Die Bauhelferversicherung ist eine spezielle Versicherung, die immer dann notwendig wird, wenn der Hausbau mit viel Eigenleistung geplant wird. Bei der Planung werden Verwandte, Freunde und Bekannte animiert bei einigen Arbeiten zu helfen. Damit die Helfer auf der Baustelle mit einem anständigen Versicherungsschutz versehen sind, sollte eine Bauhelferversicherung abgeschlossen werden.
Inhalt
Die wichtigsten Informationen
- Jede Person, die auf dem Bau tätig ist, muss bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, kurz auch BG Bau, angemeldet werden.
- Bauhelfer sind mit der vorgeschriebenen Bauhelferversicherung abgesichert.
- Die Bauhelferversichung muss vor Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen werden.
Wer muss angemeldet werden?
Grundsätzlich muss jede Person, die stundenweise auf der Baustelle tätig ist als Bauhelfer angemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den volljährigen Sohn des Bauherrn handelt oder um einen Studenten, der sich mit der Tätigkeit nur ein paar Euros dazu verdienen will. Sobald die Person auf der Baustelle Arbeiten ausführt, muss er als Bauhelfer gelistet werden. Somit ist auch eine Bauhelferversicherung notwendig. Diese Bauhelferversicherung ist Pflicht und muss abgeschlossen werden. Bei einer Kontrolle durch die Behörden und einer auffallenden Nicht-Anmeldung kann es zu saftigen Geldbußen kommen, die der Bauherr umgehend zu zahlen hat.
Die beiden Bauhelferversicherungen
Die Bauhelferversicherung gibt es in zwei Ausführungen, die gesetzliche und die private.
1. Die gesetzliche Bauhelferversicherung
Die gesetzliche Bauhelferversicherung wird automatisch bei Anmeldung der Bauhelfer aktiviert. Damit sind die Bauhelfer nicht nur auf der Baustelle versichert, sondern auch in Bezug auf dem Hin- und Rückweg zur Baustelle. Dabei wird die gesetzliche Versicherung anhand der Arbeitsstunden und der Helfer berechnet. Der Betrag für die einzelnen Personen kann stark variieren und ist von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich. Der Bauherr ist nach der Fertigstellung des Hauses verpflichtet, die angelaufenen Versicherungskosten zu begleichen.
2. Die private Bauhelferversicherung
Die private Bauhelferversicherung ist eine Zusatzversicherung und ersetzt die gesetzliche Bauhelferversicherung nicht. Sie kann als Zusatz für die einzelnen Bauhelfer abgeschlossen werden, um die Bauhelfer rund um zu versichern und hohe Folgekosten bei einem Unfall zu vermeiden. Bei den Versicherungen gibt es Unterschiede in Sachen Konditionen und Leistungen. Hier lohnt sich auf jeden Fall ein Vergleich, um Kosten und Nutzen vergleichen zu können.
Die Kosten für die Bauhelferversicherung
Die Kosten für die Versicherung teilt sich in die private und die gesetzliche Bauhelferversicherung auf. Für die gesetzliche Versicherung kommen auf den Bauherrn Kosten von 1,80 Euro bis 2,00 Euro pro Person und pro Arbeitsstunde zu. Bei der privaten Bauhelferversicherung gibt es Unterschiede schon allein wegen der einzelnen Versicherungen. Aber auch hier gibt es Unterschiede, denn es gibt die Namensnennung oder ohne Namensnennung. Die private Versicherung mit Namensnennung ist zwar preiswerter allerdings kann sie nicht übertragen werden. Das bedeutet, dass auch nur die Person abgesichert ist, die genannt wird. Bei einer Versicherung ohne Namensnennung ist der Preis höher, aber dafür kann sie auch übertragen werden. Bei der Bauhelferversicherung ohne Namensnennung kommt der Bauherr auf etwa 40 Euro pro Person und bei der Bauhelferversicherung mit Namensnennung muss er mit 25 Euro oder mehr rechnen.
Beitragsfrei bei der gesetzlichen Bauhelferversicherung
Es gibt sogar die Möglichkeit, dass für den Bauherrn keine Kosten für die gesetzliche Bauhelferversicherung aufkommen. Dabei muss der Bauhelfer weniger als 40 Stunden auf der Baustelle seine Arbeit verrichten. Die geleisteten Arbeitsstunden und das fiktive Entgelt werden mit dem Beitragssatz multipliziert. Daraus lässt sich das Stunden-Entgelt berechnen. Der Betrag liegt zurzeit bei mindestens 100 Euro.
