Die Bauanzeige ist ein spezieller Antrag, der nicht von einem Architekten eingereicht wird, sondern von dem Bauherren selbst. Er wird bei der Baubehörde eingereicht und dient einem Bauvorhaben, das nicht ohne Baugenehmigung durchgeführt werden darf. Im Grunde ist der Bauantrag der Plan B bei der Bauplanung.
Inhalt
Bauantrag, vereinfachter Bauantrag oder Bauanzeige
Für ein Bauvorhaben wird in der Regel ein Bauantrag benötigt, der aus vielen verschiedenen Formularen besteht. Der Bauantrag wird immer in dreifacher Ausführung ausgestellt und beim Bauamt und der Gemeinde eingereicht. Die dritte Ausführung ist für die Unterlagen des Bauherren. Heute kann bei einem Bauvorhaben zwischen drei Anträgen entschieden werden. Der richtige Antrag wird vom Architekten und der Bauhausfirma bestimmt. Die beiden Objektplaner kennen die Forderungen des Bauherren und entscheiden dann über den einzureichenden Antrag. Alle drei Antragsarten werden beim Bauamt und der Gemeinde eingereicht und müssen frühzeitig eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich und dauert von einem Monat bis zu neun Monaten oder mehr. Die Kosten für alle Anträge werden von dem Bauherrn getragen und werden bei Antragsstellung fällig.
Die Bauanzeige
Bei einem Bauvorhaben, das in einem Gebiet mit gültigen B-Plan liegt, kann in der Regel eine Bauanzeige reichen, um ein Bauvorhaben in Gang bringen. Bei der Erteilung einer Bauanzeige sind keine weiteren Genehmigungen mehr notwendig, die vom Bauherren besorgt werden müssen. Die Aufgabe geht an die Hausbaufirma und deren Projektplaner weiter. Zusammen mit dem Bauherren ist er dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen eingeholt werden. Allerdings gibt es bei der Bauanzeige einen Nachteil, denn sobald die Anzeige eingereicht wurde, können fehlende Unterlagen oder Unterschriften nicht mehr nachgereicht werden. Mit der Abgabe muss der Bauherr auf die Entscheidung warten und sich dem Urteil hingeben. Fehlen Unterlagen, dann muss eine neue Bauanzeige eingereicht werden, die dann zusätzlich Kosten verursacht. Der Vorteil einer Bauanzeige ist die Zeit. Grundsätzlich wird die Genehmigung innerhalb von vier Wochen erteilt. Ist bis dahin keine schriftlich Genehmigung vorhanden oder die Bauanzeige abgelehnt worden, dann gilt sie als genehmigt und mit dem Bauvorhaben kann gestartet werden.
Der Bauantrag
Ist bei B-Plan vorhanden, dann muss ein Bauantrag eingereicht werden. Ein Bauantrag ist auch notwendig, wenn der Bauherr von den B-Plan abweichen will. Allerdings sind für eine Abweichung stichhaltige Begründungen nachzuweisen, die sehr gut sind. Sobald der Bauantrag eingereicht wurde, wird das Vorhaben in allen Einzelheiten geprüft, auch in Bezug auf den Denkmalschutz, den Naturschutz und der Munitionsbelastungfläche. Für eine Zufahrt oder ähnliches wird eine Fällgenehmigung gebraucht, die selbst beschafft werden muss. Bei einem normalen Bauantrag handelt es sich um einen Bauantrag mit Konzentrationswirkung. Dadurch, dass bei einem normalen Bauantrag alle Details genau überprüft werden, dauert er natürlich seine Zeit. Grundsätzlich kann ein Bauantrag innerhalb von zwei Wochen genehmigt sein, aber die Genehmigung kann auch bis zu neun Monaten dauern. Mit einer solchen Wartezeit kann der Zeitplan ganz schön in Stocken geraten. Auch die finanziellen Möglichkeiten können immens belastet werden, wenn die Rückzahlung des Kredits schon begonnen hat.
