen zum Zahlungsverkehr und die Rechtsverhältnisse für Darlehen und andere Geschäfte hinzu.
Das erste Kreditwesengesetz kam 1934 zum Tragen. In ihr sind alle Daten und Rechte festgehalten, die das Kreditinstitut aber auch den Kreditnehmer vor unsachgemäßen Unternehmungen schützen sollten. Die allgemeine Ordnung in Sachen Richtlinien sollte zudem dafür sorgen, dass beide Parteien vor Verlusten geschützt werden.
Als Meilenstein im Bankrecht zählt die Solvabilitätsverordnung, kurz auch SolvV genannt. Sie wurde 2007 ins Leben gerufen und beinhaltet nicht nur Regelungen zum nationalen Kreditwesen, sondern auch für das internationale Kreditwesen. Die Normen wurden 2014 für alle EU-Staaten bindend und gilt als Grundlage für für Finanzkrisen.
Die Gründung des Bankrechts
Gegründet wurde das Bankrecht mit seinen verschiedenen Sparten von dem Institut für Bankwirtschaft und Bankrecht. Ihren Sitz hat das Institut in Köln an der Universität. Sie wurde 1957 gegründet und gilt als die älteste Abteilung für Bankrecht in Deutschland. Der erste Leiter der Abteilung war Hans Carl Nipperdey, der als der älteste Leiter bekannt wurde. Die Leiter haben das Bankrechtsgebiet immer weiter ausgebaut und erweitert. So befinden sich heute auch das Wertpapier- und das Kapitalmarktrecht im Bankrecht.
Bankrecht heute
Heute besteht das Bankrecht aus verschiedenen Regelungen rund um finanzielle Transaktionen. Dazu gehört:
- das bürgerliche Recht
- das Handelsrecht
- spezialgesetzliche Vorschriften
Das Bankrecht selbst wird als ein ganz eigenes Sachgebiet betrachtet und enthält unzählige Rechtsnormen. Alle Angelegenheiten rund um das Bank- und Kapitalmarktwesen sind mit dem Bankrecht zu regeln. Für alle Eventualitäten gibt es spezielle Richtlinien und gesetzliche Vorschriften, an denen sich die betreffenden Parteien zu jeder Zeit halten müssen. Das Bankrecht ist schriftlich festgehalten. Mittlerweile beinhaltet das Bankrecht sogar einige Aspekte, die eigentlich eher zum Versicherungsrecht gehören. Aber dabei handelt es sich um die private Altersvorsorge, die auch als Kapitalmarkt gilt.
Der Begriff Bankrecht
Im Grunde gibt es keine genaue Definition zum Bankrecht, denn es wird institutionell und funktionell verstanden.
Das institutionelle Bankrecht
In dem institutionellen Bankrecht geht es in erster Linie immer um die Rechtsverhältnisse von Kreditinstituten und Banken. Dabei wird der Begriff Bank eigentlich für drei Arten gebraucht:
- die öffentlichen Banken
- die privaten Banken
- die Genossenschaftsbanken
Dabei wird eine Bank immer nach ihren Geschäften gemessen. Finanzdienstleistungen und alle anderen geschäftlichen Tätigkeiten sind im Bankwesen festgelegt und unterliegen dem institutionellen Bankrecht.
Das funktionelle Bankrecht
Das funktionelle Bankrecht richtet sich nicht nach den Banken, sondern nur nach der gewerblichen Tätigkeit. Somit kommt das Bankrecht nur dann zum Tragen, wenn es um Geldschöpfung, Geldaufbewahrung, Geldumlauf und Geldvernichtung geht. Dabei geht es in erster Linie immer um Geld. Dazu gehören auch alternative Zahlungs- und Überweisungssysteme.
Öffentliches und privates Bankrecht
Das Bankrecht unterteilt sich in das öffentliche und das private Bankrecht.
Das öffentliche Bankrecht
Zum öffentlichen Bankrecht zählen alle Funktionen die mit Einflussnahme oder mit staatlicher Mitwirkung getätigt werden. Zum zentralen Punkt im öffentlichen Bankrecht gehört das staatliche Aufsichtsrecht. Im Aufsichtsrecht sind alle Vorgaben und Gesetze festgehalten, bei denen es um die aktive Kontrolle und deren Einhaltung geht. Dem Bankgewerbe soll mit dem Aufsichtsrecht eine gewisse Struktur gegeben werden. Aber auch das schützen des Banksystem ist eine Idee dahinter. Zudem können die Gewerbesicherheit und das Wettbewerbsrecht beibehalten werden, denn durch die Kontrolle sind Fehler kaum möglich. Zu den weiteren Zielen des Aufsichtsrechts gehört der Verbraucherschutz. Gerade im Bankbereich gelten strenge Richtlinien und Gesetze, die dafür sorgen, dass die Wahrnehmung des Verbrauchersrechts auch eingehalten wird. Die Solvenz der Marktteilnehmer wird beispielsweise kontrolliert um die Geschäftspartner vor finanziellem Schaden weitgehendst zu schützen. Auch das Währungsrecht unterliegt dem öffentlichen Bankrecht.
Das private Bankrecht
Das private Bankrecht befasst sich mit den Statuten und Richtlinien, die eine Bank und der Kunde haben. Dabei geht es um die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Kunden und Bank. Trotz der Ausführlichkeit des privaten Bankrechts gibt es keine einheitliche Norm, denn es gibt viele Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten. Der größte Teil des privaten Bankrechts ist im BGB festgehalten. Das Tagesgeschäft unterliegt strengen Richtlinien, die in Verträgen zwischen Bank und Kunde festgehalten werden. Die bekanntesten Verträge im privaten Bankrecht sind der Darlehensvertrag und das Verbraucherdarlehen. Auch Bürgschaften, Sicherheitsübereignungen und Hypotheken sind im privaten Bankrecht genau geregelt. Die einzelnen Faktoren werden in separaten Verträgen festgehalten, an die sich beide Parteien zu halten haben. Im Grunde lassen sich die Geschäftsbereiche im privaten Bankrecht in der Bereiche unterteilen:
- dem Zahlungsverkehr
- dem Kredit
- dem Konto
Diese drei Kategorien sind für den Kunden die wichtigsten Elemente bei einer Bank. Damit es keine Diskrepanzen gibt, sind die Kategorien im privaten Bankrecht genau festgehalten. Es gibt für jeden Bereich eigene Richtlinien und Gesetze. Beispielweise, dass ein Kredit nur aufgrund eines nachweisbaren Einkommens bewilligt werden kann oder dass der Kunde die Pflicht hat, seine Raten pünktlich und in vollständiger Höhe ohne weitere Aufforderung an die Bank zurückzuzahlen hat.
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