Die sogenannte Baugenehmigung wird auch als Baubewilligung bezeichnet. Sie wird von der Behörde für öffentliches Baurecht ausgestellt. In der Baugenehmigung wird das Ändern, Beseitigen oder Errichten einer baulichen Anlage festgehalten. Sie gilt nur für die beantragte Veränderung oder den Bau und wird vor dem Baubeginn ausgestellt. Dabei handelt es sich um ein schriftliches Formular, das als positive Genehmigung gilt und bei Baubeginn auf der Baustelle ausgestellt werden muss.
Inhalt
Die Bedeutung der Baugenehmigung
Das Bauen ist mit viel Lärm verbunden, aber auch mit baulichen Veränderungen. Aus dem Grund muss eine Baugenehmigung erteilt werden. Nicht nur für bauliche Veränderung an einem bestehenden Gebäude, sondern auch beim Wunsch ein Neubau auf ein Grundstück zu platzieren. Heute ist es nicht mehr üblich, dass jedes Gebäude nur den eigenen Ansprüchen gerecht werden muss. Auch die Optik, die Gestaltung und andere Merkmale müssen beim Bau bedacht werden. Selbst die Entscheidung für ein Dach wird nicht allein vom Bauherrn getroffen. Passt das gewünschte Dach nicht in die restliche Siedlung, dann bekommt er für das Dach keine Genehmigung und muss es anpassen. Erst nach Erteilung der Baugenehmigung, die schriftlich erfolgt, kann der Bau oder der Umbau beginnen. Die Genehmigung muss immer auf der Baustelle sein, damit sie nach Aufforderung vorgezeigt werden kann. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass die Behörde die Baugenehmigung nicht erteilt, wenn das geplante Bauvorhaben nicht den Vorschriften entspricht.
Baugenehmigung – Die Beantragung
Schon bei der Planung für einen Bau muss die Baugenehmigung mit eingeplant werden. Sie ist der erste entscheidende Schritt in Richtung Bauvorhaben. Zwar muss der ganze Plan schon im Vorfeld stehen und schriftlich festgehalten werden, aber mit dem Baubeginn darf erst mit der Erteilung der Baugenehmigung begonnen werden. Eine frühzeitig Beantragung ist aus dem Grund immens wichtig. Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen, kann der Bauherr sich bei der Baubehörde, die meist den Sitz im Rathaus hat, die notwendigen Formulare abholen. Zu den notwendigen Unterlagen, die zur Baugenehmigung gelegt werden müssen, gehören
- Der ausgefüllte Bauantrag inklusive des statischen Erhebungsbogens
- Das Formblatt zum Anzeigen von baulichen Veränderungen
- Die Genehmigungserteilung der Behörden
- Die Zustimmungserklärung der Nachbarn
- Eine Baulastenerklärung
- Bauzeichnungen
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Berechnungen
- Technische Nachweise
- Betriebsbeschreibung Entwässerungsplan
Der Bauantrag muss in dreifacher Ausführung fertiggestellt werden. Jede Ausführung muss in einer festgelegten Farbmappe zusammengefügt werden, die den einzelnen Behörden überreicht werden.
- Die Bauaufsicht bekommt eine Ausfertigung in grüner Mappe.
- Der Bauherr behält eine Ausfertigung in einer roten Mappe.
- Die Gemeinde bekommt eine Ausfertigung in gelber Mappe.
Diese Farbgebungen waren bis vor einigen Jahren noch ein Muss. Heute ist das nicht mehr notwendig, aber trotzdem muss der Bauantrag in dreifacher Ausführung zusammengestellt und bei den einzelnen Behörden eingereicht werden.
Das Recht zur Baugenehmigung
Grundsätzlich hat jeder Besitzer eines Grundstücks das Recht, das Grundstück zu bebauen, zu verändern oder zu nutzen. Allerdings hat der Gesetzgeber ein präventives Verbot erteilt und nur mit Hilfe der Baugenehmigung von der Bauaufsichtsbehörde ist die Bebauung, Veränderung oder Nutzung erlaubt. Sobald der Bauherr ein genehmigungspflichtiges Vorhaben plant, hat er das Recht auf eine Baugenehmigung. Hat der Bauherr allerdings aus welchem Grund auch immer keine Möglichkeit zu bauen, dann kann auch keine Baugenehmigung erteilt werden.
