Schon bei der Planung eines Bauvorhabens sollte auf die Sicherheit und die notwendigen Versicherungen geachtet werden. Neben der Bauhelferversicherung spielt auch die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine wichtige Rolle auf der Baustelle. Sie sorgt für den notwendigen Versicherungsschutz, sobald gesetzliche Haftpflichtansprüche aufkommen. Dabei deckt die besondere Haftpflichtversicherungen nur Schäden und Verletzungen ab, die bei dem Bauvorhaben entstehen.
Inhalt
- 1 Die Bauherrenhaftpflichtversicherung in Kürze
- 2 Der Bauherr haftet bei Unfällen und Schäden
- 3 Die Prämienhöhe der Haftpflichtversicherung
- 4 Die Höhe der Bauherrenhaftpflichtversicherung
- 5 Selbstbauen sorgt für eine höhere Prämie
- 6 Bauherrenhaftpflicht auch beim Umbau?
- 7 Die Leistungen der Bauherrenhaftpflichtversicherung
- 8 Die häufigen Schäden auf der Baustelle
- 9 Sachschaden mit der Bauherrenhaftpflicht abwenden
- 10 Versicherte Personen
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung in Kürze
- Der Bauherr ist für alle Dinge verantwortlich, die auf der Baustelle passieren. Auch wenn die Aufgaben an Bauunternehmen und Architekten übertragen worden sind, bleibt der Bauherr immer noch im Haftungsanspruch.
- Die spezielle Haftpflichtversicherung kommt immer dann zum Einsatz, wenn auf der Baustelle oder durch das Bauvorhaben, Personen- oder Sachschäden entstehen.
- Viele Privathaftpflichtversicherungen beinhalten schon eine Haftpflichtversicherung. Allerdings ist die Höhe begrenzt und sollte erweitert werden. Vor dem Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung sollten die Angaben überprüft werden.
- Die Bauherrenhaftpflicht lohnt sich immer, wenn in der Privathaftpflichtversicherung eine zu geringe Haftsumme festgehalten ist. Ideal ist eine Mindestsumme von um die 3 Millionen Euro.
Der Bauherr haftet bei Unfällen und Schäden
Im Grunde ist der Bauherr die haftungspflichtige Person bei einem Bauvorhaben. Er ist nicht nur für die Planung des Bauvorhabens zuständig, sondern muss auch für die Sicherheit sorgen. Trotz allen wichtigen Sicherheitsmaßnahmen können immer noch Unfälle oder Schäden auftreten. Damit der Bauherr dann nicht direkt zur Kasse gebeten wird, ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung ein Muss. Manchmal gibt der Bauherr seine Haftungspflicht an den Bauleiter oder den Bauunternehmer ab, aber trotzdem ist der Bauherr immer noch in der Haftung. Er muss den Bauleiter beziehungsweise den Bauunternehmen überwachen und dafür Sorge tragen, dass keine Unfälle entstehen.
Die Prämienhöhe der Haftpflichtversicherung
Die Höhe der Prämie für die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist nicht fest, sondern wird anhand des Bauvorhabens berechnet. Sie wird mit Hilfe eines Beitragssatzes berechnet, der von Versicherung zu Versicherung recht unterschiedlich ist.
Beispiel:
Die Bausumme beläuft sich auf 300.000 Euro. Liegt der Beitragssatz bei 1 %, dann ergibt sich eine Versicherungsprämie von 300 Euro netto. Bei Antragstellung auf eine Bauhaftpflichtversicherung muss der Bauherr die Bausumme bekannt geben. Sobald das Bauvorhaben beendet wurde, wird die Versicherung die genaue Bausumme ermittelt und so kommt dann die tatsächlich zu bezahlende Prämienhöhe zustande.
Die Höhe der Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die spezielle Haftpflichtversicherung sollte schon vor dem Baubeginn abgeschlossen werden, damit es keine Schwierigkeiten gibt. Schon direkt bei der Planung mit der Baufirma und beim Vertragsabschluss mit dem Architekten beginnt die Haftung des Bauherren. Somit sollte die Versicherung schon im Vorfeld erledigt werden. Bei der Deckungshöhe sollte genau hingeschaut werden. Die meisten Versicherungen bieten einen Personen- und Sachschadenschutz von mindestens 3 Millionen Euro an. Das ist aber auch die Mindestgrenze und sollte bei Bedarf erhöht werden. Allerdings spielt die Deckungshöhe auch bei der Prämie eine entscheidende Rolle, denn sie wird anhand der Deckungssumme berechnet. Gerade bei einer solchen Versicherung muss auf die Selbstbeteiligung geachtet werden. Ideal ist eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung. Allerdings wirkt sich eine Selbstbeteiligung auch auf die Prämienhöhe aus. Grundsätzlich endet der Versicherungsschutz automatisch nach Beendigung der Bauarbeiten. Sollten sich die Bauarbeiten aus welchen Gründen auch immer länger hinziehen, dann endet sie spätestens zwei Jahre nach Versicherungsbeginn.