Die Beantragung der Bauhelferversicherung
Grundsätzlich ist jeder Bauherr verpflichtet seine Bauhelfer bei der Genossenschaft zu melden, um ihnen einen ausreichenden Versicherungsschutz zu garantieren. Allerdings muss die Meldung freiwillig erfolgen. Sollte der Bauherr der Meldung nicht nachkommen und die Behörden stellen eine Nicht-Anmeldung fest, dann kommen auf den Bauherrn erhebliche Geldstrafen zu. Idealerweise wird die Beantragung der Bauhelferversicherung vor Beginn der Bauarbeiten gemacht, damit der Bauhelfer sofort bei Arbeitsbeginn abgesichert ist.
Der Sinn einer privaten Bauhelferversicherung
Zwar ist der Bauhelfer mit der gesetzlichen Bauhelferversicherung abgesichert, aber nur im Mindestmaß. Der Versicherungsunfang befasst sich mit den Tätigkeiten auf der Baustelle, den Wegeunfällen und den Arbeitsunfällen. Allerdings sind keine Folgeschäden abgesichert, die durch die Baustelle entstehen können. Zudem ist die Deckungssumme meist nicht hoch genug, um die Schäden bei einem Unfall auszugleichen. Für eine optimale Sicherheit bietet sich eine private Bauhelferversicherung an. Gerade bei Personen, die nicht aus dem Handwerk kommen und eher Laien auf der Baustelle sind, kann es häufig zu Unfällen kommen. Es gibt keine Pauschale für die privaten Bauhelferversicherungen. Sie werden immer anhand des Umfangs und der Bauhelfer berechnet. Es gibt Versicherungen, bei denen sind Pauschalen festgelegt, die pro Bauhelfer bezahlt werden.
Die Leistungen der Bauhelferversicherung
Die Bauhelferversicherung durch die Berufsgenossenschaft bietet nur bestimmte Leistungen an
- Arbeitsunfälle, nur direkt im Zusammenhang mit der Tätigkeit
- Wegeunfälle, nur Wege hin und zurück zu Baustelle
Dabei sind die Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. Die Kosten für Heilbehandlungen werden übernommen, wenn sie zur Erleichterung der Verletzung führen und dazu kommen die Kosten für Arbeits- und Berufsförderung. Auch im Todesfall gibt es eine Leistung, die sich auf ein Jahresarbeitsverdienst beschränkt.
Allerdings sollte die Bauhelferversicherung einige andere Leistungen aufweisen, damit der Bauhelfer ausreichend abgesichert ist. Dazu gehören
- Leistung bei Invalidität
- Leistung bei Todesfall
- Zahlungen von Krankenhaustagegeld
- Übernahme von Bergungskosten
Die Leistungen der einzelnen Versicherungen werden stark mit den Tarifen verbunden. Hierbei ist es wichtig, die einzelnen Tarife und die Kosten miteinander zu vergleichen. Der oben genannte Versicherungsschutz wird nicht von der gesetzlichen Bauhelferversicherung angeboten. Dafür muss eine zusätzliche private Versicherung abgeschlossen werden.
Die Folgen bei keiner Bauhelferversicherung
Die Meldung von Bauhelfern ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor Baubeginn erledigt werden. Die Berufsgenossenschaft wird über jedes Bauvorhaben frühzeitig informiert. Die Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft melden sich beim Bauherrn und erfragen die Menge der Bauhelfer. Wird das Bauvorhaben nur von Firmen und deren Fachkräften durchgeführt, dann muss der Bauherr diese nicht melden. Sie sind über die Firma versichert. Jeder Helfer muss ansonsten angemeldet werden, sonst kann es zu hohen Bußgeldern führen, denn die Berufsgenossenschaft führt regelmäßig Kontrollen auf den Baustellen durch. Die private Bauhelferversicherung ist eine freiwillige Versicherung und muss nicht abgeschlossen werden. Sie dient lediglich der Zusatzversicherung und deckt viele Leistungen ab, die von der Berufsgenossenschaft nicht abgedeckt werden.
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