Die Bauförderung ist eine staatliche Förderung in Form von Finanzmitteln beim Kauf oder Bau eines Hauses. Auch Sanierungen können mit einer Bauförderung unterstützt werden. Jedes Land bietet eigene Bauförderungsmöglichkeiten an, die für die einzelnen Bauherren unterschiedlich sind. Die Bauförderung muss im Vorfeld gestellt werden. Bei einer Finanzierung hilft der Vermittler meist mit ausführlichen Informationen und Fachwissen weiter. Er hilft zudem bei der Antragsstellung der einzelnen Möglichkeiten.
Inhalt
Die Bedingungen für eine Bauförderung
Die Grundvoraussetzung für das Stellen eines Antrags für Bauförderung ist, dass mit dem Bau- oder Sanierungsvorhaben noch nicht begonnen sein darf. Der Antrag muss unbedingt im Vorfeld gestellt werden, damit eine staatliche Förderung genehmigt werden kann. Schon bei Beginn der Planung für ein Bau- oder Sanierungsvorhaben müssen sich die Bauherren über die landesspezifischen Förderungsmöglichkeiten informieren. In der Regel sind die Förderungen mit sehr niedrigen Zinsen versehen, im Gegensatz zu einem herkömmlichen Kredit. Allerdings werden die Förderungen auch nur angeboten, wenn die Haushaltslage des Landes eine solche Förderung überhaupt erlaubt. Die staatlichen Fördermittel, zu denen die Bauförderung gehört bietet sich nicht nur für den klassischen Hausbau oder den Kauf eines Hauses an, sondern auch beim Kauf einer Eigentumswohnung. Zusätzlich können spezielle Maßnahmen die Förderung erhöhen. Dazu gehören zum Beispiel barrierefreie Zugänge oder die Energieeffizienz. Zuschüsse zur Baufinanzierung, Baudarlehen oder niedrige Zinssätze sind bei diesen Förderungen möglich.
Die aktuellen Bauförderungen
Die staatlichen Baufinanzierungen sind sehr groß und entsprechend gibt es auch zahlreiche Förderprogramme. Die folgende Auflistung bietet einen Einblick in die aktuellen Bauförderungen.
1. Bauförderung durch Wohn-Riester
Bis zum Jahr 2006 gab es für Familien noch die sogenannte Eigenheimzulage, die vom Staat unterstützt wurde. Allerdings wurde die Eigenheimzulage 2006 abgeschafft. Sie gilt somit nur noch für Bauherren, die vor 2006 mit dem Bau eines Eigenheims begonnen haben. Als Ersatz gibt es heute die sogenannte Wohn-Riester. Bei der Wohn-Riester werden Kinder- und Grundzulagen für die Bauherren ausgeschüttet. Allerdings ist das nur möglich, wenn 4 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens an die Riester-Rente gezahlt wurden. Das muss im Jahr vor Antragsstellung passiert sein. Nur dann werden die Zulagen nicht gekürzt.
2. Bausparvertrag und Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie ist ein Förderungsprogramm, das sehr weit verbreitet ist. Die Prämie beläuft sich zurzeit auf um die 8,8 %, aber nur, wenn ein bestimmtes Jahreseinkommen auf keinen Fall überschritten wird. Für Alleinstehende gilt ein Jahreseinkommen von 25.600 Euro als bindend und bei Verheiraten handelt es sich um 51.200 Euro, also genau doppelt so viel. Die Wohnungsbauprämien werden meist mit den Bausparverträgen ausgegeben. Die vermögenswirksamen Leistungen liegen bei einem Alleinstehenden hier jährlich bei um die 470 Euro und bei Verheirateten bei um die 940 Euro. Allerdings darf die Einkommensgrenze von 17.900 Euro bei Alleinstehenden und 35.800 Euro bei Verheirateten nicht überschritten werden. Allerdings gilt zu bedenken, dass ein Bausparvertrag über eine feste Laufzeit abgeschlossen wird. Er kann auf keinen Fall während der Laufzeit gekündigt werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und sorgt dafür, dass die Zuschüsse ausschließlich für Wohnraum oder Sanierungsmaßnahmen genommen werden.