Selbstbauen sorgt für eine höhere Prämie
Viele Bauherren wollen viele Leistungen beim Bauvorhaben in Eigenregie durchführen. Das senkt die Baukosten immens. Allerdings können sich die Eigenleistungen auf die Bauherrenhaftpflichtversicherung auswirken. Je nach Menge der Eigenleistung kann die Haftpflichtversicherung bis zu 20.000 Euro und mehr teurer werden. Aber wenn Eigenleistungen geplant sind, müssen diese beim Abschluss der Versicherung unbedingt mit angegeben werden. Nur so können alle Schäden auch entsprechend abgesichert werden. Die höhere Prämie kommt daher, dass die Versicherungen davon überzeugt sind, dass ungelernte Arbeitskräfte natürlich eher einen Unfall erleiden als eine professionelle Firma, deren Handwerker gelernt sind und den ganzen Tag diese Arbeiten durchführen.
Bauherrenhaftpflicht auch beim Umbau?
Bei einem geplanten Umbau oder einer Sanierung sieht die Sache ganz anders aus. Dann ist keine Bauherrenhaftpflicht notwendig. Es reicht die normale private Haftpflichtversicherung vollkommen aus. Aber auch hier muss genau auf die Bausumme geachtet werden. Diese wird von der Versicherung individuell festgelegt und sollte vor den Baumaßnahmen kontrolliert und im besten Fall angepasst werden.
Die Leistungen der Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Leistungen der Haftpflichtversicherung bezieht sich auf Personen- und Sachschäden, aber auch auf Vermögensschäden. Die Versicherung übernimmt den Schaden bis zur festgehaltenen Deckungssumme. Allerdings nur, wenn für Dritte auf oder durch die Baustelle ein Haftpflichtschaden entsteht. Der Bauherr hat auf der Baustelle spezielle Pflichten, denen er nachkommen muss. Sobald er diese vernachlässigt und es entsteht dadurch Dritten ein Schaden, dann kommt die Haftpflicht zum Einsatz. Zu seinen Pflichten gehören:
- Auswahlpflicht
- Überwachungspflicht
- Verkehrssicherungspflicht
Die häufigen Schäden auf der Baustelle
Auch wenn der Bauherr alle Sicherungsmaßnahmen sachgemäß durchführt, kann es durch Unaufmerksamkeiten schnell zu Unfällen kommen. Die häufigsten Schäden auf einer Baustelle sind
- mangelnde Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen (unzureichende Beleuchtung, unzureichende Absperrungen, unabgedeckte Gruben)
- Gerüste, die nicht ausreichend gesichert sind und teilweise als einstürzend gelten
- hohe Temperatureinwirkungen, wie bei einem Schweißgerät
- Stürze von Radfahrer oder Fußgängern durch Schmutz
- Baumaterialien, die falsch gelagert werden
Gerade Personenschäden kommen durch die Unachtsamkeit vor. Vom kleinen Kind, das in die Baugrube fällt bis hin zum Rentner, der auf dem Dreck des Gehwegs ausrutscht, kann alles passieren. Bei einem solchen Personenschaden übernimmt sofort die Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Sachschaden mit der Bauherrenhaftpflicht abwenden
Nicht nur Personenschäden führen die Haftpflicht auf den Plan, auch Sachschäden können entstehen. Diese sind meist sehr hoch und können schnell bis in die 10.000 und mehr gehen.
Beispiele für Sachschäden:
- Baumaschinen beschädigen die Fassade des Nachbarn
- Untergrundveränderung durch Baugruben und Absenkung des Bodens
- Schäden an parkenden Fahrzeugen durch Baumaterial
- andere Schäden an fremdem Eigentum
Die Höhe des Sachschadens wird meist mit Hilfe eines Sachverständigen ermittelt, der auch vor Gericht Aussagen kann. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt den Schaden, wenn er in der Deckungshöhe der Versicherung liegt.
Versicherte Personen
Die einzige versicherte Person bei einer Bauherrenhaftpflicht ist der Bauherr selbst. Der Bauherr ist in der Regel Haus- und Grundbesitzer und gilt somit als Versicherungsnehmer. Neben dem Bauherren selbst ist das bebauende Grundstück und das zu errichtende Gebäude Teil der Haftpflichtversicherung. Genaue Informationen können bei den einzelnen Versicherungen angefragt werden.
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