Voraussetzung für eine Baugenehmigung
Die Baugenehmigung wird in schriftlicher Form erteilt. Dazu ist das Bauamt beziehungsweise die Bauaufsichtsbehörde zuständig. Der Bescheid wird dem Bauherrn zugestellt, wenn das Bauvorhaben genehmigungsbedürftig und genehmigungsfähig ist.
Die Genehmigungsbedürftigkeit
Bestimmte bauliche Anlagen, dazu gehören auch kleine Wohngebäude, die in Plangebieten platziert werden können gelten aus Genehmigungspflicht freigestellt. Es kann aber auch sein, dass sie dem Bauanzeigeverfahren unterliegen. Das Bauanzeigeverfahren ist ein bauordnungsrechtliches Verfahren, das auf der Landesbauordnung beruht. Das Verfahren spielt bei Wohngebäuden eine Rolle, die eine geringe Höhe aufweisen. Genaue Informationen können der Landesbauordnung entnommen werden.
Die Genehmigungsfähigkeit
Im Grunde ist das Vorhaben durch zwei Punkte genehmigungsfähig
- Der Bauantrag muss vollständig sein, das bedeutet es müssen alle notwendigen Unterlagen beigefügt werden, von der Baubeschreibung bis zur Energiebilanz.
- Das Bauvorhaben darf den öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht widersprechen. Alle Vorgaben müssen dem Bauordnungsrecht angepasst sein. Die Zusammenstellung der einzelnen Vorgaben und die Überprüfung muss im Vorfeld durch den Bauherrn und den Entwurfsverfasser geprüft werden. Das Bauamt kümmert sich nicht um eine Prüfung, sondern entscheidet am Ende nur über die Vergabe der Baugenehmigung.
Der Sinn einer Nachbarbeteiligung
Durch das Sammeln von Unterschriften der künftigen Nachbarn kann der Bauherr das Bauvorhaben von ihnen bestätigen lassen. Grundsätzlich sind die Vorschriften über die Notwendigkeit einer Einverständniserklärung durch die Nachbarn von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich. In Baden-Württemberg zum Beispiel werden alle Nachbarn von einem Bauvorhaben unterrichtet. In Hessen ist eine solche Vorschrift nicht notwendig. Allerdings kann auch in Hessen jeder Nachbar gegen eine Baugenehmigung Widerspruch einlegen, wenn er sich in seinen Rechten beeinträchtigt sieht. Aber eine aufschiebende Wirkung hat der Widerspruch nicht. Der Nachbar kann nur vor das Verwaltungsgericht ziehen und einen Antrag auf Aufschiebung beantragen, ansonsten ist das Bauamt nicht verpflichtet, die Baugenehmigung zurückzuhalten.
Das Verfahren der Baugenehmigung
Unter Umständen kann die Erteilung einer Baugenehmigung eine lange Weile dauern, weil auch noch andere Zustimmungen eingeholt werden müssen. Dazu können
- Behörden
- Körperschaften
- andere Stellen
gehören. Hierzu zählen eventuell das Straßenbauamt, das Gesundheitsamt, das Wasserwirtschaftsamt oder das Vermessungsamt. Die Bauaufsichtsbehörde fordert von den betreffenden Stellen eine Stellungnahme. Die Stellungnahme muss innerhalb einer Frist geschehen, die das Bauaufsichtsamt festsetzt. Das gemeindliche Einvernehmen muss von der Gemeinde erfolgen bevor die Baugenehmigung erteilt werden kann. Sind offene Fragen oder es gibt Unstimmigkeiten, dann hat die Behörde das Recht, eine Bauverhandlung anzusetzen und durchzuführen.
Die Kosten für die Baugenehmigung
Die Beantragung einer Baugenehmigung ist mit Kosten verbunden, die bei der Planung eines Bauvorhabens bedacht werden müssen. Die Kosten sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und können bei den jeweiligen Stellen der Gemeinde angefragt werden. Die Zahlung der Baugenehmigung erfolgt in der Regel nach Zustellung des Bescheid. Dem ist eine Rechnung beigefügt, die innerhalb von 14 Tagen beglichen werden muss. Es gibt aber auch die Möglichkeit einen Teil der Kosten schon im Vorfeld also bei Antragsstellung zu begleichen. Dazu kann die Gemeinde genaue Informationen und die Bankdaten der Bauaufsichtsbehörde rausgeben.
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