Das KfW-Darlehen ist eine Förderung für eine energetische Sanierung. Gerade bei einer Modernisierung bietet die KfW, die Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Darlehen an, das zweckgebunden ist. Dabei muss das Haus energieeffizient umgebaut werden, um diese Förderung zu erhalten. Die Dämmung von Wand und Dach kann mit bis zu 62.000 Euro bedacht werden. Barrieren im Innenbereich werden entfernt und werden mit bis zu 18.000 Euro finanziert. Bei der Montage einer Photovoltaikanlage kann ein Zuschuss von bis zu 20.000 Euro ermöglicht werden. Dabei liegt die Rückzahlung bei gerade 93.800 Euro. Der Vorteil dieser Finanzierung liegt bei der Zusammenarbeit mit den Landesförderbanken. Somit kann die KfW ein zinsverbilligtes Darlehen anbieten.
Das Baukindergeld ist eine Förderung, die für Familien mit geringem Jahreseinkommen gedacht ist. Es wird über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt. Allerdings ist die Förderung nur auf drei Jahre begrenzt. Das Baukindergeld wird jährlich mit 1.200 Euro berechnet. Die Förderung gilt für ein Kind. Für jedes weitere Kind, das im Haushalt gemeldet ist, kommen weitere 1.200 Euro im Jahr dazu. Das ist eine Gesamtförderung von 12.000 Euro in den 10 Jahren für ein Kind. Dazu kommt ein Freibetrag von 15.000 Euro, die ebenfalls pro Kind gerechnet werden. Beantragt werden kann das Baukindergeld vom 01.01.2018 bis 31.12.2020.
5. Eigenheimförderung der Kommunen und Länder
Auch auf Länderebene gibt es Förderbanken, die ähnlich wie die KfW-Bank arbeiten. Sie vergeben günstige Darlehns und Zuschüsse, die zum Kauf oder Bau eines Eigenheims verwendet werden. Die Förderungsbedingungen sind von Land zu Land recht unterschiedlich. Die passenden Informationen sind auf der Landesbank einzuholen. Zusätzlich bieten Kommunen beim Kauf von Wohneigentum einige Vergünstigungen, Zuschüsse und Darlehen an. Die Anfrage kann an die kommunale Behörde gestellt werden. Nicht jede Kommune bietet diese Förderungen, aber landesweit gibt es schon mehr als 100 Kommunen.
Die Einreichung der Bauförderung
Die Bauförderung muss beim Landesratsamt oder beim zuständigen Referat gestellt werden, wenn es sich um eine kreisfreie Stadt handelt.
Bauförderung bei erneuerbaren Energien
In den letzten Jahren sind die erneuerbaren Energien immer mehr in den Fokus gerückt. Die Energieeffizienz soll sich immer weiter verbessern und somit fördert der Staat den Einsatz von erneuerbaren Energien. Es gibt zum Beispiel zinsgünstige Darlehen für
- Solarkollektoren bis 40 Quadratmeter
- Biomasseanlagen
- Wärmepumpen
- kombinierte Heizungsarten
Zusätzlich dazu bietet das BafA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Zuschüsse an. Mit diesem Zuschuss können Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpenanlagen gefördert werden. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass KfW und BafA kombiniert werden können, um eine bessere Förderung zu erhalten.
Die Antragstellung von Bauförderung
In der Regel wird zum Kauf oder Bau eines Hauses auf eine Finanzierung zurückgegriffen. Die Banken haben spezielle Experten, die sich mit dem Bereich der Baufinanzierung befassen. Sie stehen den künftigen Bauherren nicht nur mit Rat und Tat zur Seite, sondern können auch bei der Beantragung der einzelnen Förderungen helfen. Durch die Förderungen fällt am Ende die Kredithöhe nicht so hoch aus und das Risiko für die Bank sinkt. Für die Antragsstellung bei Bauförderungen kann also der Experten bei der Bank helfen. Die notwendigen Formulare werden von der Bank gestellt oder können kostenfrei im Internet gefunden werden.
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