Der vereinfachte Bauantrag
Der vereinfachte Bauplan ist ein Zwischending zwischen Bauanzeige und Bauantrag. Der spezielle Bauplan funktioniert nur, wenn ein B-Plan vorhanden ist und keine besonderen Abweichungen eingeplant sind. Dabei kümmert sich der Objektplaner als die Hausbaufirma um die Einreichung des vereinfachten Bauplans. Nach der Beantragung muss der Bauherr etwa zwei bis drei Monate warten. Somit liegt der Antrag genau im Mittelfeld, kostet aber in Sachen Gebühren ein wenig mehr. Ein entscheidender Vorteil des vereinfachten Bauantrags ist, dass innerhalb von zwei Wochen Informationen kommen, die über fehlende Unterlagen informieren. Diese können dann umgehend eingereicht werden, ohne das die Prüfung des Bauantrags ins Stocken gerät oder das höhere Kosten anfallen.
Der Unterschied zum Bauantrag
Die Bauanzeige wird von einem Architekten unterschrieben, der für die Einhaltung sämtlicher Bauvorhaben und des Bebauungsplans sorgt. Die Bauanzeige ist wesentlich weniger umfangreich und beinhaltet nur brandschutzrechtliche und planungsrechtliche Informationen. Zudem ist keine schriftliche Bestätigung notwendig. Grundsätzlich wird gesagt, nach Einreichung der Bauanzeige muss vier Wochen gewartet werden. Ist bis dahin keine negative Reaktion der Baubehörde gekommen, dann gilt die Anzeige als automatisch zugelassen. Die Bauanzeige muss zudem nicht auf einer Baustelle ausgehängt werden. Das ist bei einem normalen Bauantrag anders. Für die Einhaltung der Angaben in der Bauanzeige ist allein der Architekt zuständig, denn er haftet mit seiner Unterschrift und gilt somit als der erste Ansprechpartner bei Schwierigkeiten.
Der B-Plan
Der B-Plan ist der Bebauungsplan. Hierbei handelt es sich um einen verbindlichen Bauleitplan, indem die Bebauung von Grundstücken genau festgehalten wird. Jedes Grundstück in Deutschland darf nur auf bestimmte Art und Weise bebaut werden. Der B-Plan befindet sich als Satzung bei der Gemeinde. In ihm sind nur spezielle Gemeindegebiete oder Stadtteile festgehalten. Für jedes Gemeindegebiet gibt es einen eigenen Bebauungsplan. Die einzelnen Pläne dürfen sich nicht überschneiden. Gerade für ein Bauvorhaben ist der B-Plan entscheidend, denn er entscheidet darüber, welche Form des Bauantrags gestellt werden muss.
Der Antrag der Bauanzeige
Die Bauanzeige muss immer vor dem eigentlichen Baubeginn erfolgen. Grundsätzlich reichen vier Wochen vor Beginn des Bauvorhabens aus, denn innerhalb dieser Zeit erfolgt entweder eine Ablehnung oder das Bauvorhaben kann begonnen werden. Die Bauanzeige verliert innerhalb von vier Jahren seine Gültigkeit, sollte also innerhalb dieser Zeit durchgeführt werden. Es gibt verschiedene Bauvorhaben und Bestimmungen, bei denen eine Bauanzeige gebraucht wird. Es wird zwischen drei Baumaßnahmen unterschieden:
1. Das geringfügige Bauvorhaben
Für das Bauvorhaben ist keine Bauanzeige notwendig. Allerdings darf das Bauvorhaben die Bausubstanz und den Grundriss nicht verändert. Zu den geringfügigen Bauvorhaben gelten Ausbesserungen, Renovierungen und Sanierungen.
2. Die anzeigepflichtigen Bauvorhaben
Bei den anzeigepflichtigen Bauvorhaben handelt es sich um kleinere Bauvorhaben, von Gartenhäusern über Garagen. Auch Zäune, Wintergärten und Raumteilungsänderungen gehören dazu.
3. Die bewilligungspflichtigen Bauvorhaben
Zu den bewilligungspflichtigen Bauvorhaben zählen größere Umbauten oder auch Anbauten. Auch die Errichtung neuer Gebäude gehört zu den bewilligungspflichtigen Bauvorhaben.
Die Kosten für eine Bauanzeige
Bei der Bauanzeige verteilen sich die Kosten auf eine Grundgebühr und auf Bogengebühren. Dabei wird die Grundgebühr einmalig fällig und für jeden Bogen, der in der Bauanzeige enthalten ist, fallen weitere Kosten an. Die Bauanzeige kostet um die 54,00 Euro. Die Kosten können von Bundesland zu Bundesland ein wenig variieren. Zu den Bauanzeigegebühren kommen noch die Kosten für den B-Plan dazu, die bei um die 165,00 Euro liegen.
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